Immobilienbestandsmanagement AiBATROS Referenznummer der Bekanntmachung: 19/2023

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Postanschrift: Augustinerstraße 38
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG Thüringen
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Geschäftsbereich Personal und Services, Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://plus.aok.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Immobilienbestandsmanagement AiBATROS

Referenznummer der Bekanntmachung: 19/2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im Zuge der Weiterentwicklung der Zustandserfassung und -analyse der Objekte der AOK PLUS besteht Bedarf an einem dem Aufgabenumfang angepassten Softwarepaket und der folgenden Betreuung.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 310 245.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED Sachsen
NUTS-Code: DEG Thüringen
Hauptort der Ausführung:

Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Zuge der Weiterentwicklung der Zustandserfassung und -analyse der Objekte der AOK PLUS besteht Bedarf an einem dem Aufgabenumfang angepassten Softwarepaket und der folgenden Betreuung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b, c, Abs. 6 VgV kann eine Direktvergabe durchgeführt werden.

1. Aus technischen Gründen ist kein Wettbewerb vorhanden, sodass die Leistung nur von einem bestimmten Unternehmen (CalCon) erbracht werden kann. Die hohen Anforderungen, die an diesen Ausnahmetatbestand geknüpft sind, werden vorliegend erfüllt.

2. Der Beschaffungsbedarf ist durch die Auftraggeberin sachgerecht bestimmt worden. Willkürfrei wurden die funktionalen Anforderungen für die Bestimmung zusammengetragen, die sich aus dem Auftragsgegenstand selbst ergeben.

3. Dass aus technischen Gründen kein Wettbewerb besteht, wurde von der Auftraggeberin ermittelt. Neben der Bestandssoftware der CalCon findet sich keine weitere Software-Lösung, die die umfassenden Anforderungen an das digitale Liegenschaftsmanagement bereits heute nahezu vollständig erfüllt oder eine Umsetzung der Anforderungen in näherer Zukunft und bis zum Ablauf des vorliegenden Vertragsverhältnisses erwarten lässt. Auch gehen mit einer etwaigen Neuentwicklung von Funktionalitäten Risiken auf qualitativer Ebene einher.

4. CalCon ist zudem Eigentümerin von ausschließlichen Nutzungsrechten an der sich in der Nutzung befindlichen Software und den dazugehörigen Datenbanken, sodass eine Weiterentwicklung und Anpassung durch Dritte rechtlich unmöglich ist, da CalCon Unterlassungsansprüche hiergegen einwenden könnte.

5. Eine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung ist nicht ersichtlich. Zwar könnte eine vollständige Neuentwicklung der Software durch ein anderes Unternehmen erwogen werden. Wegen der erheblichen Nachteile, die ein solches Vorgehen jedoch mit sich brächte, ist eine solche Lösung nicht als vernünftig im Sinne des § 14 Abs. 6 VgV zu betrachten. Die bereits getätigten Investitionen bezüglich der bestehenden Software wären verloren und die Finanzmittel müssten erneut aufgewendet werden. Die Software müsste weitgehend neu entwickelt werden, was einen erheblichen Aufwand bedeutete. Die Neuentwicklung birgt zudem Realisierungsrisiken und bedeutet einen hohen Erstellungsaufwand. Selbst hinsichtlich Software, die teilweise bereits notwendige Funktionalitäten aufweist, wird der Aufwand zur Entwicklung der bislang dort nicht vorhandenen Funktionalitäten fachlich als sehr hoch eingeschätzt. Ein zeitnaher Start wäre durch keine Alternativlösung möglich.

6. Eine unzulässige künstliche Einschränkung der Auftragsvergabeparameter ist dabei nicht festzustellen. Denn die Festlegung der Parameter beruht auf auftrags- und sachbezogenen Erwägungen, zu dessen Grundlage die sich unmittelbar aus dem Auftragsgegenstand ergebenden Anforderungen an eine Software zum umfassenden Liegenschaftsmanagement dienen.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
09/02/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Calcon Deutschland GmbH
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 310 245.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YRY6FVM

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.(...)

§ 160 Einleitung, Antrag:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, (...)"

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/05/2023

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