Sanierung Bestandsgebäude der Deutschen Rentenversicherung Saarland - Leistungsverzeichnis 3-041 - Festeinbauten
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66123
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.drv-saarland.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Bestandsgebäude der Deutschen Rentenversicherung Saarland - Leistungsverzeichnis 3-041 - Festeinbauten
Das Verwaltungsgebäude der Deutschen Rentenversicherung Saarland in der Martin-Luther-Straße 2-4 /Ecke Egon-Reinert-Straße in 66111 Saarbrücken soll saniert werden.
Das Gebäude besteht aus 3 Gebäudeteilen. Die Bruttogrundfläche des Gebäudes beträgt 19.700,00 m2 und der Brutto-Rauminhalt 60.000,00 m3. Das Verwaltungsgebäude wurde 1951 errichtet. Es steht seit 2001 unter Denkmalschutz. Die Sanierung erfolgt in einem Bauabschnitt.
Im Rahmen des Sanierungsprojekts des Bestandsgebäudes der Deutschen Rentenversicherung Saarland müssen unter anderem Tischlerarbeiten (Festeinbauten) erbracht werden.
Im Rahmen des Sanierungsprojektes des Bestandsgebäudes der Deutschen Rentenversicherung Saarland müssen unter anderem die folgenden Tischlerarbeiten (Festeinbauten) erbracht werden:
■ 19 Küchen
■ 17 Einbauregale
■ 1 Garderobe
■ 1 Poststelle intern/extern
■ 1 Empfangstheke
Die vollständige Beschreibung der Beschaffung ergibt sich aus dem den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsverzeichnis.
1. In Ergänzung zu Ziffer II.2.7):
Eine Arbeitswoche/Kalenderwoche entspricht 5 Werktagen. Als Werktage im Sinne dieses Vertrags gelten die Wochentage Montag bis Freitag.
2. Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zulässig (§ 8 EU Abs. 2 Nr. 4 VOB/A).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Soweit möglich führen präqualifizierte Unternehmen den Nachweis der folgenden Anforderungen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Nichtpräqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formbl. 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Soweit Präqualifikation und/oder Formbl. 124 die erforderliche Erklärung nicht beinhalten, führt der Bieter die Erklärung mit dem angegebenen Formblatt.
A) Erklär., dass Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A nicht vorliegen.
Hinweis: Soweit Ausschlussgründe gem. § 6e EU VOB/A vorliegen, ist dies vom Bieter anzuzeigen. Auf Anforderung sind vom Bieter die Unterlagen
hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die der Bieter zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z.B. Unterlagen zur Selbstreinigung).
B) Erklär., dass die als Verantwortliche handelnden Personen des Unternehmens in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen
Vorschriften, der zu einem Eintrag im WettBRegister geführt hat mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden sind.
C) Eigenerklär. bzgl. Ausschlussgründe gem. § 22 LkSG (Formblatt zu § 22 LkSG).
D) Erklär. zur Eintragung in das Berufsregister. Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind durch nicht-präqualifizierte Unternehmen als
Nachweis auf Anforderung zudem folgende Belege vorzulegen:
— Gewerbeanmeldung,
— Handelsregisterauszug,
— Eintragung i.d. Handwerksrolle bzw. bei d. Industrie- und Handelskammer.
E) Erklär. bzgl. der Mitgliedschaft bei d. Berufsgenossenschaft.
F) Verzeichnis derjenigen Leistungen (Art und Umfang), die der Bieter im Wege von Unteraufträgen an Dritte zu vergeben gedenkt (Formbl. 233).
Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind durch präqualifizierte und nicht-präqualifizierte Unternehmen die Namen der Nachunternehmer zu nennen. Darüber hinaus sind auf Anforderung für jedes als Nachunternehmer genanntes Unternehmen die Verpflichtungserklärung des Formbl. 236 sowie zum Nachweis der Eignung des Nachunternehmers für jeden Nachunternehmer die Erklärungen und Nachweise nach Ziff. III.1.1), III.1.3) und III.1.2)lit. G dieser Bekanntmachung zu übergeben. Präqualifizierte Nachunternehmer führen den Nachweis der Anforderungen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht-präqualifizierte Nachunternehmer haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen und auf Anforderung die in den Ziff. III.1.1), III.1.3) und III.1.2)lit. G dieser Bekanntmachung festgelegten Nachweise zu übergeben.
G) Erklär. (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder einschließlich Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt (Formblatt 234).
Bei Bietergemeinschaften sind die gem. Ziff. III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
H) Erklär. zur Eignungsleihe (soweit erforderlich): Eigenerklär. zur Eignungsleihe (Formbl. 235) einschließlich der Verpflichtungserklärung des
Unternehmens/sonstigen Dritten (Formbl. 236). Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines
Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 6d Abs. 1 Satz 3 EU VOB/A) sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.
