I4800-0012 - Gustav-Hennig-Platz in Gera Referenznummer der Bekanntmachung: 23 VgV 006
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gera
NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gera.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
I4800-0012 - Gustav-Hennig-Platz in Gera
Überplanung der Freifläche Gustav-Hennig-Platz in Gera zu einer hochwertigen öffentlichen Grünanlage mit Spielplatz, Aufenthalts- und Verweilcharakter incl. Neufassung des dazugehörigen Verkehrsraumes Amthorstraße und Rudolf-Diener-Straße; Objektplanung nach HOAI gem. § 40 in Verbindung mit § 48 HOAI Verkehrsanlagen; zunächst Bearbeitung der Lph 1-3 zzgl. Besondere Leistungen; optionale Weiterbeauftragung bei positivem Förderbescheid geplant
Gustav-Hennig-Platz, 07545 Gera
Überplanung der Freifläche Gustav-Hennig-Platz zu einer hochwertigen öffentlichen Grünanlage mit Spielplatz, Aufenthalts- und Verweilcharakter inkl. Neufassung des dazugehörigen Verkehrsraumes Amthorstraße und Rudolf-Dienerstraße unter Beachtung folgender Funktionen und Bedingungen:
1. Freianlage - Stadtgrünflächen (geschätzte Baukosten: 870.000 EUR netto)
• Herstellung einer zusammengeführten multifunktionalen Grün- und Freifläche von ökologischer, sozialer und städtebaulicher Bedeutung
• Stärkung der grünen Freiraumstruktur in der Innenstadt inkl. Steigerung und Verbesserung der Lebensqualität für die Bevölkerung
• Schaffung eines Themenspielplatzes gem. Spielplatzentwicklungskonzept für Kinder im Alter 0-12 Jahre und Rollstuhlfahrer; Größe: 1.000 qm; Thema: (Puppen-)Theater
• Schaffung einer nachhaltig ansprechenden Wasserfläche mit Speisung Dachflächen
• Schaffung eines ansprechenden „Vorplatzes“ für die Nutzer der Puppenbühne
• Erhalt des kommunalen Baumbestandes - Vitalitätsstufe 0-2
• Bearbeitung der Grünfläche unter der Thematik Erhöhung der Biodiversität
• Einbindung der vorhandenen Stadtkunst
• Einordnung einer multifunktionalen Rasenfläche zu Zwecken temporärer Nutzung Theater und Feuerwehrsammelplatz Justizzentrum
• Prüfung Einordnung einer Solar-Parkbeleuchtung
• Prüfung Einordnung bzw. Umsetzung einer öffentlichen Toilette
• Beachtung der Richtlinien der Städtebauförderung in Verbindung „Zukunft Stadtgrün“ bei der Gestaltung der Anlage unter dem Aspekt eines zukunftsfähigen Stadtgrünes
• Umsetzung von Maßnahmen der Barrierearmut bzw. -freiheit.
2. Verkehrsanlage - Tiefbauflächen (geschätzte Baukosten: 1.525.000 EUR netto)
• Herstellung von Verkehrsflächen im grundhaften Ausbau; d.h. Sperrung der Rudolf-Diener-Straße für den Kraftfahrverkehr zwischen Schlossstraße und Amthorstraße
• Beachtung der Zielverkehre (Einfahrt Polizei Amthorstraße 6 - Einsatzfahrzeuge 24/7; Einfahrt Amthorstraße 1 - Gefangenenzuführung und Bereitschaftsdienst 24/7; Amthordurchgang Rudolf-Diener-Straße 2 - Gefangenzuführung und Bereitschaftsdienst 24/7; Rudolf-Diener-Straße 1 - Mitarbeiterstellplätze Justiz; Rudolf-Diener-Straße 2/Haupteingang - Postanlieferung Justiz; Amthordurchgang - Wirtschaftszufahrt Handel; Puppenbühne - Anlieferung Theater)
• Beachtung derzeitige Auslastung des ruhenden Verkehrs
• Vorhaltung von Stellplätzen für Einsatzkräfte der Polizei im Zusammenhang Einsatzlage an Polizei und Justiz, sowie von 3 Behindertenstellplätzen
• Einordnung und Prüfung von barrierefreien Querstellen
• Einordnung neue Straßenbeleuchtung inkl. unterirdischer Bauraum und Stadtnetzanlage
3. Beachtung Anforderungsprofil Theater Puppenbühne
• Stärkung der kulturellen Bedeutung des Theaterhauses durch Verbesserung der Wirkung auf den öffentlichen Raum
• Beachtung Sanierungskonzept Puppenbühne, geplantes Bauende 12/2024
• Barrierefreie Erschließung des Gebäudes mit entsprechenden Zugangsbereichen
• Schaffung einer Anlieferungszufahrt für LKW-3 Achser
• Einordnung von 2 Behindertenstellplätzen und Fahrradstellplätzen für das Theater
• Schaffung einer Entsorgungsstelle
4. Beachtung übergeordneter Planungen:
• Integriertes Stadtentwicklungskonzept Gera-ISEK Gera 2030
• Sanierungsgebiet „Stadtzentrum" S/07/00 und Fristverlängerung Sanierungssatzung inkl. Evaluierungsbericht
