Technisches Rathaus Erfurt, Gebäude C - Abbrucharbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: OVB 075/23-23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.erfurt.de/ef/de/leben/beruf/ausschreibungen/index.html
Abschnitt II: Gegenstand
Technisches Rathaus Erfurt, Gebäude C - Abbrucharbeiten
Sanierung Technisches Rathaus
Gebäudeteil Warsbergstraße 1 - Bauabschnitte 4 und 5 - Abbrucharbeiten
Abbrucharbeiten
ABBRUCH TEXTILBELÄGE
4.865 m² Abbruch Textilbeläge in den Geschosse EG-OG7
ABBRUCHARBEITEN ESTRICHBÖDEN
5.700 m² Abbruch Estrichböden in den Geschosse EG-OG7
ABBRUCHARBEITEN TROCKNEBAUWÄNDE
5.738 m² Abbruch GK-Trennwände
ABBRUCHARBEITEN RASTERDECKEN
4.320 m² Abbruch Rasterdecken, UK
ABBRUCHARBEITEN GK-Bekleidung Unterzüge
840 l Abbruch GK-Bekleidung Unterzüge, UK
ABBRUCHARBEITEN INNENTÜREN
303 St. Abbruch Holzblatt/Holzzargen in den Geschosse EG-OG7
voraussichtlich geplanter Baubeginn: April/Mai 2023
voraussichtlich geplantes Bauende: November/Dezember 2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technisches Rathaus Erfurt, Gebäude C - Abbrucharbeiten
Ort: Augstusburg
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09573
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht (1)abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.erfurt.de/ef/de/leben/beruf/ausschreibungen/index.html