Hinsichtl. der vorzulegenden Erklärungen s. Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung.
Soweit möglich führen präqualifizierte Unternehmen den Nachweis der folgenden Anforderungen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht-präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Soweit Präqualifikation und/oder Formblatt 124 die erforderliche Erklärung nicht beinhalten, führt der Bieter die Erklärung mit dem angegebenen Formblatt. Folgende Anforderungen sind abzudecken:
A) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Euro, soweit er Bauleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Vergleichbare Leistungen sind solche, die Tischlerarbeiten (Festeinbauten) betreffen.
B) Erklärung, dass in Bezug auf das Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
C) Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
D) Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall i. H. v. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden, sowie von 1,0 Mio. EUR für
Sachschäden. Sowohl präqualifizierte Unternehmen als auch nicht-präqualifizierte Unternehmen müssen einen Nachweis der Haftpflichtversicherungsdeckung bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit den
Angebotsunterlagen vorlegen.
E) Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind durch nicht-präqualifizierte Unternehmen zusätzlich auf Anforderung folgende Nachweise vorzulegen:
— eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse,
— eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. eine Bescheinigung in Steuersachen,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
F) Soweit ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt worden ist, ist der Bieter verpflichtet, dies mitzuteilen und hat den Insolvenzplan auf Verlangen
vorzulegen.
G) Bei Abgabe des Angebots ist der Bieter verpflichtet, die Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungen zu übergeben.
Soweit möglich führen präqualifizierte Unternehmen den Nachweis der folgenden Anforderungen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht-präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Soweit Präqualifikation und/oder Formblatt
124 die erforderliche Erklärung nicht beinhalten, führt der Bieter die Erklärung mit dem angegebenen Formblatt.
Folgende Anforderungen sind abzudecken:
A) Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten 5 Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat. Vergleichbare Leistungen sind Leistungen sind solche, die Tischlerarbeiten (Festeinbauten) betreffen. Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, sind von nicht-präqualifizierten Unternehmen zusätzlich auf Anforderung 3 Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
— Ansprechpartner,
— Art der ausgeführten Leistung,
— Auftragssumme,
— Ausführungszeitraum,
— stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfangs einschl. Angabe der ausgeführten Mengen,
— Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer,
— stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung),
— Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung,
— Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal),
— Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem
Leitungspersonal koordiniert wurden,
— Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
B) Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, ist durch nicht-präqualifizierte Unternehmen zusätzlich als Nachweis auf Anforderung vorzulegen:
— Erklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
— Angabe der technischen Fachkräfte, über die das Unternehmen für die Ausführung der Leistung verfügt.
Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 09.04.2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Jeder Bieter muss daher die Erklärung zum Nichtvorliegen eines entsprechenden Russlandbezugs abgeben (Formblatt Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Bezugs zu Russland).
Sollte es sich bei dem Bieter um eine Bietergemeinschaft handeln, so muss die Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert abgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Brienner Str. 9/Amiraplatz, 80333 München
Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Zu Ziffer III.1.1) dieser Bekanntmachung:
Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrere Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende
Erklärungen vorlegen:
a) Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A nicht vorliegen.
Hinweis: Soweit Ausschlussgründe gem. § 6e EU VOB/A ist dies vom Unternehmen anzuzeigen. Auf Anforderung sind vom Unternehmen, bei dem sich der Bieter die Eignung leihen möchte, die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die das Unternehmen zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung).
b) Erklärung, dass die als Verantwortliche handelnden Personen des Unternehmens in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen
Vorschriften, der zu einem Eintrag im WettBRegister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von
mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden sind.
c) Eigenerklär. bzgl. Ausschlussgründe gem. § 22 LkSG (Formblatt zu § 22 LkSG).
d) Erklärung zur Eintragung in das Berufsregister. Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind durch nicht-präqualifizierte Unternehmen als
Nachweis auf Anforderung folgende Belege vorzulegen:
— Gewerbeanmeldung,
— Handelsregisterauszug,
— Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
e) Erklärung bezüglich der Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
f) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) oder durch Präqualifikationsnummer je nach dem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Nicht-präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung auf Anforderung die entsprechend in dieser Bekanntmachung genannten Nachweise vorzulegen.
g) Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungen.
2. Der Auftraggeber behält sich soweit notwendig vor, im Rahmen der Preisprüfung unter anderem folgende weitere Unterlagen anzufordern:
— Formblätter 221 oder 222,
— Formblatt 223,
— Produktdatenblätter,
— Urkalkulation/Kalkulationsgrundlage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.