Beschaffung von Planungsleistungen Bauleitplanung Referenznummer der Bekanntmachung: Stadt Dillingen/Saar
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 093-288138)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dillingen/Saar
NUTS-Code: DEC04 Saarlouis
Postleitzahl: 66769
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dillingen-saar.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Planungsleistungen Bauleitplanung
ROGESA sowie die Aktiengesellschaft der Dillinger Hüttenwerke beabsichtigen, die Eisen- und Stahlproduktion am Standort Dillingen bis zum Jahr 2045 weitestgehend klimaneutral auszugestalten. Im Stadtgebiet des Auftraggebers ist hierzu, vorbehaltlich des Erhalts öffentlicher Fördermittel, die Errichtung und der Betrieb eines Elektro-Lichtofen (EAF) und einer Direkt-Reduktionsanlage (DRI) zur Herstellung von Eisenschwamm vorgesehen. Bei der geplanten Inbetriebnahme 2027 soll zudem bereits teilweise grüner Wasserstoff zum Einsatz kommen. Dieses Projekt mit seinen zeitlichen Restriktionen unterliegt zeitkritischen Abhängigkeiten zur Bauleitplanung des Auftraggebers. Die Bauleitplanung ist für den Erfolg des Projekts unabdingbar.
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Die Stadt Dillingen beabsichtigt vor diesem Hintergrund, einen qualifizierten Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Die hierzu erforderlichen Leistungen sollen durch ein Planungsbüro erbracht werden.
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Auf die verfahrensleitenden Ausführungen in Ziffer VI.3 wird hingewiesen.
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Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Stadt Dillingen beabsichtigt vor diesem Hintergrund, einen qualifizierten Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1
BauGB aufzustellen. Die hierzu erforderlichen Leistungen sollen durch ein Planungsbüro erbracht werden.
Die Stadt Dillingen beabsichtigt vor diesem Hintergrund, einen qualifizierten Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen, welcher ggf. als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß §§ 30 Abs. 2, 12 BauGB ausgestaltet werden soll. Die hierzu erforderlichen Leistungen sollen durch ein Planungsbüro erbracht werden.
Beabsichtigt ist im Kern die Ausweisung des Projektgebietes als Industriegebiet (GI) gemäß § 1
Abs. 3 Satz 1, Abs. 2 Nr. 11, § 9 BauNVO, erforderlichenfalls die entsprechende Anpassung des
Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB sowie die Beantragung etwaig
erforderlicher Zielabweichungsentscheidungen nach § 5 Abs. 1 SLPG.
Beabsichtigt ist im Kern die Ausweisung des Projektgebietes als Industriegebiet (GI) gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1, Abs. 2 Nr. 11, § 9 BauNVO bzw. die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans als Grundlage für die geplanten industriellen Anlagen, erforderlichenfalls die entsprechende Anpassung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB sowie die Beantragung etwaig erforderlicher Zielabweichungsentscheidungen nach § 5 Abs. 1 SLPG.