Werbeagenturleistungen im Bereich Employer Branding, Recruiting Marketing und Content Marketing für die Leitstelle für Informationstechnologie der sächsischen Justiz Referenznummer der Bekanntmachung: VB 19_23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bautzner Straße 19 a
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.justiz.sachsen.de/lit
Postanschrift: Mügelner Str. 40
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01237
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abstsachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Werbeagenturleistungen im Bereich Employer Branding, Recruiting Marketing und Content Marketing für die Leitstelle für Informationstechnologie der sächsischen Justiz
Vergabe von Werbeagenturleistungen im Bereich Employer Branding, Recruiting Marketing und Content Marketing
Dresden, DE
Vergabe von Werbeagenturleistungen im Bereich Employer Branding, Recruiting Marketing und Content Marketing.
Mit Umsetzung der Leistungsbeschreibung muss der Auftragnehmer dazu beitragen, dass IT-Stellen der LIT schnellstmöglich und nachhaltig besetzt werden. Langfristig ist das Ziel, dass die LIT in der Region als IT-Arbeitgeber bekannter wird und mit ihren Mitarbeitern als Markenbotschaftern eine authentische Außenwirkung aufbaut sowie einen medienbruchfreien und effizienten Bewerbungsprozess hat.
dreimaliger Option der Verlängerung jeweils um ein Jahr bis max. 31. Dezember 2027
dreimaliger Option der Verlängerung jeweils um ein Jahr bis max. 31. Dezember 2027
Folgende Unterlagen sind mit der Angebotsabgabe zur Wertung Ihres Angebotes ebenfalls vorzulegen:
1: Beschreibung zur Vorgehensweise in der Strategiephase
2: Konzept zur Verbreitung einer Stellenausschreibung
3: Konzept zur Sicherung der Qualität im operativen Geschäft
4: Beschreibung einer Vision zur Fachkräftegewinnung für eine Behörde
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Rechtsverbindlich* unterzeichnete Erklärungen nach § 123, 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (Anlage A)
2) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 1 Jahr alt). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. -ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären. Die Abgabe des Angebotes ist dann unter Angabe der Umsatzsteuernummer möglich.
*) Die rechtsverbindliche Unterschrift ist von der Person zu leisten, die für den Rechtsverkehr des Unternehmens befugt ist. Im Allgemeinen ist die Vertretungsberechtigung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister festgelegt und bezieht sich meistens auf die Geschäftsführung oder auf die mit Prokura ausgestatteten Personen gemeinsam mit der Geschäftsführung. Ist eine Eintragung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister nicht erforderlich, ist die Gewerbeanmeldung/-ummeldung als Kopie dem Angebot beizufügen.
Die Vertretungsberechtigung ist durch Vollmacht (in Kopie) mit Abgabe des Angebotes nachzuweisen. Bei berechtigtem Zweifel ist das Original auf Verlangen vorzuweisen.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit ist für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen.
Bei Einbeziehung von Partnern und Nachunternehmen ist Art und Umfang des jeweiligen Leistungsanteils darzustellen. Die einzubeziehenden Unternehmen haben mit Angebotsabgabe neben der zwingend einzureichenden Verpflichtungserklärung in gleichem Umfang die geforderten Erklärungen, Referenzen und Nachweise einzureichen.
3) Angaben zum durchschnittlichen Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren über vergleichbare Leistungen, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind, mit mindestens 200.000€.
4) Angabe der Geschäftsbereiche und Tätigkeitsfelder des Unternehmens, des Datums der Unternehmensgründung, des Hauptsitzes des Unternehmens
5) Angaben zu mindestens drei in den letzten fünf Jahren erbrachten oder laufenden, vergleichbaren Projekten, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind:
• Analyse, Planung und Umsetzung im Bereich Employer Branding (insbesondere Content Marketing, Community Management, Mitarbeiter-Markenbotschafter) und
• Recruiting Marketing sowie Candidate Journey bzw. Candidate Experience
Der Umsatz mit dem Projekt muss mindestens 50.000 € inklusive Unterbeauftragungen bzw. Mediabudget betragen haben.
Folgende Angaben sind erforderlich:
• Beschreibung des Auftragsgegenstands
• Angabe von Leistungsort und -zeitraum
• Beschreibung des Auftragsumfangs und Angabe des Auftragswerts
• Bezeichnung des Auftraggebers mit vollständiger Anschrift mit Ansprechpartner
6) Der Bieter erklärt, dass für die Leistungserbringung stets qualifiziertes Personal eingesetzt wird. Die Anforderungen an die Mitarbeiterprofile sind dem Anhang 1 dieser Angebotsaufforderung zu entnehmen und müssen nach Zuschlag beschrieben werden. Zur Eignungsprüfung müssen sie zunächst im Anhang 2 dieser Angebotsaufforderung anonym mit Stellenbezeichnung benannt werden:
• zentraler Ansprechpartner
• zwei verschiedene Senior-Mitarbeiterprofile
• zwei verschiedene Junior-Mitarbeiterprofile
7) Nachweis des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung bzw. die Bereitschaftserklärung einer Versicherung zur Anpassung oder zum Abschluss in der genannten Höhe für diesen Auftragsfall mit folgenden Mindesthöhen:
• für Personenschäden 3.000.000,00 €
• für sonstige Schäden 500.000,00 €
8) Alternativ zu den Forderungen 1 bis 3, insofern diese durch die AVPQ-Eintragung abgedeckt werden): Abgabe der gültigen Eintragungsbescheinigung in das AV-PQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen)
9) Rechtsverbindlich signierte Eigenerklärung, dass keine Beteiligung russischer Unternehmen oder Staatsbürger gegeben ist (Anlage B) oder Erklärung gleichen Inhalts.
10) Verpflichtung Informationssicherheit (Anlage 4)
11) Gewerbliche Schutzrechte (Anlage 5)
12) Unterauftragnehmer (Anlage 6)
13) Vertraulichkeitsvereinbarung Vertragsverhältnis (Anlage 7)
Für die Ausführung der Leistungen gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B und die Vergabeunterlagen einschließlich der Angebotsaufforderung.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und/oder Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Um ggf. erfolgte Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen zu erhalten, haben sich die Bewerber/Bieter eigenverantwortlich auf der Bekanntmachungsplattform (siehe Pkt. I.3) Kommunikation) zu informieren.
Das Angebot, sowie die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren und der gesamten Vertragslaufzeit haben in deutscher Sprache in Wort und Schrift zu erfolgen.
Angebote, die in anderer Form (z. B. schriftlich, per E-Mail oder auf einem Datenträger) eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt und vom Verfahren zwingend ausgeschlossen.
Postanschrift: PF 10 13 64
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail:
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.