Reinigungsleistungen Obdachlosenheim und 3 Gemeinschaftsunterkünfte in Weimar Referenznummer der Bekanntmachung: 600.58-23/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.weimar.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsleistungen Obdachlosenheim und 3 Gemeinschaftsunterkünfte in Weimar
Unterhaltsreinigung, Grundreinigung, desinfizierende Reinigung, Glasreinigung
Los 1 – Obdachlosenheim Ettersburger Straße 74, 76, 78, 99427 Weimar
Los 2 – Gemeinschaftsunterkunft Washingtonstraße 53, 99423 Weimar
Los 3 – Gemeinschaftsunterkünfte Nordstraße 9 und 11a, 99427 Weimar
Reinigungsleistungen
Ettersburger Straße 74, 76, 78;
99427 Weimar
Reinigungsleistungen ca. 13.780 m² Jahresfläche Unterhaltsreinigung;
bis zu 250 m² desinfizierende Grundreinigung
Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zum 31.12.2028, sofern er nicht von einer der Vertragsparteien bis zum 31.12.2026 (Posteingang) gekündigt wurde.
Reinigungsleistungen
Washingtonstraße 53,
99423 Weimar
Reinigungsleistungen ca. 28.788,88 m² Jahresfläche Unterhaltsreinigung;
ca. 21,84 m² Glasreinigung;
bis zu 200 m² desinfizierende Grundreinigung
Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zum 31.12.2028, sofern er nicht von einer der Vertragsparteien bis zum 31.12.2026 (Posteingang) gekündigt wurde.
Reinigungsleistungen
Nordstraße 9, 99427 Weimar
Nordstraße 11a, 99427 Weimar
Nordstraße 9:
Reinigungsleistungen ca. 123.363,76 m² Jahresfläche Unterhaltsreinigung;
bis zu 250 m² desinfizierende Grundreinigung
Nordstraße 11a:
Reinigungsleistungen ca. 72.532,20 m² Jahresfläche Unterhaltsreinigung;
bis zu 250 m² desinfizierende Grundreinigung
Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zum 31.12.2028, sofern er nicht von einer der Vertragsparteien bis zum 31.12.2026 (Posteingang) gekündigt wurde.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage von Nachweisen/ Angaben/ Unterlagen mit dem Angebot:
§ 44 VgV - Absatz 1: Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates in dem das Unternehmen niedergelassen ist.
Eigenerklärungen sind grundsätzlich ausreichend. Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden, sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.
- Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen). Das Formblatt ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https://stadt.weimar.de/de/datei/anzeigen/id/3625,48/124_ld_2019.pdf
Vorlage von Nachweisen/ Angaben/ Unterlagen mit dem Angebot:
§ 45 VgV - Absatz 4 Nr. 2 Nachweis einer entsprechenden Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung
- Absatz 4 Nr. 4 Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre
Eigenerklärungen sind grundsätzlich ausreichend. Eignungsnachweise, die durch
Präqualifizierungsverfahrenerworben wurden, sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann
zwingend anzugeben.
- Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen). Das Formblatt ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https://stadt.weimar.de/de/datei/anzeigen/id/3625,48/124_ld_2019.pdf
Vorlage von Nachweisen/ Angaben/ Unterlagen mit dem Angebot:
§ 46 VgV - Absatz 3 Nr. 1 - Referenzliste über vergleichbare früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge der letzten drei Jahre mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
- Absatz 3 Nr. 8 - Erklärung aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich ist
Eigenerklärungen sind grundsätzlich ausreichend. Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahrenerworben wurden, sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.
- Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen). Das Formblatt ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https://stadt.weimar.de/de/datei/anzeigen/id/3625,48/124_ld_2019.pdf
Abschnitt IV: Verfahren
Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen.
Bieter sind zum Eröffnungstermin nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen sowie die Angebotsabgabe erfolgen ausschließlich elektronisch.
Obwohl die Registrierung auf der E-Vergabeplattform nicht erforderlich ist, um Vergabeunterlagen anfordern zu können, empfehlen wir die Registrierung. Nur so ist eine Benachrichtigung über Veränderungen im Verfahren möglich. Unternehmen, die sich nicht registrieren und Vergabeunterlagen anonym herunterladen, gehen also das Risiko ein wichtige Informationen zu verpassen.
Der Bestbieter muss im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach dem Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise:
- zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG);
- zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG);
- zu § 12 und § 15 ThürVgG Nachunternehmereinsatz, § 17 ThürVgG Kontrollen, § 18
ThürVgG Sanktionen
und ggf.
- Verpflichtung des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG)
- Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
innerhalb von 4 Werktagen nach Aufforderung elektronisch vorlegen.
Bei nicht fristgerechter Vorlage ist das Angebot von der Wertung auszuschließen.
Auf Verlangen ist das Formblatt "Eigenerklärung Sanktions-VO" vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Entsprechend den Regelungen in § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]