Oberhof, Gräfenrodaer Straße 9-11, Neuerrichtung 30 WE Referenznummer der Bekanntmachung: 11-0514/P01/bbs
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.leg-thueringen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Oberhof, Gräfenrodaer Straße 9-11, Neuerrichtung 30 WE
Die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG Thüringen) beabsichtigt, auf einer noch zu vermessenden Fläche von ca.2.670 m² ein Mehrfamilienhaus mit 30 Wohneinheiten im Rahmen des Förderprogramms „Wohnungsbauförderung im Freistaat Thüringen zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus in besonderen Gebietskulissen zur Innenstadtstabilisierung im Freistaat Thüringen (Innenstadtstabilisierungsprogramm - ISSP) zu errichten.
Die Wohnfläche soll ca. 2.070 m² betragen. Das Grundstück befindet sich Oberhof, Gräfenrodaer Straße 9-11.
Oberhof, Gräfenrodaer Straße 9-11
Die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG Thüringen) beabsichtigt, auf einer Fläche von ca.2.670 m² ein Mehrfamilienhaus mit 30 Wohneinheiten im Rahmen des Förderprogramms „Wohnungsbauförderung im Freistaat Thüringen zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus in besonderen Gebietskulissen zur Innenstadtstabilisierung im Freistaat Thüringen (Innenstadtstabilisierungsprogramm - ISSP) zu errichten.
Die Wohnfläche soll ca. 2.070 m² betragen. Das Grundstück befindet sich in Oberhof, Gräfenrodaer Straße 9-11.
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe der Objektplanung (Leistungsbild Gebäude) gemäß §§ 33 ff. HOAI 2021 zur Errichtung des Gebäudes.
Die werkvertraglich geschuldeten Leistungen des Auftragnehmers (AN) sind im Detail in den Leistungsbildern der Leistungsphasen nach § 1-9 der HOAI festgelegt und umfassen das gesamte Leistungsbild. Darüber hinaus werden zusätzliche, spezifische Planungs- und Überwachungsziele anhand der Leistungsbeschreibung zu dieser Ausschreibung festgelegt.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Dem Auftragnehmer werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 2 übertragen.
Es ist eine Stufenweise Beauftragung beabsichtigt. Es soll zunächst die Beauftragung der Leistungsphase 1-2 erfolgen. Nach Abschluss der Leistungsphase 2 stellt der AG einen Antrag auf Fördermittel und trifft auf der Grundlage der in dieser Stufe erlangten Erkenntnisse die Projektentscheidung. Der spätere Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Beauftragung weiterer Stufen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Oberhof, Gräfenrodaer Straße 9-11, Neuerrichtung 30 WE
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Teilnahmeanträge und Angebote, die in Papierform, per Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail eingereicht werden, sind nicht zugelassen. Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge werden nicht mehr berücksichtigt.
2.) Fragen zu den Teilnahmeunterlagen sind unter Nennung der Vergabenummer ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
3.) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
E-Mail: [gelöscht]
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
4.) Für die Erstellung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden Kosten nicht erstattet.
5.) Die Datenschutzerklärung der LEG Thüringen ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.