• Rahmenplan zum öffentlichen Raum Innenstadt Gera mit Stadtbodenkonzept
• Beachtung Spielplatzentwicklungskonzept 2030
• Beachtung Verkehrsentwicklungsplan 2010
• Beachtung Integriertes Radverkehrskonzept
5. Beachtung Denkmalschutz - Denkmalensemble Altstadt
6. Auswertung/Bewertung der alten Entwurfsplanung aus 2000/2001
7. Koordinierung von weiteren Planungsleistungen, z.B. Leitungsträger
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/- anforderungen erfüllen, sind in der Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt unter den Bewerbern diejenigen, die nicht ausgeschlossen wurden und die genannten Anforderungen erfüllen, zur Verhandlung aus. Grundlage für die Auswahl sind die erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie die Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind. Im Rahmen der formalen Prüfung nicht ausgeschlossene Bewerbungen werden anhand der nachfolgend veröffentlichten Kriterien, Wichtung und Bepunktung bewertet. Die Rangfolge richtet sich nach den erreichten Punkten. Für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern wird folgende Wertungsmatrix zu Grunde gelegt:
1. zu Ziff. III.1.1 – Berufserfahrung - Wichtung 2; Punkte: Projektleiter mindestens 15 Jahre Berufserfahrung = 2 Punkte; mindestens 10 Jahre Berufserfahrung = 1 Punkt;
2. zu Ziff. III.1.3 – Referenzobjekte: es werden 3 Referenzobjekte bewertet, welche innerhalb der vergangenen 10 Jahre (Stichtag 01.01.2013) in den Leistungsphasen 1-3 realisiert wurden, davon muss mindestens 1 Referenzobjekt dem Projektleiter zugeordnet sein; Anforderungen und Punkte: siehe den Bewerbungs-/Vergabeunterlagen beiliegendes Formular Bewertungsmatrix
3. zu Ziff. III.1.3 – Projektteam - Wichtung 2: Das Projektteam soll sich aus mindestens 3 Personen zusammensetzen: mind. 3 Personen = 2 Punkte, 2 Personen = 1 Punkt
Der bei der Auswahl verwendete Auswahlbogen mit den formalen Kriterien, Mindestanforderungen und Auswahlkriterien wird zusammen mit dem Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl gemäß § 75 (6) VgV unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
Die späteren Angebote (Erstangebote) sind nach Aufforderung des Auftraggebers gemäß § 17 Abs. 6, 9 VgV innerhalb von 25 Kalendertagen einzureichen. Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen und Nachweise vorzulegen:
a) ausgefüllter Teilnehmerbogen/Bewerberbogen
b) Nachweis der beruflichen Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Kopie); Personen, juristische Personen und Bewerbergemeinschaften, deren Projektverantwortlicher zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/-in und bauvorlageberechtigter Ingenieur (§ 65 ThürBO) befugt ist. Ist die Berufsbezeichnung im
jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als "Architekt/-in", wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013 / 55 / EU entspricht.
c) Bescheinigung über eine abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung mit unter III.1.2 genannten Deckungssummen (Kopie) bei Bietergemeinschaften, gemäß Angaben Ziffer III.1.2 der Richtlinie 2013 / 55 / EU
d) Nachweis der beruflichen Qualifikation der Projektleitung (Studiennachweis)
a) Berufshaftpflichtversicherung und aktueller Nachweis, nicht älter als 12 Monate. Mit dem Teilnahmeantrag ist nachzuweisen:
Berufshaftpflicht, mindestens
- 5 Millionen Euro für Personenschäden
- 3 Millionen Euro für Sach- und Vermögensschäden
bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen. Nachweis, dass Maximierung mindestens auf das 4-fache bei Kapitalgesellschaften erfolgt, im Übrigen auf das 2- fache (§ 29 ThürAIKG)
Alternativ ist vom Versicherer eine verbindliche und unbedingte Erklärung zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbung vorzulegen, worin der Versicherer sich bereit erklärt, bei Auftragserteilung die Haftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen abzuschließen. Der Nachweis der o.g. Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung für die Auftragsvergabe.
