Vergabe des Auftrags zur Gewinnung der LEADER- Regionalmanagements in der kommenden ELER-Förderperiode mit insgesamt 3 Losen Referenznummer der Bekanntmachung: LEADER 2-2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnstadt
NUTS-Code: DEG0F Ilm-Kreis
Postleitzahl: 99310
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rag-gotha-ilm-kreis-erfurt.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hildburghausen
NUTS-Code: DEG0E Hildburghausen
Postleitzahl: 98646
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rag-hildburghausen-sonneberg.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rudolstadt
NUTS-Code: DEG0I Saalfeld-Rudolstadt
Postleitzahl: 07407
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://leader-saalfeld-rudolstadt.de/
Die Beschaffung betrifft jeweils das LEADER-Regionalmanagement je Auftraggeber je Los.
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe des Auftrags zur Gewinnung der LEADER- Regionalmanagements in der kommenden ELER-Förderperiode mit insgesamt 3 Losen
LEADER ermöglicht es den Menschen, vor Ort ihren Lebensraum mitzugestalten.
Finanziert wird LEADER aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die
Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie Mitteln des Freistaates
Thüringen.
In Thüringen gibt es insgesamt 15 LEADER-Regionen, die den gesamten
ländlichen Raum abdecken. In jeder Region gibt es eine Regionale Aktionsgruppe
(RAG), in der Akteure aus Vereinen und Verbänden, Unternehmen und
Landwirtschaft, Politik und Bürgerschaft gemeinsam über die Verwendung der
Fördermittel entscheiden.
Die Vergabestelle der Arbeitsgruppe IV (Arbeits- und Wirtschaftsförderung) des
Thüringer Landesverwaltungsamtes übernimmt in einem zweiten
Vergabeverfahren im Auftrag des TMIL die Durchführung der Vergabe der
Regionalmanagements für 3 LEADER-Regionen auf der Grundlage des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV) und
dem Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG).
RAG Gotha - Ilm-Kreis - Erfurt e. V.
Thüringen, je nach Los in unterschiedlichen Regionen
LEADER ist eine Fördermethode der Europäischen Union zur Entwicklung des ländlichen Raumes, die maßgeblich auf die eigenen Kräfte und Stärken in den Regionen setzt.
Die hier abgeforderte Leistung beinhaltet die Durchführung des lokalen LEADER-Managements (sog. Regionalmanagement) einschließlich der Betreibung und Leitung einer örtlichen Geschäftsstelle für das lokale Aktionsbündnis in der LEADER-Region. Die Gebietskulisse der LEADER-Region Gotha-Ilm-Kreis-Erfurt umfasst den Landkreis Gotha, den Ilm-Kreis sowie die südwestlichen, ländlich geprägten Ortsteile der Stadt Erfurt (Töttelstädt, Ermstedt, Gottstedt, Schmira, Möbisburg-Rhoda, Molsdorf, Waltersleben, Egstedt, Alach).
Für das LEADER-Management werden 1,2 Vollzeitstellen, mindestens jedoch 1,0 Vollzeitstellen veranschlagt.
Das Regionalmanagement soll die RAG im Leistungszeitraum bei der Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) unterstützen sowie Antragsteller bei der Qualifizierung ihrer Projektideen und Fördermittelanträge unterstützen und die Geschäftsführung der Geschäftsstelle der RAG übernehmen.
Mit dem abgeforderten LEADER-Regionalmanagement soll mithin die Regionale Entwicklungsstrategie (RES) professionell umgesetzt werden. Die Aktivierung, Bündelung und Vernetzung lokaler Entwicklungskräfte durch das Regionalmanagement ist entscheidend für die Entwicklung von tragfähigen Projekten und damit zur Umsetzung der RES. Die Zusammenarbeit verschiedener Akteure und die Durchführung von Projekten soll im Rahmen eines Regionalmanagements durch professionelle Prozessorganisation, Moderation, Fachberatung und Innovation, Dokumentation, Monitoring und Evaluation, Verwaltung sowie Qualifizierung zielgerichtet entwickelt werden. Das Regionalmanagement erfüllt eine Scharnierfunktion zwischen Bürgergesellschaft, Wirtschafts- und Sozialpartnern sowie Kommunalvertretern. Es dient als Ansprechpartner für alle Akteure der Region und unterstützt diese, auf der Grundlage der RES, aktiv bei der Umsetzung ihrer Ideen und Projekte für die Region. Das Regionalmanagement organisiert den Erfahrungsaustausch und die Projektarbeit mit anderen Regionen. Das Regionalmanagement führt entsprechend den Vorgaben aus der RES Monitoring und Evaluierungen durch.
