Bundesbehördenzentrum am Steigerwald, Neubau Gebäude 006, Objektplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 0394-23-V-EV-21

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 084-254451)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99091
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.thueringen.de/th9/tlbv/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.evergabe-online.de/

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bundesbehördenzentrum am Steigerwald, Neubau Gebäude 006, Objektplanung

Referenznummer der Bekanntmachung: 0394-23-V-EV-21
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Generalzolldirektion (GZD) siedelt in der Liegenschaft „Am Steigerwald“ in Erfurt einen Standort für Fortbildungen im Bereich Eigensicherung und Bewaffnung ESB an. Für die Funktionen Mensa, Büros und Schulungsräume soll anstelle eines bestehenden Gebäudes, das Gebäude 006 neu geplant und gebaut werden. Die Planungsleistungen zum Abriss des bestehenden Gebäudes 006 werden separat vergeben und sind nicht Bestandteil dieses Verfahrens.

Für die Planung des Neubaus von Gebäude 006 für den ESB-Standort werden hier die Dienstleistungen für die Objektplanung Gebäude ausgeschrieben.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/05/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 084-254451

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: III.1.2)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien
Anstatt:

a) Nachweis einer aktuellen Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) eines in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherers mit den Deckungssummen von 1.500.000 EUR für Personenschäden und 300.000 EUR für sonstige Schäden. Dieser Nachweis ist als Anlage der Bewerbung beizufügen.

Hinweis:

Der Bewerber kann die Kontaktstelle über das Vorliegen eines aktuellen Nachweises für die Berufshaftpflichtversicherung im Bereich des Thüringer Landesamtes für Bau und Verkehr informieren, indem er im Bewerbungsbogen die Maßnahme, die Auftragsnummer und wenn möglich die den Vertrag begleitende Organisationseinheit des TLBV benennt (Möglichkeit nach § 50 Abs. 3 VgV). Die Abdeckung der geforderten Mindestdeckungssummen durch die angegebene Berufshaftpflichtversicherung muss über alle vorliegenden Aufträge gewährleistet sein. Dazu hat sich der Bewerber zu erklären.

oder

Alternativ:

Vorlage einer verbindlichen und unbedingten Erklärung des Versicherers zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbung, worin sich der Versicherer bereit erklärt, bei Auftragserteilung die Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abzuschließen.

b) Angaben zum Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV mit einem geforderten Mindestjahresumsatz von 900.000 EUR.

muss es heißen:

a) Nachweis einer aktuellen Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) eines in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherers mit den Deckungssummen von 1.500.000 EUR für Personenschäden und 300.000 EUR für sonstige Schäden. Dieser Nachweis ist als Anlage der Bewerbung beizufügen.

Hinweis:

Der Bewerber kann die Kontaktstelle über das Vorliegen eines aktuellen Nachweises für die Berufshaftpflichtversicherung im Bereich des Thüringer Landesamtes für Bau und Verkehr informieren, indem er im Bewerbungsbogen die Maßnahme, die Auftragsnummer und wenn möglich die den Vertrag begleitende Organisationseinheit des TLBV benennt (Möglichkeit nach § 50 Abs. 3 VgV). Die Abdeckung der geforderten Mindestdeckungssummen durch die angegebene Berufshaftpflichtversicherung muss über alle vorliegenden Aufträge gewährleistet sein. Dazu hat sich der Bewerber zu erklären.

oder

Alternativ:

Vorlage einer verbindlichen und unbedingten Erklärung des Versicherers zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbung, worin sich der Versicherer bereit erklärt, bei Auftragserteilung die Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abzuschließen.

b) Angaben zum Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV mit einem geforderten Mindestgesamtumsatz von 900.000 EUR.

Abschnitt Nummer: III.1.2)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Anstatt:

a) Nachweis der aktuellen Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) eines in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherers mit den Deckungssummen von 1.500.000 EUR für Personenschäden und 300.000 EUR für sonstige Schäden. Dieser Nachweis ist als Anlage der Bewerbung beizufügen oder gemäß Hinweis unter III.1.2) a) zu erklären.

Alternativ:

Vorlage einer verbindlichen und unbedingten Erklärung des Versicherers zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbung, worin sich der Versicherer bereit erklärt, bei Auftragserteilung die Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abzuschließen

b) Angaben zum Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV mit einem geforderten Mindestjahresumsatz von 900.000 EUR.

muss es heißen:

a) Nachweis der aktuellen Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) eines in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherers mit den Deckungssummen von 1.500.000 EUR für Personenschäden und 300.000 EUR für sonstige Schäden. Dieser Nachweis ist als Anlage der Bewerbung beizufügen oder gemäß Hinweis unter III.1.2) a) zu erklären.

Alternativ:

Vorlage einer verbindlichen und unbedingten Erklärung des Versicherers zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbung, worin sich der Versicherer bereit erklärt, bei Auftragserteilung die Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abzuschließen

b) Angaben zum Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV mit einem geforderten Mindestgesamtumsatz von 900.000 EUR.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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