Neubau Bibliothek und Bürgerservice VE 02.06 Wärme- und Kälteinstallationen Referenznummer der Bekanntmachung: 19/B/DK/722000-01 B-161_ NT 03
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: DE-07743
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kij.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Bibliothek und Bürgerservice VE 02.06 Wärme- und Kälteinstallationen
Kälterohrisolierung DN15 -DN100 ca. 1.200 m
Heizrohrisolierung DN15 -DN125 ca. 3.000 m
Sanitärrohrisolierung DN15 -DN125 ca. 2.000m
Luftkanalisolierung (Schaum / Mineralwolle) ca. 3000 m²
Dieses Vorhaben wird finanziert aus Mitteln der Finanziellen Förderung des EFRE
Programm-IP 5.1.1.1.1/9b Gebietsbezogene integrative Ansätze zur städtebaulichen
Aufwertung von Stadtquartieren und Gemeinden
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Bad Langensalza
NUTS-Code: DEG09 Unstrut-Hainich-Kreis
Postleitzahl: 99947
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Weimar
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Kälterohrisolierung DN15 -DN100 ca. 1.200 m
Heizrohrisolierung DN15 -DN125 ca. 3.000 m
Sanitärrohrisolierung DN15 -DN125 ca. 2.000m
Luftkanalisolierung (Schaum / Mineralwolle) ca. 3000 m²
Ort: Bad Langensalza
NUTS-Code: DEG09 Unstrut-Hainich-Kreis
Postleitzahl: 99947
Land: Deutschland
Massenmehrung, deutliche größere Menge Kanalisolierung, Zusätzlicher Schallschutz
fürRegenwasserleitungen, zusätzliche Brandschutz-
undDampfdiffusionsschutzanforderungen an die Isolierungen
Bei Nachtrag 3 kam es auf Grund von Massenmehrung von Kanalteile zu
Massenmehrungder Kanalisolierung. Grundlage für diese Massenmehrung war eine
fehlerhafteautomatische Massenermittlung für das Leistungsverzeichnis. Dies wurde erst
im Laufedes Baufortschrittes festgestellt.Die Massenmehrung der Brandschutz-
undSchallschutzisolierung ergibt sich ebenfalls im laufenden Baufortschritt.
EineSchallschutzisolierung der Regenwasserleitungen war in weiteren Bereichen
notwendig.Gemäß § 22EU Abs. 2 Nr. 2 erfolgt unbeschadet des Absatzes 1 die Änderung
desöffentlichen Auftrages, da ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen
odertechnischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten
oderbeträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber durch
Bauzeitverlängerungund Haftungskonflikte verbunden wäre. Die Änderungen in Form von
Mengenerhöhungensind zur vertragsgemäßen Erfüllung der vergebenen Isolierarbeiten
erforderlich. Sie sindjedoch in den Mengenansätzen nicht ausreichend berücksichtigt
worden. Die Leistungenbilden mit dem Hauptauftrag ein Gesamtsystem. Die Leistungen
verändert den Gesamtcharakter des Auftrages nicht.