Goethe-Nationalmuseum Weimar: Ensemble Goethes Wohnhaus, Denkmalgerechte Instandsetzung und museale Neukonzeption Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/S 123-350724
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.phase1.de
Adresse des Beschafferprofils: www.klassik-stiftung.de
Abschnitt II: Gegenstand
Goethe-Nationalmuseum Weimar: Ensemble Goethes Wohnhaus, Denkmalgerechte Instandsetzung und museale Neukonzeption
Die Klassik Stiftung Weimar (KSW) plant die „Denkmalgerechte Instandsetzung und museale Neukonzeption“ des „Ensemble Goethes Wohnhaus“. Das Ensemble ist Teil des Goethe-Nationalmuseums, steht unter Denkmalschutz und gehört zum UNESCO-Welterbe „Klassisches Weimar“. Im Zuge der Instandsetzung sollen die Nutzungen teilweise neu geordnet und die Gebäude an einen zeitgemäßen technischen und musealen Standard angepasst werden.
Zwei der Kernaufgaben der Klassik Stiftung liegen in der Erhaltung der ihr übertragenen Liegenschaften und Objekte für die Nachwelt und in ihrer zeitgemäßen Interpretation, Erschließung und Vermittlung für die Öffentlichkeit. Unter diesen Aspekten ist auch die Planungsaufgabe der Objektplanung für Gebäude und Innenräume entsprechend HOAI 2021 §34 ff zu betrachten.
Goethes Wohnhaus
Frauenplan 1
99423 Weimar
Trotz stetiger Pflege und laufenden Bauunterhaltes bedürfen die Gebäude des Ensembles einer grundständigen Überarbeitung. Diese soll mit einer Neukonzeption der musealen Erschließung und Präsentation des Wohnhaus-Komplexes verbunden werden, die heutigen Anforderungen an Museums- und erinnerungskulturelle Konzepte gerecht wird und veränderte Perspektiven auf Goethe und die Goethe-Rezeption einbezieht.
Zentrale Aspekte sind unter anderem die Adressierung einer diversen Besucherschaft und Anforderungen
für Digitalisierung, Barrierefreiheit und Nachhaltigkeit. In die Neukonzeption sollen des Weiteren
heutige Erkenntnisse über historische Zeitschichten, die Einrichtung und Nutzung der Räume sowie der Sammlungsbestände einfließen.
Die Aufgabe für den Wettbewerb gliedert sich in Teilbereiche mit unterschiedlicher Detailausarbeitung: Insbesondere soll für den Gesamtbereich „Ensemble Goethes Wohnhaus“ ein optimiertes Nutzungs- und Erschließungskonzept unter Beachtung der Barrierefreiheit erarbeitet werden. Es werden zusätzliche Service-, Verwaltungs- und Präsentationsflächen benötigt. Hierzu wurde ein Bedarfsprogramm aufgestellt, welches in das Nutzungskonzept integriert werden soll. Das neue Nutzungs- und Erschließungskonzept soll im Rahmen der Wettbewerbsaufgabe erarbeitet werden.
Der bislang lediglich als Depot genutzte, an der Westseite der Vulpiushäuser angrenzende Gartenpavillon soll in Zukunft für den Publikumsverkehr des Museums zugänglich gemacht und hierfür ein Gesamtkonzept inkl. innenräumlichem Konzept, Erschließungs- und Fassadenkonzept erarbeitet werden.
Zudem soll zur Darstellung des Umgangs mit der denkmalgeschützten Substanz exemplarisch ein historisch wertvoller Musterraum in Hinsicht auf technische und museale Anforderungen durchgeplant werden.
Das gesamte Ensemble hat zurzeit eine BGF von ca. 2.800 qm. Im Rahmen des Projekts „Denkmalgerechte Instandsetzung und museale Neukonzeption“ sind für die Kostengruppen 300 und 400 ca. 9 Mio. Euro brutto veranschlagt.
Der Auftraggeber behält sich die Option zur stufenweisen Beauftragung vor. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf eine Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10997
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://bfm.berlin
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99403
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de
Ort: (entfällt)
Land: Deutschland
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in §160 Absatz 3 GWB wie folgt:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort:
Land: Deutschland