Markterkundung ("Industriedialog") über die Beschaffung von Straßenbahnfahrzeugen für die Thüringer Waldbahn und Straßenbahn Gotha GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: 06594-22
Regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung – Sektoren
Diese Bekanntmachung ist nur eine regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gotha
NUTS-Code: DEG0C Gotha
Postleitzahl: 99867
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://waldbahn-gotha.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.beckerbuettnerheld.de/de/
Abschnitt II: Gegenstand
Markterkundung ("Industriedialog") über die Beschaffung von Straßenbahnfahrzeugen für die Thüringer Waldbahn und Straßenbahn Gotha GmbH
Die Thüringer Waldbahn und Straßenbahn Gotha GmbH (TWSB) beabsichtigt, ab dem Jahr 2025 schrittweise bis zu 10 (derzeit angedacht vier Fahrzeuge fix, sechs Fahrzeuge optional) neue Triebfahrzeuge für die Strecken der TWSB als Ersatz für die bestehende Serie KT4D zu beschaffen. Im Zuge der Beschaffung ist die Vergabe eines langfristigen Instandhaltungsvertrages an den Hersteller mit gleichzeitiger Beauftragung der Werkstätten der TWSB als Subunternehmer für die Durchführung der Instandhaltung angedacht. Die Besonderheiten des durch die TWSB betriebenen Straßenbahnnetzes (Verknüpfung innerstädtischen mit Überlandverkehr, unterschiedliche Einstiegssituationen etc.) macht es erforderlich, vor einer möglichen Ausschreibung eine Markterkundung ("Industriedialog") durchzuführen, um die Leistungsbeschreibung so zu gestalten, dass im Wettbewerb eine technisch passende und wirtschaftliche Lösung erzielt werden kann. Mit dieser Bekanntmachung wird die Markterkundung begonnen und Unternehmen zur Beteiligung an derselben aufgerufen.
99867 Gotha
Die Thüringer Waldbahn und Straßenbahn Gotha GmbH betreibt in der Stadt Gotha einen Straßenbahnbetrieb und zugleich einen Überlandverkehr mit Straßenbahnen. Die Thüringer Waldbahn und Straßenbahn Gotha GmbH (TWSB) beabsichtigt, ab dem Jahr 2025 schrittweise bis zu 10 (derzeit angedacht vier Fahrzeuge fix, sechs Fahrzeuge optional) neue Triebfahrzeuge für die Strecken der TWSB als Ersatz für die bestehende Serie KT4D zu beschaffen. Im Zuge der Beschaffung ist die Vergabe eines langfristigen Instandhaltungsvertrages an den Hersteller mit gleichzeitiger Beauftragung der Werkstätten der TWSB als Subunternehmer für die Durchführung der Instandhaltung angedacht. Die Besonderheiten des durch die TWSB betriebenen Straßenbahnnetzes (Verknüpfung innerstädtischen mit Überlandverkehr, unterschiedliche Einstiegssituationen etc.) macht es erforderlich, vor einer möglichen Ausschreibung eine Markterkundung ("Industriedialog") durchzuführen, um die Leistungsbeschreibung so zu gestalten, dass im Wettbewerb eine technisch passende und wirtschaftliche Lösung erzielt werden kann. Mit dieser Bekanntmachung wird die Markterkundung begonnen und Unternehmen zur Beteiligung an derselben aufgerufen.
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Auch wenn das Formular "regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung" in Ermangelung eines anderweit verfügbaren Formulars verwendet wird, handelt es sich hierbei lediglich um den Aufruf zur Teilnahme an einer Markterkundung im Sinne des § 26 SektVO, hier auch "Industriedialog" genannt. An diesem können alle Unternehmen, die Interesse haben, teilnehmen. Die Markterkundung ist KEIN VERGABEVERFAHREN im Sinne des § 13 SektVO, sondern dient dem Informationsaustausch über mögliche technische Lösungsansätze. Das Ziel der Markterkundung/des Industriedialogs ist die Erläuterung der durch die Teilnehmer hergestellten bzw. herstellungsfähigen Straßenbahnfahrzeugen und Erörterung der Möglichkeit ihres Einsatzes im Bedienungsgebiet der TWSB.
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Nach derzeitigen Überlegungen sollen bei einer künftigen Ausschreibung 4 (vier) Fahrzeuge fix und 6 (sechs) Fahrzeuge optional ausgeschrieben werden.
Für die Markterkundung gelten (nicht abschließend) folgende Grundsätze:
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(1) Die Markterkundung findet in deutscher Sprache statt
(2) Kosten der teilnehmenden Unternehmen können nicht erstattet werden.
(3) Die Teilnahme ist freiwillig.
(4) Es handelt sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags.
(5) Die Teilnahme an der Markterkundung ist nicht Voraussetzung für die etwaige spätere Teilnahme an einem noch zu beginnenden Vergabeverfahren. Umgekehrt können an einem solchen Vergabeverfahren auch Unternehmen teilnehmen, die an der Markterkundung nicht beteiligt waren.
(6) Die TWSB behält sich ausdrücklich vor, bei Durchführung eines späteren Vergabeverfahrens in der Markterkundung dargestellten Anforderungen an die Fahrzeugbeschaffung anzuschaffen bzw. zu ändern.
(7) Den Teilnehmern erwächst an der Teilnahme an der Markterkundung kein Anspruch auf die Durchführung eines Vergabeverfahrens zur Erteilung eines öffentlichen Auftrags
(8) Zum technischen Dialog werden nur Hersteller von Straßenbahnfahrzeugen zugelassen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für den zu vergebenen beabsichtigten Auftrag wird versucht, EFRE-Fördermittel zu erhalten.
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An der Markterkundung kann jedes Unternehmen teilnehmen, welches in der Lage ist, Straßenbahnfahrzeuge zu liefern. Eignungsnachweise werden in dieser Markterkundung nicht gefordert. Vielmehr werden diese in einem späteren Vergabeverfahren zu fordern und zu prüfen sein.
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Weitere Einzelheiten des Markterkundungsverfahrens und der von der TWSB gewünschten Anforderungen an die entsprechenden Präsentationen finden Sie auf der Vergabeplattform DTVP (Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJ6XZ8), unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMJ6XZ8/documents. Das Verfahren selbst wird in dem Dokument "Informationsbrief zur Markterkundung" erläutert.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJ6XS8