Beschaffung von Planungsleistungen Bauleitplanung Referenznummer der Bekanntmachung: Stadt Dillingen/Saar

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 093-288138)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Dillingen/Saar
Postanschrift: Merziger Straße 51
Ort: Dillingen/Saar
NUTS-Code: DEC04 Saarlouis
Postleitzahl: 66769
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
E-Mail:
Telefon: +49 201922024014
Fax: +49 2019220110
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dillingen-saar.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung von Planungsleistungen Bauleitplanung

Referenznummer der Bekanntmachung: Stadt Dillingen/Saar
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

ROGESA sowie die Aktiengesellschaft der Dillinger Hüttenwerke beabsichtigen, die Eisen- und Stahlproduktion am Standort Dillingen bis zum Jahr 2045 weitestgehend klimaneutral auszugestalten. Im Stadtgebiet des Auftraggebers ist hierzu, vorbehaltlich des Erhalts öffentlicher Fördermittel, die Errichtung und der Betrieb eines Elektro-Lichtofen (EAF) und einer Direkt-Reduktionsanlage (DRI) zur Herstellung von Eisenschwamm vorgesehen. Bei der geplanten Inbetriebnahme 2027 soll zudem bereits teilweise grüner Wasserstoff zum Einsatz kommen. Dieses Projekt mit seinen zeitlichen Restriktionen unterliegt zeitkritischen Abhängigkeiten zur Bauleitplanung des Auftraggebers. Die Bauleitplanung ist für den Erfolg des Projekts unabdingbar.

.

Die Stadt Dillingen beabsichtigt vor diesem Hintergrund, einen qualifizierten Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Die hierzu erforderlichen Leistungen sollen durch ein Planungsbüro erbracht werden.

.

Auf die verfahrensleitenden Ausführungen in Ziffer VI.3 wird hingewiesen.

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Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/05/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 093-288138

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II.1.4
Anstatt:

Die Stadt Dillingen beabsichtigt vor diesem Hintergrund, einen qualifizierten Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1

BauGB aufzustellen. Die hierzu erforderlichen Leistungen sollen durch ein Planungsbüro erbracht werden.

muss es heißen:

Die Stadt Dillingen beabsichtigt vor diesem Hintergrund, einen qualifizierten Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen, welcher ggf. als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß §§ 30 Abs. 2, 12 BauGB ausgestaltet werden soll. Die hierzu erforderlichen Leistungen sollen durch ein Planungsbüro erbracht werden.

Abschnitt Nummer: II.2.4
Anstatt:

Beabsichtigt ist im Kern die Ausweisung des Projektgebietes als Industriegebiet (GI) gemäß § 1

Abs. 3 Satz 1, Abs. 2 Nr. 11, § 9 BauNVO, erforderlichenfalls die entsprechende Anpassung des

Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB sowie die Beantragung etwaig

erforderlicher Zielabweichungsentscheidungen nach § 5 Abs. 1 SLPG.

muss es heißen:

Beabsichtigt ist im Kern die Ausweisung des Projektgebietes als Industriegebiet (GI) gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1, Abs. 2 Nr. 11, § 9 BauNVO bzw. die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans als Grundlage für die geplanten industriellen Anlagen, erforderlichenfalls die entsprechende Anpassung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB sowie die Beantragung etwaig erforderlicher Zielabweichungsentscheidungen nach § 5 Abs. 1 SLPG.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: