Rahmenvertrag Büromöbel Referenznummer der Bekanntmachung: EU75/2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.saarland.de/2428.htm
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Büromöbel
Rahmenvertrag zur Lieferung von Büromöbel, hier: Bürosystemmöbel mit Tischen, Containern und Schränken zur Einrichtung von Büroräumen für die saarländische Landesverwaltung und andere Auftraggeber im Saarland (keine Sitzmöbel)
Saarbrücken; Neunkirchen, Saarlouis, Homburg und weitere Standorte im Saarland
Allgemeine Vorbemerkungen:
Das Landesamt für Zentrale Dienste - Vergabestelle und Zentrale Beschaffungsstelle für das Saarland - mit den daran angeschlossenen Bedarfsstellen - beabsichtigt, die Ausschreibung eines Rahmenliefervertrages (Kauf auf Abruf) zur Lieferung von Büromöbel für die Dienststellen der saarländischen Landesverwaltung sowie für andere öffentliche Auftraggeber im Saarland durchzuführen.
Leistungsumfang:
Bei den ausgeschriebenen Abnahmemengen handelt es sich um einen geschätzten Jahresbedarf. Eine Abnahmeverpflichtung wird nicht eingegangen.
Abrufmengen und -zyklen durch die einzelnen Bedarfsstellen sind grundsätzlich variabel. Bei der Kalkulation sind alle Kosten (Produktpreise, Logistikkosten, Montagekosten etc.) mit einzupreisen, d. h. die im Preisblatt einzusetzenden Preise müssen sämtliche Liefer-und Montagekosten enthalten. Außerdem ist sicher zu stellen, dass insbesondere auch beim Abruf von kleinen Mengen/Stückzahlen keine zusätzlichen, gesonderten Kosten wie Anfahrt, Aufstellung und Aufbau der Möbel für die Bedarfsstellen vor Ort entstehen.
Es muss fracht- und verpackungsfrei an die jeweilige Verwendungsstelle geliefert werden. Die Verpackungsstoffe müssen kostenfrei zurückgenommen werden.
Vertragslaufzeit:
Die Vertragslaufzeit beginnt am 31.07.2023 und beträgt zunächst 24 Monate (Mindestvertragslaufzeit). Die Vertragslaufzeit verlängert sich stillschweigend um weitere 24 Monate, sofern der Auftraggeber den Vertrag nicht schriftlich 3 Monate vor Vertragsablauf schriftlich kündigt. Der Vertrag endet spätestens 48 Monate nach Vertragsbeginn.
Höchstabrufmenge:
Es gilt folgende Höchstabrufmenge: bis zu einem Nettobetrag von 8.200.000 Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Bei Erreichen der jeweiligen Höchstabrufmengen erfolgen keine Abrufe mehr aus der Rahmenvereinbarung. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass in diesem Fall auch innerhalb der oben dargestellten Vertragslaufzeiten eine Aufhebung des Vertrages und eine Neuausschreibung erfolgen muss.
Bedarfsstellen der Auftraggeber:
Die dem Rahmenliefervertrag angeschlossenen Bedarfsstellen (Auftraggeber) sind in zwei Listen aufgeführt, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind.
Eine Liste beinhaltet die Bedarfsstellen der saarländischen Landesverwaltung mit den Adressen. Eine zweite Liste beinhaltet die anderen öffentlichen Auftraggeber im Saarland mit den Adressen der Hauptstelle der jeweiligen Bedarfsträger. Zum jeweiligen Bedarfsträger gehören in der Regel mehrere Abnahme- bzw. Bedarfsstellen, z. B. Kreis-, Stadt- oder Gemeindeeigene Schulen und sonstige Verwaltungen.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich stillschweigend um weitere 24 Monate, sofern der Auftraggeber den Vertrag nicht schriftlich 3 Monate vor Vertragsablauf schriftlich kündigt. Der Vertrag endet spätestens 48 Monate nach Vertragsbeginn, siehe die Allgemeinen Vertragsbedingungen zum Rahmenvertrag unter Ziffer 4. Vertragslaufzeit.
Bieter müssen für die angebotenen Möbelsysteme des Herstellers ein Level 3 Zertifikat für Nachhaltigkeit sowie zusätzlich das Umweltzeichen "Blauer Engel" oder gleichwertige Umweltzeichen nachweisen können.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung ins Berufs oder Handelsregister nach Maßgabe
der Rechtsvorschriften des Heimatlandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den
Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers.
Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbare Nachweisdarf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebotes nicht älter als 6 Monate sein.
2. Eigenerklärungen, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen,
3. ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung,
4. ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz,
5. ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden mindestens in Höhe von 500 000,00 EUR je Versicherungsfall und mindestens 1 000 000,00 EUR je Versicherungsjahr.
Es genügt die Vorlage einer Bescheinigung einer Versicherung, dass diese bereit ist, im Auftragsfall eine Versicherung mit den entsprechenden Deckungssummen mit dem Bewerber abzuschließen;
2. Angabe des Nettogesamtumsatzes des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bieter muss mindestens 2 Referenzen der letzten 3 Jahre benennen und beschreiben (Referenzprojekte).
Die Referenzprojekte müssen kurz beschrieben werden und mit den hier ausgeschriebenen Leistungen in Art, Umfang und Komplexität vergleichbar sein.
Werden nicht die geforderte Mindestanzahl an Referenzen vorgelegt, die diesen Anforderungen entsprechen, hat dies den Ausschluss vom Verfahren zur Folge.
Der Bieter hat eine Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und fairen Löhnen gemäß dem saarländischen Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz (STFLG) abzugeben.
Eine Nachforderung der Erklärung ist der Vergabestelle vorbehalten.
Bei Einsatz von Nachunternehmern sind die genannten Erklärungen nach Nr. 1-5 des Erklärungsvordrucks zur Bietereignung auf Anforderung der Vergabestelle während der Prüfung und Wertung auch für die Angebotsabgabe benannten Nachunternehmen vorzulegen.
Wird beabsichtigt,Teile der ausgeschriebenen Leistungen an Unterauftragnehmer weiterzugeben, ist anhand des Formblatts Erklärung zum Nachunternehmereinsatz zu erklären, welche Teile.
Die zur Ausführung der Leistung vorgesehenen Unterauftragnehmer sind zu benennen und Bieterangaben nach dem Mustervordruck für Eigenerklärungen des Bieters sowie eine Nachunternehmerverpflichtungserklärung vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Abgabe des Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden. Die Formblätter können ausschließlich auf der Vergabeplattform www.vergabe.saarland bis zum 20.06.2023, 10.00 Uhr abgerufen werden.
Die Versendung der Angebotsunterlagen erfolgt ebenfalls über die Vergabeplattform.
Bieterfragen müssen bis zum 07.06.2023 ebenfalls über die Vergabeplattform gestellt werden.
Das Angebot ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen rechtzeitig (vgl. Ziffer IV.2.2) über die Vergabeplattform einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr.4 GWB).
Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.saarland.de/3339.htm