Bewerbergemeinschaften müssen einen Nachweis bzw. eine Erklärung für die Bewerbergemeinschaft insgesamt oder für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft getrennt vorlegen. Der Nachweis bzw. die Erklärung, aus dem die Versicherungssumme und die Deckung pro Versicherungsjahr hervorgeht, muss mit der
Bewerbung eingereicht werden.
b) Angabe von rechtlichen und/oder wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Büros und Unternehmen zur beabsichtigten Zusammenarbeit/ zum beabsichtigten Anteil der Unterauftragsvergabe
c) Nachweis des Mindestumsatzes von 238.000 EUR netto jährlich im Durchschnitt über die letzten drei Geschäftsjahre für das ausgeschriebene Leistungsbild nach § 45 VgV. Als Nachweis ist die Bestätigung des Mindestumsatzes durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer vorzulegen.
d) Sitz des Dienstleistungsunternehmers. Bei Niederlassungen ist der Hauptsitz anzugeben.
e) beabsichtigter Einsatz von Nachunternehmen
a) Eigenerklärung zu Referenzprojekten des Bewerbers (Referenzliste). Für die Auflistung der Referenzprojekte ist das den Bewerbungsunterlagen beiliegende Formblatt „Liste der Referenzprojekte“ zu verwenden. Für die Referenzprojekte sind jeweils die im Formblatt „Liste der Referenzprojekte“ abgefragten Angaben zu machen. Bei Referenzprojekten, deren Urheberschaft bei anderen liegt, sind die Urheber und der Anteil der eigenen Leistung anzugeben. Bewerbergemeinschaften geben an, welches Mitglied die Leistungen erbracht hat. Die Referenzprojekte sollen mit der gestellten Aufgabe hinsichtlich der Planungsleistungen vergleichbar sein.
b) Präsentation von Referenzprojekten. Die vergleichbaren Referenzprojekte sollen auf insgesamt zwei Seiten DIN-A4 (einseitig) in Form von Text, Fotos, Zeichnungen aussagekräftig dargestellt werden. Aus der Präsentation soll die Fachkunde insbesondere im Hinblick auf die angegebenen Eignungskriterien erkennbar
sein.
c) Eigenerklärung zur beabsichtigten Weiterbeauftragung von Teilleistungen
d) Eigenerklärung zur Eignungsleihe
f) Bürostruktur (Organigramm)
g) technische Ausstattung des Büros
g) Nachweis durchgeführter Projekte für öffentlichen Auftraggeber
Es ist jeder zugelassen, der gemäß § 44 VgV nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die Berufsbezeichnung "Architekt/-in" oder "Ingenieur/-in" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als "Architekt/-in" oder "Ingenieur/-in" tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen nach § 44 VgV benennen. Der Nachweis der Befähigung ist mit der Bewerbung zu führen (siehe Teilnahmeantrag). Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Der Auftraggeber stellt außerdem folgende Bedingung:
Bei dem künftigen Auftragnehmer muss es sich zwingend um ein Landschaftsarchitekturbüro handeln, welches gegenüber dem Auftraggeber als Hauptansprechpartner auftritt. Das Landschaftsarchitekturbüro wiederum muss den erforderlichen Verkehrsplaner als Nachauftragnehmer binden oder die Leistung als Planungsgemeinschaft anbieten, so das Büro nicht selbst über eine Fachabteilung Verkehrsplanung verfügt.
a) Eigenerklärung des Bewerbers zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 Abs. 1 VgV (Verweis auf Eigenerklärung Anlage 5)
b) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen. Die Ausführung soll gemäß § 73 (3) VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen. Der Auftragnehmer und sämtliche mit der Ausführung befassten Beschäftigen werden nach dem
Verpflichtungsgesetz (15.8.74) durch die zuständige Stelle des Auftraggebers gesondert verpflichtet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung erfolgt außerdem auf der elektronischen Vergabeplattform www.vergabe.rib.de, sowie auf der Website der Stadt Gera www.gera.de (Rubrik >Verwaltung & Bürgerservice< - >Ausschreibungen< - >Öffentliche Aufträge <
Die Unterlagen für den Teilnahmeantrag stehen zum uneingeschränkten barrierefreien Download auf der elektronischen Vergabeplattform www.vergabe.rib.de bereit. Hier finden Sie neben dem Teilnahmeantrag weitere relevante Dokumente. Es erfolgt kein Versand der Bewerbungsunterlagen per Post oder E-Mail.
Fragen zur Bewerbung bzw. zum Teilnahmeantrag sind ausschließlich über die Vergabeplattform RIB zustellen. Fragen und Antworten während der Bewerbungsphase werden in anonymisierter Form auf der elektronischen Vergabeplattform www.vergabe.rib.de veröffentlicht. Es erfolgt während der Bewerbungsphase kein Versand der Fragen und Antworten per E-Mail oder auf anderweitigen Kommunikationswegen, als dem vorstehend Genannten.
Die Einreichung des Teilnahmeantrages ist nur elektronisch über die Vergabeplattform RIB (www.vergabe.rib.de) zulässig. Hierzu ist vorab eine einmalige Registrierung auf RIB erforderlich (beispielsweise über das "Starter"-Paket" zu 0,00 EUR).
Weitere vorläufige Termine des dem Teilnahmewettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahrens:
- Versendung der Angebotsaufforderung in der 29./30. KW 2023
- Einreichung der Honorarangebote (Erstangebote) in der 33. KW 2023
- Verhandlungsgespräche in der 35. KW 2023.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB – Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gera
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.gera.de