Neubau Ausstellungs- und Besucherzentrum Nationalpark Hunsrück-Hochwald in Nonnweiler / Otzenhausen - Küchenausstattung Referenznummer der Bekanntmachung: NPT-400.05
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nonnweiler
NUTS-Code: DEC06 St. Wendel
Postleitzahl: 66620
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tribast.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Ausstellungs- und Besucherzentrum Nationalpark Hunsrück-Hochwald in Nonnweiler / Otzenhausen - Küchenausstattung
Der Zweckverband Nationalparktor Keltenpark errichtet ein Besucherzentrum mit Ausstellungsräumen und Gastronomieangebot als Ausgangs- und Ankunftspunkt für Besuche im Nationalpark Hunsrück-Hochwald.
Das Gebäude wird als hybrider Stahlbeton-Holzskelettbau mit vorgehängter, hinterlüfteter Holzfassade
und flach geneigtem Gründach errichtet. Die Besonderheiten des Baukörpers liegen in einem
kreuzförmigen Grundriss mit ausgerundeten Innenecken, sowie der teilweisen Einbettung in das
Gelände, so dass Besucher*innen die natürliche Topgraphie im Inneren des Gebäudes überwinden
können.
Gemeinde Nonnweiler, Ortsteil Otzenhausen, Keltenpark
Die Ausschreibung beinhaltet die:
Kücheneinrichtungsgegenstände:
Edelstahlarbeitstische: 4 Stück
Edelstahlwandboard: 1 Stück
Edelstahl Wandhängeschrank: 1 Stück
Kühl-/Tiefkühlschränke: 3 Stück
Gekühlte Arbeitstische/Saladette: 2 Stück
Heißluftdämpfer: 1 Stück
Elektroherd: 1 Stück
Elektrofritteuse: 1 Stück
Elektro Griddleplatte: 1 Stück
Warmhalteschränke: 1 Stück
Pizzaofen: 1 Stück
Ausgussbecken/Spültische: 3 Stück
Durchschubspülmaschine: 1 Stück
Tiefkühlzelle (BxTxH): 2,7x1,8x2,3m
Kühlaggregate: 1 Stück
Thekeneinrichtungsgegenstände:
Kühltheke mit Zapfanlage: ca. 6,6 m
Schanktischabdeckung ca. 2,1 m
Gläserspülmaschine 1 Stück
Kuchentheke 1 Stück
Kühlaggregate: 1 Stück
Shop:
Kühlschrank 1 Stück
Wandkühlregal 1 Stück
Die Küche befindet sich im Erdgeschoss des Gebäudes. Im nebenliegende Gastronomiebereich befindet sich eine Theke zum Ausschank. Beide sind ausschließlich zur Bewirtschaftung der Besucher des Besucherzentrums gedacht.
Für die Vor- und Zubereitung der Speisen sind Wandschränke und Edelstahltische vorgesehen. Die Tische sind dabei teilweise zusätzlich gekühlt oder gewärmt. Im Kochbereich befindet sich neben dem Herd eine Fritteuse, eine Griddelplatte, ein Heißluftdämpfer und ein Pizzaofen.
Im Spülbereich befindet sich eine Korbdurchschubspülmaschine mit Zulauf und Ablauftisch.
Zur Lagerung der Lebensmittel stehen innerhalb der Küche zwei Kühlschränke und ein Tiefkühlschrank. Für weitere Tiefkühlprodukte ist im nebenliegenden Lager eine Tiefkühlzelle mit einer Grundfläche von ca. 5 m². Im Bereich der Bar steht eine Kühltheke mit integrierter Zapfanlage und Gläserspülmaschine. Für den zusätzlichen Verkauf von Kuchen ist in die Theke eine Kuchentheke integriert. Zudem befindet sich im Shop, der an das Foyer angrenzt, ein Kühlschrank sowie ein Wandkühlregal für die Auslage von regionalen Produkten und Kaltgetränken
Die beiden erforderlichen Kühlaggregate für Kühltheke und Tiefkühlzelle sind im Außenbereich an der Außenwand der Wechselausstellung verortet und befinden sich in direkter Nähe zum Lager. Die Leitungsführung der Kälteleitungen erfolgt sowohl im Estrich als auch unter der Decke.
EFRE
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Idar-Oberstein
NUTS-Code: DEB15 Birkenfeld
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote können ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform eingereicht werden. Auch die gesamte Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwide/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern_node.html
Auf folgende Rechtsvorschrift nach GWB wird hingewiesen:
§ 160 Einleitung, Antrag.
(1)
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2)
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3)
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags.