Freianlagenplanung (und Verkehrsplanung) für die Neuplanung von Odilienplatz und Weinligplatz sowie weiterer angrenzender Flächen in Dillingen/Saar
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dillingen/Saar
NUTS-Code: DEC02 Merzig-Wadern
Postleitzahl: 66763
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Dillingen-Saar.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freianlagenplanung (und Verkehrsplanung) für die Neuplanung von Odilienplatz und Weinligplatz sowie weiterer angrenzender Flächen in Dillingen/Saar
Das Plangebiet Odilienplatz – Weinligplatz ist ein wichtiger Bereich der Dillinger Innenstadt, der an die Fußgängerzone (Stummstraße) angrenzt. Das Plangebiet umfasst neben den beiden Plätzen außerdem die angrenzenden Abschnitte von Weinligstraße und Saarstraße sowie Flächen im Bereich des Saardoms.
Unter einem großen Teil des Odilienplatzes befindet sich eine Tiefgarage, die erhalten wird. Die Innensanierung der Tiefgarage selbst ist unabhängig von dem hier zu vergebenden Auftrag. Die Sanierung der Deckenfugen der Tiefgarage hingegen muss von oben erfolgen und stellt daher eine wichtige Schnittstelle mit der zu vergebenden Freianlagenplanung dar. In der Bewältigung der sich aus dieser Situation ergebenden Restriktionen für die Freianlagenplanung besteht ein wichtiger Teil der anstehenden Planungsaufgabe. (Planung und Realisierung der Sanierungsmaßnahmen sind nicht Teil der zu vergebenden Leistung.)
Ziel ist die freianlagenplanerische Neugestaltung und -strukturierung des Plangebietes, das im unmittelbaren Zentrum liegt, dessen Teilflächen der Lage und Bedeutung im städtischen Kontext jedoch in ihrer derzeitigen Gestaltung und Funktionalität nicht gerecht werden.
Ausgeschrieben wird daher die Freianlagenplanung und konzeptabhängig die Verkehrsplanung für das Plangebiet. Damit verbunden soll eine auf das Plangebiet bezogene städtebauche Betrachtung erfolgen, die die Einbindung und Herleitung der Planung in das Umfeld zum Ziel hat. Hochbauliche Planungsaspekte (z.B. bezogen auf die Platzrandbebauung) sind nicht Teil der Leistung.
Um dem Qualitätsanspruch an das Plangebiet und damit zunächst an die Aufgabenstellung gerecht zu werden, wird im Rahmen des Vergabeverfahrens ein konzeptioneller Ideenteil eingestellt. Dieser konzeptionelle Ansatz findet seinen Niederschlag in einem entsprechenden Qualitätskriterium, das sich auf die Ergebnisse des Ideenteils bezieht.
Dillingen/Saar, Odilienplatz/Weinligplatz und angrenzende Flächen
Der zu vergebende Auftrag umfasst im Wesentlichen die Leistungen der Freianlagenplanung gem. § 39 HOAI 2021 sowie konzeptabhängig teilweise auch Leistungen der Verkehrsplanung gemäß § 47 HOAI 2021.
Vergeben werden jeweils:
• Lph 1: Grundlagenermittlung (teilweise mit der vorliegenden Aufgabenstellung und den Vorleistungen des Auftraggebers bereits erbracht),
• Lph 2: Vorplanung,
• Lph 3: Entwurfsplanung,
• Lph 4: Genehmigungsplanung (in Teilen erforderlich).
Folgende Leistungen werden optional vergeben:
• Lph 5: Ausführungsplanung,
• Lph 6: Vorbereitung der Vergabe,
• Lph 7 Mitwirkung bei der Vergabe,
• Lph 8: Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation,
• Lph 9 Objektbetreuung.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen.
Der Leistung vorausgehen soll eine städtebauliche Betrachtung, die die Freianlagenplanung städtebaulich herleitet und einbindet. Bei der Freianlagenplanung sind verschiedene Themen in Zusammenhang mit den Abgängen/mit der Einfahrt zur Tiefgarage zu bearbeiten. So ist die gestalterische und funktionale Einbindung der Ein- und Ausfahrt sowie der Aufgänge in die Gestaltung der Oberfläche Teil des zu vergebenden Auftrages.
Vorschläge, wie die Gesamtfläche des Plangebietes (einschließlich Weinligplatz, usw.) räumlich und in Abhängigkeit von den nachfolgend genannten Maßnahmen an der Tiefgarage (Bauwerksfugen, Sanierungsmaßnahmen, die von oben durchgeführt werden) in eine sinnvolle Abfolge von Planungs- und Realisierungsabschnitten aufgeteilt werden soll, wird ebenfalls Teil der Leistung sein.
Die Gesamtmaßnahme im Bereich des Odilienplatzes umfasst mehrere Teile:
1. die Innensanierung des Unterdecks der Tiefgarage selbst (innen), die von dem zu vergebenden Auftrag der Freianlagenplanung unabhängig ist (nicht Teil der zu vergebenden Leistung).
2. die Sanierung der Bauwerksfugen in der Decke, die von oben durchzuführen ist und daher Auswirkungen auf die Maßnahmen der Platzgestaltung darüber hat (nicht Teil der zu vergebenden Leistung; es gibt jedoch wesentliche Schnittstellen, die mit zu bearbeiten sind; zu bearbeiten ist die Gesamtkoordination der Schnittstellen; die Koordinierung der beteiligten Gutachter und sonstigen Planer wird Teil der zu erbringenden Leistung sein).
3. Freianlagenplanung (Teil der zu vergebenden Leistung).
Die Bauwerksfugen ebenso wie die Zufahrt und die Aufgänge von der Tiefgarage, betreffen direkt auch die Freianlagenplanung auf dem Platz selbst. Beide Planungen und deren Realisierung müssen eng miteinander abgestimmt sein. Zwar ist die Planung der Bauwerksfugen nicht Teil der hier zu vergebenden Leistung, die Umsetzung beider Teilmaßnahmen soll aber Hand in Hand erfolgen.
Der/die Planungsauftrag/-aufträge für die Sanierungsmaßnahmen (1. und 2.) sind noch nicht projektiert und noch nicht vergeben.
Der Kern des Plangebietes, auf das sich der zu vergebende Auftrag bezieht, beinhaltet nicht nur die städtebauliche Konzeption und die Freianlagenplanung für den Odilienplatz, sondern auch den Weinligplatz, die angrenzenden Abschnitte der Weinligstraße und der Saarstraße sowie die den Kirchenvorplatz vor dem Saardom.
Ein weiterer Realisierungsabschnitt ist die Fläche seitlich (westlich) des Saardoms. Diese Fläche ist bei der städtebaulichen Konzeption mit zu beplanen. Dies ist somit Teil der zu vergebenden Leistung. Die Vergabe der Freianlagenplanung für diesen Teilbereich ist eine Option, sie erfolgt ggf. auch zu einem späteren Zeitpunkt.
Die Auftraggeberin erwartet in den Leistungsphasen 1 bis 4 sowie in allen darüberhinausgehenden, optional vergebenen Leistungsphasen eine enge inhaltliche und insbesondere formale Abstimmung der Planung mit dem/den Fördermittelgeber/n sowie den dessen/deren baufachlichen Prüfbehörden.
Die Aufbereitung der Planunterlagen einschl. Kostendarstellungen hat daher den besonderen förderrechtlichen Anforderungen entsprechend zu erfolgen. Dies betrifft insbesondere eine im Rahmen der Leistungsphase 3 auf Basis der Entwurfsplanung zu erstellende Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) einschl. der daran anschließenden Kostenberechnung/en nach DIN 276 sowie eine in Leistungsphase 8 aufzuarbeitende Dokumentation einschl. Kostennachweis nach DIN 276.
Die Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln insbesondere im Sinne einer Teilnahme an Abstimmungsterminen mit dem/den Fördermittelgeber/n ist aus diesen Gründen Bestandteil des Auftrags.
Die AG ist ferner bestrebt, die Bevölkerung in den Planungsprozess einzubinden und ihr insbesondere im Rahmen der Leistungsphase 1 eine noch näher auszuformulierende inhaltliche Möglichkeit der Mitwirkung zu gewähren. Die Beteiligung der Bevölkerung ist Bestandteil des Auftrags, die Art der Mitwirkung erfolgt dabei in enger Abstimmung mit dem Planer.
Optional: Freianlagenplanung für eine Fläche westlich des Saardoms (siehe Anlage zu den Beschaffungsunterlagen: Aufgabenstellung).
unbekannt, siehe II.2.14).
Ergänzung zu II.2.13: Eine Förderung wird angestrebt. Die AG ist bestrebt, dass die Planungs-/Bauleistungen im Rahmen der nationalen Städtebauförderung kofinanziert werden. Es kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass die Leistungen darüber hinaus auch im Rahmen anderer nationaler und/oder europäischer Förderprogramme (insbesondere EFRE-Programm 2021-2027 Saarland) gefördert werden.
Die Auftraggeberin macht von der Möglichkeit des § 76 Abs. 2 VgV Gebrauch, im Rahmen des Verhandlungsverfahrens die Ausarbeitung von skizzenhaften Ideenkonzepten zur gestellten Planungsaufgabe zu verlangen. Zu Beginn der Zuschlagsphase werden die ausgewählten Bieter/innen aufgefordert, diese skizzenhaften Ideenkonzepte als Teil der Darlegung ihrer Herangehensweise an das Projekt zu erbringen (Honorierung 20.000 EUR (brutto) je Bieter/Bietergemeinschaft, Näheres siehe Aufgabenstellung).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 14055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://ng-landschaftsarchitekten.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen.
2) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
3) Für den Teilnahmeantrag sind die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter (FB) entsprechend I.2.9) zu verwenden. Die FB sind um die geforderten Angaben und Nachweise zu ergänzen. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Inhaltliche Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Formale Erweiterungen können zulässig sein, sofern dies in den FB ausdrücklich zugelassen wird (z. B. Ergänzung weiterer Mitbewerber). Bewerber haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung entweder:
— die FB nebst beigefügten Nachweisen,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) unter https://www.evergabe.de/assets/imagescms/Anleitung_und_Formular_EEE.PDF (mit den vollständigen in der vorliegenden Bekanntmachung geforderten Inhalten, was vom Bewerber zu beachten ist) als vorläufigen Nachweis, vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen, Bewerbergemeinschaften (BG), usw. sind die Unterlagen/die EEE auch für diese anzugeben. BG's, die sich erst nach Einreichung eines Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Ein Wechsel der Identität des Bewerbers oder der BG ist nicht zugelassen. Nach Ablauf der Eingangsfrist eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerber haben selbst dafür Sorge zutragen, dass ihre Bewerbungsunterlagen rechtzeitig bei der angegebenen Stelle eingehen.
4) Wichtig: Seit dem 18.10.18 besteht die Pflicht zur eVergabe. Die Kommunikation und die Abgabe der Teilnahmeanträge erfolgt gem. § 53 (1) VgV ausschließlich elektronisch über subreport. Die zum Download bereitgestellten Unterlagen sind auf www.subreport.de frei verfügbar. Um regelmäßig über Informationen/Rückfragen in Kenntnis gesetzt zu werden und für die Abgabe der Teilnahmeanträge, ist eine Registrierung erforderlich. Diese ist für die Bieter kostenfrei. Teilnahmeanträge oder Angebote, die nicht über subreport, sondern per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg oder persönlich eingehen, werden ausgeschlossen. Es wird empfohlen, dass sich interessierte Bewerber/Bieter rechtzeitig mit den technischen Anforderungen des Vergabeportals vertraut machen.
5) Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. Wenn die Auftraggeberin Verhandlungen führt, wird jeder Bieter zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen. Unabhängig davon, ob die Auftraggeberin sich dazu entscheidet, Vergabegespräche zu führen, behält sich die Auftraggeberin aufgrund der derzeit noch bestehenden Kontaktbeschränkungen und Verhaltensregeln vor, die ggf. zu führenden Vergabegespräche per Videokonferenz durchzuführen.
6) Im Rahmen der Zuschlagsphase macht die Auftraggeberin von der Möglichkeit des § 76 Abs. 2 VgV Gebrauch, die Ausarbeitung von konzeptionellen Lösungsvorschlägen (skizzenhafte Ideenkonzepte) zur gestellten Planungsaufgabe zu verlangen. Die ausgewählten Bewerber (dann Bieter, 3-4) werden im Rahmen der Zuschlagsphase dazu aufgefordert, gegen eine Honorierung Lösungsvorschläge als Teil der Darlegung ihrer Herangehensweise an das konkrete Projekt zu erbringen und im Rahmen einer Vorstellung der Arbeiten durch die Teilnehmer vor der Jury (getrennte Vorstellung ohne Beisein der anderen Bieter) teilzunehmen. Es handelt sich hierbei um skizzenhafte Lösungsvorschläge im Sinne einer Konzeptidee.
Jeder der Bieter/Bietergemeinschaften, der/die nach dem Teilnahmewettbewerb zur Teilnahme am weiteren Verfahren und zur Erarbeitung einer Ideenskizze aufgefordert wurde, erhält eine Vergütung von jeweils 20.000,00 € (brutto) je Bieter/Bietergemeinschaft nach Abschluss des VgV-Verfahrens, sofern die Ideenskizze mit den geforderten Inhalten fristgerecht abgeliefert wurde. Die Vergütung in Höhe von 20.000,00 € (brutto) wird jeweils den Bietern ausgezahlt unabhängig davon, ob es sich dabei um ein Einzelbüro oder eine Bietergemeinschaft handelt. Es ist nicht möglich, darüber hinaus Kosten (z.B. Nebenkosten) geltend zu machen.
7) Datenschutzklausel: Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
8) Zu dem unter II.1.5) genannten Wert: Dies ist eine grobe Schätzung der Baukosten von Freianlagen und Verkehrsanlagen (anrechenbare Kosten). Zu dem geschätzten Auftragswert unter II.2.6): Dabei handelt es sich um die gerundete Auftragswertermittlung (Freiraumplanung und Verkehrsplanung), die auf den grob geschätzten Baukosten basiert. Hinzu kommen weitere Projektkosten, die nichts mit der vorliegenden Auftragswertermittlung zu tun haben, wie etwa für Fugensanierung, Statiker, usw.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Siehe § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.