Entsorgung des Fäkalschlammes aus dem Gebiet des Zweckverbandes RENNSTEIGWASSER zur Fäkalschlammbehandlungsanlage in Neuhaus am Rennweg Referenznummer der Bekanntmachung: AX 006-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuhaus am Rennweg
NUTS-Code: DEG0H Sonneberg
Postleitzahl: 98724
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rennsteigwasser.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neckargemünd
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69151
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ax-rechtsanwaelte.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgung des Fäkalschlammes aus dem Gebiet des Zweckverbandes RENNSTEIGWASSER zur Fäkalschlammbehandlungsanlage in Neuhaus am Rennweg
Entsorgung des Fäkalschlammes aus dem Gebiet des Zweckverbandes RENNSTEIGWASSER zur Fäkalschlammbehandlungsanlage in Neuhaus am Rennweg.
Der Zweckverband RENNSTEIGWASSER ist Abwasserbeseitigungspflichtiger für die dem Zweckverband
angehörenden Kommunen. Zur Entsorgungsaufgabe gehört u.a. die regelmäßige Abfuhr der im Verbandsgebiet anfallenden Fäkalschlämme aus Kleinkläranlagen, Fäkalschlämme/Abwässer aus abflusslosen Sammelgruben sowie Schlämme aus biologischen Grundstückskläranlagen. Zu entsorgen ist weiterhin der Schlamm aus Kläranlagen, die der Zweckverband RENNSTEIGWASSER betreibt.
Leistungsgegenstand ist das Entleeren von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben aus den Mitgliedsgemeinden des Zweckverbandes RENNSTEIGWASSER sowie des Schlammes aus Kläranlagen, die der Zweckverband RENNSTEIGWASSER betreibt, Antransport zur Fäkalschlammbehandlungsanlage des Zweckverbandes in Neuhaus/Rwg., Schmalenbuchner Str. 76 (Gelände der ehemaligen Kläranlage Neuhaus) und Einleitung in die durch den Auftraggeber vorgegebene Einleitstelle. Die Leistung ist innerhalb des vereinbarten Leistungszeitraumes jährlich entsprechend in den Vertragsbedingungen genannten Umfang wiederkehrend auszuführen.
Zur Abfuhr kommen Inhalte aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben, für die ein Entsorgungsschein vorliegt.
Der Auftraggeber fertigt den Entsorgungsschein entsprechend des Tourenplanes. Ausgeschlossen von der Entsorgung sind Inhalte von: Fettabscheidern, Öl- und Benzinabscheidern, Koaleszenzabscheidern, Güllegruben, Absetzgruben (z.B. Glas-/Porzellanindustrie, Aschegruben), Chemietoiletten, Baugruben, Sammelgruben mit Schlämmen aus Gewerbe- und Industriebetrieben, weiteren in der Entwässerungssatzung
§ 19 genannten Fällen.
Der Trockensubstanzgehalt des Schlammes darf 4 % nicht überschreiten.
Ist der zu entsorgende Inhalt nicht pumpfähig, ist er in der Zuständigkeit des Entsorgungsunternehmens und des zu Entsorgenden durch Verdünnen in einen pumpfähigen Zustand zu versetzen. Dafür erforderliche Aufwendungen sind dem Grundstückseigentümer/ Nutzer vom Auftragnehmer direkt in Rechnung zu stellen.
Nicht mehr zum angebotenen Pauschalpreis zu gewährleisten und direkt mit dem zu Entsorgenden abzurechnen sind mehr als zweimalige Anfahrten zum Grundstück ohne erfolgreiche Entsorgung und Mehraufwendungen für die Reinigung der Kleinkläranlage zum Zwecke der Stilllegung/ Außerbetriebnahme bei
Anschluss an eine zentrale Kläranlage, die vom Zweckverband betrieben wird.
1x Verlängerungsoption um 12 Monate durch Nichtgebrauchmachen von einer Kündigungsmöglichkeit durch den Auftraggeber.
Nichtausübung der Kündigungsmöglichkeit bis 6 Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit max. 48 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe
Als Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters fordert der
Auftraggeber die Vorlage folgender Eigenerklärungen:
- entsprechende Bankerklärungen;
- Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung;
- Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen;
- eine Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags; für die letzten drei Geschäftsjahre, nur, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters fordert der Auftraggeber die Vorlage folgender Eigenerklärungen:
- geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers;
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der
Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind;
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist;
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YU66ZKL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]54
Fax: [gelöscht]59