Es vertritt zudem die Belange der RAG im Austausch mit anderen LEADER-Regionen in Thüringen und bundesweit (BAGLAG) und fungiert als Schnittstelle zwischen Projektträgern, RAG, dem Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum und dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft.
Die Regionale Entwicklungsstrategie (RES) 2023-2027 für die LEADER-Region Gotha-Ilm-Kreis-Erfurt kann auf der Website der RAG eingesehen und heruntergeladen werden.
mit Verlängerungsoption für 2 Jahre, viermalig um jeweils sechs Monate.
mit Verlängerungsoption für 2 Jahre, viermalig um jeweils sechs Monate.
Finanziert wird LEADER aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die
Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie Mitteln des Freistaates
Thüringen.
Vertragslaufzeit ab Zuschlagserteilung, frühestens zum 15.07.2023.
RAG LEADER Hildburghausen-Sonneberg e.V.
Die Gebietskulisse umfasst dabei den Landkreis Hildburghausen sowie den Landkreis Sonneberg.
Die hier abgeforderte Leistung beinhaltet die Durchführung des LEADER-Regionalmanagements einschließlich der Betreibung und Leitung der regionalen Geschäftsstelle für die lokale Aktionsgruppe der LEADER-Region Hildburghausen-Sonneberg. Das LEADER-Regionalmanagement soll die RAG im Leistungszeitraum bei der Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) unterstützen sowie Projektträger bei der Qualifizierung ihrer Projektideen und Fördermittelanträge unterstützen und die Betreibung sowie Leitung der Geschäftsstelle der RAG übernehmen.
Mit dem abgeforderten LEADER-Regionalmanagement soll mithin die Regionale Entwicklungsstrategie (RES) professionell umgesetzt werden. Die Aktivierung, Bündelung und Vernetzung lokaler Entwicklungskräfte durch das LEADER-Regionalmanagement ist entscheidend für die Entwicklung von tragfähigen Projekten und damit für die Umsetzung der RES. Die Zusammenarbeit verschiedener Akteure und die Durchführung von Projekten soll im Rahmen des LEADER-Regionalmanagements durch professionelle Prozessorganisation, Moderation, Fachberatung und Innovation, Dokumentation, Monitoring und Evaluation, Verwaltung sowie Qualifizierung zielgerichtet entwickelt werden. Das LEADER-Regionalmanagement erfüllt eine Scharnierfunktion zwischen Bürgergesellschaft, Wirtschafts- und Sozialpartnern sowie Kommunalvertretern. Es dient als Ansprechpartner für alle Akteure der Region und unterstützt diese auf der Grundlage der RES aktiv bei der Umsetzung ihrer Ideen und Projekte für die Region. Das LEADER-Regionalmanagement organisiert den Erfahrungsaustausch und die Projektarbeit mit anderen Regionen. Das LEADER-Regionalmanagement führt entsprechend den Vorgaben aus der RES Monitoring und Evaluierungen durch.
Es vertritt zudem die Belange der RAG im Austausch mit anderen LEADER-Regionen in Thüringen und bundesweit und fungiert als Schnittstelle zwischen Projektträgern, RAG und der öffentlichen Verwaltung (Kommunen, Bewilligungsbehörden, Ministerien).
Die Regionale Entwicklungsstrategie (RES) 2023-2027 für die LEADER-Region Hildburghausen-Sonneberg kann auf der Website der RAG eingesehen und heruntergeladen werden (www.rag-hildburghausen-sonneberg.de).
Frühestens ab 15.07.2023 bis 31.12.2027 mit Verlängerungsoption für 2 Jahre.
Frühestens ab 15.07.2023 bis 31.12.2027 mit Verlängerungsoption für 2 Jahre.
Finanziert wird LEADER aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die
Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie Mitteln des Freistaates
Thüringen.
Vertragslaufzeit ab Zuschlag, frühestens ab 15.07.2023
LEADER Aktionsgruppe Saalfeld-Rudolstadt e.V.
Die LEADER Region umfasst das Gebiet des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt.
Die LEADER Aktionsgruppe Saalfeld-Rudolstadt e.V. ist mit der am 20.12.2022 genehmigten Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) "LEADER Region Saalfeld-Rudolstadt - lebenswert, weltoffen, krisenfest" als LEADER Förderregion der EU-Förderperiode 2023-2027 anerkannt.
Die Regionale Aktionsgruppe (RAG) möchte sich zur Umsetzung der Strategie eines externen Regionalmanagements bedienen. Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Durchführung des Regionalmanagements im Förderzeitraum 2023-2027. Optional ist eine Vertragsverlängerung für den Zeitraum 01.01.2028 - 30.11.2029 für ein reduziertes Leistungsbild in der Nachlaufzeit der Förderperiode zu kalkulieren. Die Vertragsverlängerung kann einmalig oder in mehreren kürzeren Abschnitten erfolgen. Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) in der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung gültigen Fassung wird Bestandteil des Vertrages.
