Dienstleistungskonzession zur Errichtung, Unterhaltung und zum Betrieb einer Alarmübertragungsanlage für Brand- und Gefahrenmeldungen an die Zentrale Leitstelle Gera Referenznummer der Bekanntmachung: 23 VgV 002
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gera
NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gera.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungskonzession zur Errichtung, Unterhaltung und zum Betrieb einer Alarmübertragungsanlage für Brand- und Gefahrenmeldungen an die Zentrale Leitstelle Gera
Errichtung, Unterhaltung und Betrieb einer Alarmübertragungsanlage für Brand- und Gefahrenmeldungen zur Zentralen Leitstelle Gera.
Gera
Errichtung, Unterhaltung und Betrieb einer Alarmübertragungsanlage für Brand- und Gefahrenmeldungen für Fernalarme aus Brandmeldeanlagen zur Zentralen Leitstelle Gera. Die Konzession wird vergeben für den gesamten Versorgungsbereich der Zentralen Leitstelle Gera mit derzeit 396 Brandmeldeanlagen.
- Kriterium: Überwachung und Ausfallsicherheit der Verbindung der Alarmempfangseinrichtung, Bedieneinrichtung und Schnittstelle zum Einsatzleitrechner untereinander
- Kriterium: Übertragungsweg
- Kriterium: Campuslösung, Anz. zusätzlicher BMZ-Aufschaltungen
- Kriterium: Übertragbare Informationen der Übertragungseinheit
- Kriterium: Auswertbare Informationen der Bedieneinrichtung
- Kriterium: Dauer der Umstellung bestehender Anschlüsse
- Kriterium: Anzahl der Servicetechniker, die gleichzeitig eingesetzt werden können
- Kriterium: Vorhalteort der Ersatzteile für die technischen Anlagen
- Kriterium: Preis
Die Konzession wird mit einer festen Laufzeit von 4 Jahren (48 Monate) abgeschlossen. Die Konzession kann optional 6 mal um je ein weiteres Jahr verlängert werden, so dass sich eine maximal mögliche Laufzeit der Konzession von 10 Jahren (120 Monaten) ergibt.
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren mit vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Dienstleistungskonzession zur Errichtung, Unterhaltung und zum Betrieb einer Alarmübertragungsanlage für Brand- und Gefahrenmeldungen an die Zentrale Leitstelle Gera
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04356
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB – Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gera
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.gera.de