Wärmeversorgungsanlage Ohrdruf (Heizhaus „Am Leichfeld“) Referenznummer der Bekanntmachung: 046_Ohrdruf_Wärmeversorgung_2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ohrdruf
NUTS-Code: DEG0C Gotha
Postleitzahl: 99885
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ohrdruf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wärmeversorgungsanlage Ohrdruf (Heizhaus „Am Leichfeld“)
Die Stadt Ohrdruf plant die Sanierung und Erneuerung des Heizhauses Am Leichfeld und die damit verbundene Wärmeversorgung. Nachfolgend bezeichnet als Wärmeversorgung Ohrdruf. Das Ziel ist es, eine CO2-arme und zukunftsfähige Wärmeversorgung in Ohrdruf für die Bestandsquartiere Südstraße/Leichfeld und weitere potentielle Versorgungsgebiete aufzubauen. Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen zur Koordination und Durchführung von Bauleistungen an der Wärmeversorgung Ohrdruf, den Planungsleistungen sowie dem Betrieb der
entsprechenden Wärmeversorgungsanlagen und erforderlicher Infrastrukturen und Gebäude einschließlich der Finanzierung aller Leistungen. Die Stadt Ohrdruf beabsichtigt, die Substitution von bestehenden Gaskesselanlagen in dem Heizhaus Am Leichfeld durch innovative und umweltverträgliche Wärmeversorgungsanlagen. Im Ergebnis soll die Gesamtenergieeffizienz deutlich verbessert werden. Die Optimierung der Wärmequelle für das Bestandsnetz und das potentielle Neubaunetz ist zentraler Bestandteil dieser Ausschreibung. Erklärtes Ziel ist die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energieträger sowie gleichzeitig die Verbesserung des Erzeugungsmanagements. Aufgrund der besonderen Voraussetzungen am Energiemarkt und den damit verbundenen Unsicherheiten werden in der Ausschreibung keine konkreten Vorgaben u.a. hinsichtlich technologischer Lösungen bzw. möglicher Leistungsgrößen von Erzeugungsanlagen gemacht.
Ohrdruf, DE
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen zur Koordination und Durchführung von Bauleistungen an der Wärmeversorgung Ohrdruf, den Planungsleistungen sowie dem Betrieb der entsprechenden Wärmeversorgungsanlagen und erforderlicher Infrastrukturen und Gebäude einschließlich der Finanzierung aller Leistungen. Es ist durch den Auftragnehmer ab 2025 insgesamt eine Wärmeliefermenge von ≥ 4.570 MWh/a bereit zu stellen. Dabei sind in 2024 mind. 2.270 MWh/a und ab 2025 zusätzlich 2.300 MWh/a bereitzustellen.
Im Zusammenhang mit der potentiellen Erweiterung des Wärmenetzes kann dem Auftragnehmer ein Folgeauftrag (nach § 13 Abs. 2 Nr. 6 SektVO) über ein Verhandlungsverfahren in Aussicht gestellt werden kann. Neben der Netzerweiterung zur Erschließung des potentiellen Wärmebedarfs von 2.300 MWh/a und der Sanierung des Bestandsnetzes wäre die Erneuerung und der Bau von intelligenten Hausanschlussstationen erforderlich. Hierzu würden vom Auftragnehmer Angebote eingeholt werden. Die Rahmenbedingungen und die Netzplan-Erweiterung sowie die Bedingungen unter denen vergeben wird, sind als mögliches Szenario in den Vergabeunterlagen enthalten.
1. Der unter II.1.5) und II.2.6) angegebene geschätzte Auftragswert wurde inkl. der Option des Folgeauftrages nach § 13 Abs. 2 Nr. 6 SektVO ermittelt.
2. Der Bieter hat die Möglichkeit Nebenangebote einzureichen. Ein Nebenangebot kann nur in Verbindung mit einem Hauptangebot eingereicht werden. Voraussetzungen für die Wertung der Nebenangebote sind a) die Einhaltung der in den Vergabeunterlagen unter „4.1 - Errichtung einer Wärmeversorgungsanlage“ beschriebenen Vorgabewerte; b) die technisch nachvollziehbare und prüfbare Lösung zur Wärmeversorgung. Die Zuschlagskriterien für Hauptangebote gelten in gleicher Form für Nebenangebote.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wärmeversorgungsanlage Ohrdruf (Heizhaus „Am Leichfeld“)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99089
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.