Grundlage der Arbeit des Regionalmanagements ist die Regionale Entwicklungsstrategie (RES) in der jeweiligen Fassung ihrer Genehmigung durch das TMIL. Zur Angebotsabgabe ist die RES in der Fassung vom Oktober 2022 relevant (https://leader-saalfeld-rudolstadt.de/fp2023-2027/res2023).
Alle zur Angebotsabgabe erforderlichen Informationen sind über die Internetseite der LEADER Aktionsgruppe abrufbar.
Die Regionale Entwicklungsstrategie (RES) 2023-2027 enthält insbesondere folgende, für die Leistungsbeschreibung des Regionalmanagements relevante Aussagen zu:
- Handlungsfeldern, Ziele und Maßnahmen im Förderzeitraum,
- Umsetzung Monitoring und Evaluierung,
- Verfahren zur Projektauswahl,
- Organisationsstruktur der RAG,
- Aufgaben des Regionalmanagements
Die ausgeschriebene Leistung wird gefördert. Im Rahmen der Leistungserbringung sind entsprechende Vorgaben des Fördermittelgebers durch den Auftragnehmer zu berücksichtigen und bei Bedarf mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Das Regionalmanagement soll im Äquivalent von 1,5 - 2 Vollzeitstellen beauftragt werden.
Optional ist eine Vertragsverlängerung für den Zeitraum 01.01.2028 - 30.11.2029 für ein reduziertes Leistungsbild in der Nachlaufzeit der Förderperiode zu kalkulieren. Die Vertragsverlängerung kann einmalig oder in mehreren kürzeren Abschnitten erfolgen.
Optional ist eine Vertragsverlängerung für den Zeitraum 01.01.2028 - 30.11.2029 für ein reduziertes Leistungsbild in der Nachlaufzeit der Förderperiode zu kalkulieren. Die Vertragsverlängerung kann einmalig oder in mehreren kürzeren Abschnitten erfolgen.
Finanziert wird LEADER aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie Mitteln des Freistaates Thüringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für alle Lose:
Mit dem Angebot ist vom Bieter, von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft,
Nachunternehmer und Drittunternehmen einer Eignungsleihe zu erklären, ob
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Soweit Tatbestände nach den
vorgenannten Vorschriften vorliegen, sind nähere Angaben zu machen, um dem
Auftraggeber die Prüfung des Absehens vom Ausschluss nach § 123 Abs. 5 GWB,
eine Entscheidung über fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. eine
Prüfung der Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWG zu ermöglichen.
Gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1
Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ist es verboten,
öffentliche Aufträge an die darin definierten Personen, Organisationen oder
Einrichtungen zu vergeben. Mit dem Angebot ist daher zu erklären, ob die am
Auftrag beteiligten Personen zu dem ausgeschlossenen Personenkreis gehören.
Die Erklärungen und Nachweise nach III.1.1 bis III.1.3 sind vom Bieter bzw. der
Bietergemeinschaft einzureichen. Sofern Nachweise verlangt werden, sind die
Nachweise bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied beizubringen.
Erklärungen und Nachweise nach III.1.1 bis III.1.3 können alternativ durch den
Nachweis einer gültigen Präqualifizierung oder -vorläufig- durch Abgabe der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) erbracht werden, sofern diese
die aufgestellten Anforderungen erfüllen. Erklärungen und Nachweise nach III.
1.1 bis III.1.3 sind im pdf-Format oder in einem allgemein üblichen Format
einzureichen.
RAG Gotha - Ilm-Kreis - Erfurt e. V. (Los 1):
Dem Angebot muss zum Nachweis der erlaubten Berufsausübung (nicht älter als 01.01.023 und sofern
vorhanden) im pdf-Format oder in einem allgemein elektronisch lesbaren
Format ein Registerauszug, eine gültige Gewerbean-/-ummeldung
/Gewerbeerlaubnis oder alternativ ein Nachweis einer gültigen Präqualifizierung
oder EEE beigefügt werden.
RAG LEADER Hildburghausen-Sonneberg e.V. (Los 2):
Im Angebot muss erklärt werden, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen und die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister erfüllt sind oder keine Verpflichtung zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister besteht, aber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachgeweisen werden kann. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen:
- der Handelsregisterauszug (sofern einschlägig),
- die Gewerbeanmeldung sowie die Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (sofern einschlägig),
- die Führungszeugnisse aller Geschäftsführer (falls kein Geschäftsführer bestellt ist, aller Inhaber) sowie der Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen,
- bzw. diese ersetzende Bescheinigung(en)/Nachweis(e) des Herkunfts- oder Niederlassungslandes des Bewerbers/Bieters (sofern einschlägig).
