Lieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme eines neuen 5achsigen modular aufgebauten und betreibbaren Drucksystems 3D Elektronikintegration zur Technologieforschung und Realisierung von elektronischen Kleingeräten (Prototypen) sowie der zugehörigen Software, Schulungsleistungen und die dazugehörige Gewährleistung Referenznummer der Bekanntmachung: A-005-23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Schmalkalden
NUTS-Code: DEG0B Schmalkalden-Meiningen
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hs-schmalkalden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme eines neuen 5achsigen modular aufgebauten und betreibbaren Drucksystems 3D Elektronikintegration zur Technologieforschung und Realisierung von elektronischen Kleingeräten (Prototypen) sowie der zugehörigen Software, Schulungsleistungen und die dazugehörige Gewährleistung
Lieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme eines neuen 5achsigen modular aufgebauten und betreibbaren Drucksystems 3D Elektronikintegration zur Technologieforschung und Realisierung von elektronischen Kleingeräten (Prototypen) sowie der zugehörigen Software, Schulungsleistungen und die dazugehörige Gewährleistung
Hochschule Schmalkalden Blechhammer 9 D-98574 Schmalkalden
Das anzubietende Drucksystem zur 3D-Elektronikintegration dient dem Aufbau einer Realisierungstechnologieplattform für Sensoren sowie elektronische Bauelemente und Kleingeräte im Reinraumtechnologielabor der Fakultät Elektrotechnik der Hochschule Schmalkalden (HSM). Zudem soll auch der Druck mit verschiedensten Materialien in hoher Auflösung auf flachen Substraten (Wafer, Keramik, Leiterplatten) möglich sein. Das Gerät soll dazu geeignet sein Druckmaterialien zu evaluieren, komplexe Druckabläufe für dreidimensionale Systeme zu erforschen und zu optimieren und komplette Bauelemente und Geräte, einschließlich Gehäusen zu realisieren. Informationen zu Aufstellort und Anliefersituation sind der Anlage „Informationen zur Anlieferung“ zu entnehmen. Die genaue Aufstellung ist in der Anlage 10 a - Punkt 1 bis 14.19 und Anlage 10 b zu entnehmen.
EFRE-Programm 2021-2027 Thüringen (Richtlinie zur Förderung der Forschung (FTI-Thüringen FORSCHUNG) vom 13.06.2022, ThürStAnz. Nr. 28/2022, S. 783 f., in Kraft getreten zum 14.06.2022)) und aus Landesmitteln; Vorhabens-Nr. 2022 FGI 0019
Das Leistungsverzeichnis (Anlage 10a) beschreibt die zu erfüllenden spezifischen Anforderungen. Die spezifischen Anforderungen im Angebot sind einzuhalten. Bei Nichterfüllung einer spezifizierten Anforderung des Leistungsverzeichnisses kann das Angebot in der Ausschreibung nicht berücksichtigt werden. In der Rubrik „Verweis auf entsprechenden Positionen im Angebot“ nennen Sie bitte die Position des Angebots, durch die die jeweilige Anforderung der Position abgebildet ist. In der Rubrik „Erläuterung des Anbieters“ haben Sie die Möglichkeit, eigene Anmerkungen und Erläuterungen einzutragen.
Bieterfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform www.evergabe-online.de bis spätestens 27.04.2023 zugelassen.
Die Werksabnahme erfolgt in der 42. Kalenderwoche 2023. Die Anlieferung muss bis spätestens 01.11.2023 erfolgen. Das Ende der Ausführung ist nach erfolgreicher Schulung und mit rechtsgeschäftlicher Abnahme bis spätestens 31.12.2023 einzuhalten.
Zahlungsbedingungen und Bürgschaften:
Die Zahlungsbedingungen sind in Punkt 7 der besonderen Vertragsbedingungen (BVB, Anlage 12) geregelt (50 % nach Auftragserteilung Zug um Zug gegen Übergabe der Vorauszahlungsbürgschaft in gleicher Höhe, 40 % nach erfolgreicher Werksabnahme, 10 % nach rechtsgeschäftlicher Abnahme) jeweils nach Vorlage einer entsprechenden Abschlags- bzw. Schlussrechnung.
Die Hochschule Schmalkalden ist nach Zuschlagserteilung zu einer Vorauszahlung in Höhe von 50% der Auftragssumme gegen Vorlage einer Vorauszahlungsbürgschaft in gleicher Höhe gemäß beigefügtem Formular Nr. 423 bereit. Die Vorauszahlung ist mit der Schlussrechnung nach erfolgreicher rechtsgeschäftlicher Abnahme abzurechnen und zu verrechnen. Die Vorauszahlungsbürgschaft wird mit der Schlusszahlung Zug um Zug gegen Übergabe einer Mängelansprüchebürgschaft in Höhe von 3% der Auftragssumme zurückgegeben. Für die Bürgschaften gelten die Regelungen in Punkt 6 BVB und § 18 VOL/B.
Der Auftraggeber verarbeitet die Daten der Bieter nur zum Zwecke der Vergabe und bedient sich externer Berater bei der Ausschreibung.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der für den Auftraggeber zuständige Sitz.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme eines neuen 5achsigen modular aufgebauten und betreibbaren Drucksystems 3D Elektronikintegration zur Technologieforschung und Realisierung von elektronischen Kleingeräten (Prototypen) sowie der zugehörigen Software, Schulungsleistungen und die dazugehörige Gewährleistung
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90443
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Um ggf. erfolgte Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen zu erhalten, haben sich die Bewerber/Bieter eigenverantwortlich auf der Bekanntmachungsplattform (siehe Pkt. I.3)Kommunikation) zu informieren.
Das Angebot, sowie die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren und der gesamten Vertragslaufzeit haben in deutscher Sprache in Wort und Schrift zu erfolgen.
Angebote, die in anderer Form (z. B. schriftlich, per E-Mail oder auf einem Datenträger) eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt und vom Verfahren zwingend ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen
Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in
Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der
zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.