Dienstleistungskonzession zur Errichtung, Unterhaltung und zum Betrieb einer Alarmübertragungsanlage für Brand- und Gefahrenmeldungen an die Zentrale Leitstelle Gera Referenznummer der Bekanntmachung: 23 VgV 002

Zuschlagsbekanntmachung – Konzession

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gera
NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gera.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.rib.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Dienstleistungskonzession zur Errichtung, Unterhaltung und zum Betrieb einer Alarmübertragungsanlage für Brand- und Gefahrenmeldungen an die Zentrale Leitstelle Gera

Referenznummer der Bekanntmachung: 23 VgV 002
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79711000 Überwachung von Alarmanlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Errichtung, Unterhaltung und Betrieb einer Alarmübertragungsanlage für Brand- und Gefahrenmeldungen zur Zentralen Leitstelle Gera.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 7 128 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 3 953 521.20 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Gera

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Errichtung, Unterhaltung und Betrieb einer Alarmübertragungsanlage für Brand- und Gefahrenmeldungen für Fernalarme aus Brandmeldeanlagen zur Zentralen Leitstelle Gera. Die Konzession wird vergeben für den gesamten Versorgungsbereich der Zentralen Leitstelle Gera mit derzeit 396 Brandmeldeanlagen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien:
  • Kriterium: Überwachung und Ausfallsicherheit der Verbindung der Alarmempfangseinrichtung, Bedieneinrichtung und Schnittstelle zum Einsatzleitrechner untereinander
  • Kriterium: Übertragungsweg
  • Kriterium: Campuslösung, Anz. zusätzlicher BMZ-Aufschaltungen
  • Kriterium: Übertragbare Informationen der Übertragungseinheit
  • Kriterium: Auswertbare Informationen der Bedieneinrichtung
  • Kriterium: Dauer der Umstellung bestehender Anschlüsse
  • Kriterium: Anzahl der Servicetechniker, die gleichzeitig eingesetzt werden können
  • Kriterium: Vorhalteort der Ersatzteile für die technischen Anlagen
  • Kriterium: Preis
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 120
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Konzession wird mit einer festen Laufzeit von 4 Jahren (48 Monate) abgeschlossen. Die Konzession kann optional 6 mal um je ein weiteres Jahr verlängert werden, so dass sich eine maximal mögliche Laufzeit der Konzession von 10 Jahren (120 Monaten) ergibt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer Konzessionsbekanntmachung
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:

Verhandlungsverfahren mit vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 243-703350

Abschnitt V: Vergabe einer Konzession

Bezeichnung des Auftrags:

Dienstleistungskonzession zur Errichtung, Unterhaltung und zum Betrieb einer Alarmübertragungsanlage für Brand- und Gefahrenmeldungen an die Zentrale Leitstelle Gera

Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
V.2)Vergabe einer Konzession
V.2.1)Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
09/05/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04356
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Der Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen Finanzierungsbedingungen (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der Konzession: 7 128 000.00 EUR
Gesamtwert der Konzession/des Loses: 3 953 521.20 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB – Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

§ 161 GWB – Form, Inhalt

(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.

(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gera
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.gera.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/05/2023

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