Digitale Pflegekurse (04/VE/2023) Referenznummer der Bekanntmachung: 04/VE/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99089
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]14
Fax: [gelöscht]83
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ikk-classic.de/vergabe
Abschnitt II: Gegenstand
Digitale Pflegekurse (04/VE/2023)
Die Pflegekasse der Auftraggeberin versorgt ihre Versicherten bei Bedarf mit allen gesetzlich vorgesehenen Leistungen der Pflegeversicherung u. garantiert, dass der pflegebedürftige Mensch die notwendige Hilfe und damit eine menschenwürdige Pflege erhält. Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Online-Pflegekursen gemäß § 45 SGB XI in Form von E-Learning-Angeboten (Web Based Trainings – WBT), um die Pflegekursangebote vor Ort zu erweitern. Die Anspruchsberechtigten erhalten somit die Möglichkeit, aus verschiedenen Schulungsoptionen das für sie passende Angebot zu wählen. Die Rahmenvereinbarung beinhaltet die in der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 4.2.1, 4.2.2 und 4.2.3 dargestellten, unterschiedlichen Leistungspakete von WBT-Pflegekursen, die durch die Auftragnehmer zu erstellen sind und als Online-Pflegekurse auf einer eigenen Plattform angeboten werden müssen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Weitere Leistungsbestandteile sind wie folgt:
Der Auftragnehmer hat die bereitgestellten Pflegekurse anhand aktueller medizinisch-pflegefachlicher Erkenntnisse selbständig anpassen und zu aktualisieren.
Der Auftragnehmer stellt im Zusammenhang mit den jeweiligen WBT den Kursteilnehmern eine persönliche Beratung durch qualifizierte Pflegeexperten des Auftragnehmers sicher, welche Fachfragen zum Thema Pflege innerhalb von 48 Stunden beantworten.
Die Kursplattform des Auftragnehmers stellt eine Nachschlagehilfe von relevanten Fachbegriffen in leicht verständlicher Sprache bereit.
Jeder Kursteilnehmende erhält nach Abschluss eines Kurses ein personalisiertes Zertifikat sowie einen Feedback-Bogen. Das Zertifikat kann der Kursteilnehmende im persönlichen Bereich aus dem Kursportal herunterladen.
Der Auftragnehmer stellt die anonyme Auswertung der Feedback-Bögen sicher und berichtet quartalsweise über die Ergebnisse und gibt Handlungsempfehlungen ab.
Um Prozess- und Ergebnisqualität der durchgeführten Kurse und Schulungen zu sichern und zu optimieren, wird ein Qualitätszirkel aus Vertreterinnen und Vertretern der Auftraggeberin und des Auftragnehmers gebildet.
Auf Grund der Besonderheit der Rahmenvereinbarung sind alle Registrierungen von Kursteilnehmenden, die im Rahmen der Vertragslaufzeit erfolgen, abzuschließen, auch wenn dies über die Vertragslaufzeit hinaus geht.
Eine Mindestabrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht nicht. Die Auftraggeberin hat die Schätzung auf einem Referenzzeitraum von einem Jahr tätigen müssen. Die absolute Höchstabnahmemenge während der Vertragslaufzeit beträgt 70 Prozent über den Angaben der geschätzten Einheiten aus dem Preisblatt (80).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
>> Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters darüber abzugeben, dass keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen ("Eigenerklärung zu Ausschlussgründen").
>> Bietergemeinschaften haben die "Eigenerklärung Umsatz", die "Eigenerklärung zu vorhandenen Referenzen" und die "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Für Unterauftragnehmer sind die "Eigenerklärung Umsatz" und/oder "Eigenerklärung zu vorhandenen Referenzen" nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass sich dieser gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen ("Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV").
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
>> Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten des Unterauftragnehmers tatsächlich zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
>> Dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit beizufügen, in welcher jeweils der ,Gesamtumsatz des Bieters sowie der Umsatz des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung übereinstimmen oder vergleichbar sind, anzugeben ist ("Eigenerklärung Umsatz").
>> Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Erklärungen/Nachweise dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Für Unterauftragnehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass dieser sich gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des
Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen ("Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV").
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
>> Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit seinen Fähigkeiten tatsächlich zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
>> Dem Angebot ist eine Eigenerklärung über bereits erbrachte, mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Aufträge (Referenzen) des Bieter aus den Geschäftsjahren 2021, 2022, 2023 beizufügen, in welcher der Auftraggeber (Name und Anschrift, Kontaktdaten des Ansprechpartners), der Ort der Leistungserbringung, der Leistungszeitraum und der Nettoauftragswert anzugeben ist. Weiter ist dabei jeweils anzugeben, ob der Bieter die Leistung als Haupt- oder Unterauftragnehmer oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft erbracht hat sowie welche besonderen Anforderungen der jeweilige Auftrag stellte („Eigenerklärung Referenzen“).
>> Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Erklärungen/Nachweise dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Für Unterauftragnehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass dieser sich gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen ("Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV").