LEADER Aktionsgruppe Saalfeld-Rudolstadt e.V. (Los 3):
Dem Angebot muss zum Nachweis der erlaubten Berufsausübung (sofern
vorhanden) im pdf-Format oder in einem allgemein elektronisch lesbaren
Format ein Registerauszug, eine gültige Gewerbean-/-ummeldung
/Gewerbeerlaubnis oder alternativ ein Nachweis einer gültigen Präqualifizierung
oder EEE beigefügt werden.
RAG Gotha - Ilm-Kreis - Erfurt e. V. (Los 1):
- Der Mindestsumsatz der Jahre 2020, 2021, 2022 im Bereich Regionalmanagement/ intergrierte Konzepte und Umsetzungsbegleitung in Höhe von mindestens 200.000
EUR/ Jahr netto muss vom Bieter/ von der Bietergemeinschaft im Angebot angegeben werden.
- Der Bieter/ die Bietergemeinschaft muss mit Angebotseinreichung bestätigen, dass eine Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden vorliegt und er/ sie darauf hingewiesen wurde, dass auf Verlangen der Vergabestelle bzw. des Auftraggebers ein Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung abgefordert werden kann.
- Es muss eine Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt, die nicht vor dem 01.01.2023 ausgestellt ist, dem Angebot im pdf-Format oder in einem allgemein elektronisch lesbaren Format beigefügt werden. Im Fall einer Bietergemeinschaft ist von jedem Mitglied eine Bescheinigung einzureichen.
RAG LEADER Hildburghausen-Sonneberg e.V. (Los 2):
- Dem Angebot ist der Nachweis zum Vorliegen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 1,0 Mio EUR sowie für Sachschäden in Höhe von mindestens 1,0 Mio EUR im pdf-Format oder in einem allgemein elektronisch lesbaren Format beizufügen (alternativ genügt die Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall).
- Der Gesamtumsatz sowie der Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung der Jahre 2020, 2021, 2022 muss im Angebot angegeben werden. Gefordert sind 250.000 EUR Umsatz/a im Schnitt der letzten 3 Jahre. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft (falls zutreffend),
- der jüngst bestätigte Jahresabschlussbericht.
LEADER Aktionsgruppe Saalfeld-Rudolstadt e.V. (Los 3):
- Dem Angebot ist der Nachweis zum Vorliegen einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 2,0 Mio EUR sowie für Sachschäden in Höhe von mindestens 0,3 Mio EUR im pdf-Format oder in einem allgemein elektronisch lesbaren Format beizufügen (hierbei wird auch eine verbindliche Bestätigung des Versicherers zur Erhöhung der Versicherungssummen im Auftragsfall akzeptiert).
- Es muss eine Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt, die nicht vor dem 01.01.2023 ausgestellt ist, dem Angebot beigefügt werden.
RAG Gotha - Ilm-Kreis - Erfurt e. V. (Los 1):
Der Bieter/ die Bietergemeinschaft muss bestätigen, dass eine Mindestanzahl an Mitarbeitenden mit geeigneter Qualifikation von 3- zzgl. eines technischen Mitarbeitenden- gegeben ist.
RAG LEADER Hildburghausen-Sonneberg e.V. (Los 2):
- Bieter müssen über mindestens 3 Mitarbeiter mit geeigneter Qualifikation zzgl. ein technischer Mitarbeitender verfügen. Die Erfüllung dieser Voraussetzung ist darzustellen.
LEADER Aktionsgruppe Saalfeld-Rudolstadt e.V. (Los 3):
- Im Angebot ist anzugeben, welche technische Ausstattung (Programme zur Datenverarbeitung und die Kenntnis über deren Anwendung, Pkw etc.) dem Bieter/ der Bietergemeinschaft zur Erfüllung der Aufgaben gemäß Leistungsbeschreibung zur Verfügung steht.
- Es sind Referenzen zu erbrachten Leistungen anzugeben, insbesondere aus den letzten 5 Jahren, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind. Anzugeben sind zudem jeweils das Thema, der Auftraggeber, die Laufzeit und das zentrale Ergebnis.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Weimar
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren
nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen,
das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine
Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags
nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt
unberührt. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und
2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb
von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber
die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union. Ist der öffentliche Auftraggeber der Ansicht, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist und hat er deswegen eine
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, mit der er
die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, so tritt die Unwirksamkeit
nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB nicht ein, wenn der Vertrag nach dem Ablauf
einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.