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
>> Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit seinen Fähigkeiten tatsächlich zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
Es sind mindestens vier Referenzen von Krankenkassen anzugeben, bei denen der Bieter die Dienstleistung „Bereitstellung von Online-Pflegekursen“ gemäß § 45 SGB XI zu einem Leistungspaket „Basis Online-Pflegekurs“ gemäß Ziffer 4.2.1 der Leistungsbeschreibung und zugleich zu einem Leistungspaket „Spezial-Pflegekurse“ gemäß Ziffer 4.2.2 der Leistungsbeschreibung erbracht hat.
Gültigkeit der ISO-Zertifizierungen nach ISO 27001 (International Organization for Standardization)
- siehe Eigenerklärung Zertifizierung Hosting (45)
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote erfolgt nicht öffentlich, d.h. Bieter sind nicht anwesend.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
>> Die Verfahrenssprache ist deutsch.
>> Es gilt deutsches Recht.
>> Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Ein Angebot Bietergemeinschaften findet nur dann Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind u. ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss u. die Durchführung des Vertrags benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Das Formblatt "Erklärung der Bietergemeinschaft" ist in dem Fall dem Angebot ausgefüllt u. unterzeichnet beizufügen.
>> Mit dem Angebot ist folgender Nachweis vorzulegen:
> Die Vergabestelle holt für den Bieter, der im Rahmen des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagsentscheidung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt gemäß WRegG bzw. Gewerbezentralregister nach § l50a Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz ein. Die für die Abfrage notwendigen Daten sind vom Bieter anzugeben.
> Als öffentlicher Auftraggeber hat sich die Vergabestelle durch die Eigenerklärung EU-Sanktionspaket (39) bestätigen zu lassen und sicherzustellen, dass an der Vertragserfüllung keine Personen, Organisationen oder Einrichtungen beteiligt sind, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 aufweisen
>> Der Bieter hat mit dem Angebot ein selbst erstelltes Kurzkonzept zur Durchführung von Digitalen Pflegekursen einzureichen (siehe Ziffer 3.1 der BWB (20)).
>> Der Bieter hat mit dem Angebot eine Arbeitsprobe zu „Basis Online-Pflegekurs, Schwerpunkt ‘Essen und Trinken in der Pflege‘“ im Video- oder Präsentationsformat einzureichen (siehe Ziffer 3.2 der BWB (20)).
>> Dem Angebot ist ein Testzugang (eigens generierte Zugangsdaten) beizufügen, mit dem Auftraggeberin auf der Plattform des Bieters die Arbeitsprobe einsehen kann (siehe Ziffer 3.2 der BWB (20)).
>> Mit dem Angebot sind folgende weitere Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
> Erklärungen gemäß Ziffer 4 BWB (20)
- der Bieter benennt, welche Datenarten und Datenkategorien im Rahmen der Erbringung der Dienstleistung bei diesem verarbeitet werden, (Formblatt "Angabe zu Datenarten und Datenkategorien" (60)),
- ein Datensicherheitskonzept, in dem der Bieter die bei ihm vorhandenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherheit unter Beachtung von § 35 SGB I und des 2. Kapitels des SGB X darzustellen hat. Es sind insbesondere die entsprechenden Maßnahmen betreffend die Kontrolle des Zutritts, des Zugangs, des Zugriffs, der Weitergabe und der Eingabekontrolle sowie der Einhaltung des Trennungsgebotes darzustellen (Formblatt „Sicherheitskonzept Auftragsverarbeitung" (61),
- Formblatt „Standorte der Geschäftsräume des Auftragsverarbeiters“ (62),
- Formblatt "Auflistung der bestehenden UAN-Verhältnisse" (63),
- Formblatt "Datenschutzbeauftragter/Ansprechpartner" (64) und
- ein vom Bieter erstelltes Löschkonzept, in welchem der Prozess der Datenlöschung dargestellt wird.
> Eigenerklärung Haftpflichtversicherung (41), worin der Bieter erklärt im Fall der Zuschlagserteilung spätestens zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestdeckungssummen verfügt:
- Personenschäden 5.000.000 Euro
- Sachschäden 5.000.000 Euro
- Vermögensschaden 5.000.000 Euro sowie
- Versicherung gegen Folgen eine Datenschutzverstoßes 5.000.000 Euro
> Eigenerklärung zur vorgesehenen Projektleitung und stellvertretende Projektleitung mit jeweiliger Qualifikation für die Auftragserfüllung (42)
> Eigenerklärung zur Qualifizierung des eingesetzten Personals (43)
> Eigenerklärung zur „Technologie von L. Ron Hubbard“ (44) sowie
> Eigenerklärung EU Zertifizierung Hosting (45).
Hinweis (siehe Ziffer 11 der BWB (20)):
Die Auftraggeberin behält sich einen Präsentationstermin mit den Bietern zu den drei nach der Wertung besten Angeboten auf Basis des abgegebenen Angebots vor. Der Präsentationstermin wird voraussichtlich digital per Videokonferenz durchgeführt. Für den Präsentationstermin erfolgt keine Erstattung von Aufwandsersatz.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Möchte ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat, eine Verletzung der Bestimmungen über das
Vergabeverfahren geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber
der Auftraggeberin zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu
Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen
mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Eingang
dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei dem Bundeskartellamt stellen.