Seismische Überwachung des Bergwerkes Neustaßfurt VI/VII
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sondershausen
NUTS-Code: DEG0A Kyffhäuserkreis
Postleitzahl: 99706
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lmbv.de
Adresse des Beschafferprofils: www.lmbv-einkauf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Seismische Überwachung des Bergwerkes Neustaßfurt VI/VII
Überwachung und Beweissicherung der seismischen Aktivitäten für den Nachsorgebetrieb/Bergwerk
Neustaßfurt VI/VII in den Jahren 2023 bis 06/2024 (plus optional bis 12/2027)
39418 Neustaßfurt
Seismische Überwachung des Bergwerkes Neustaßfurt VI/VII für die Jahresscheiben 2023 und 06/2024 mit
Option auf Verlängerung bis zum 12/2027.
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1) Betreiben der seismischen Überwachungsanlage
2) Wartung der Messtechnik
3) Weitere Leistungen auf Anforderung/Nachweis
4) Errichtung PC für das seismische System/Wartung der Software
Der Zeitraum 07/2024 bis 12/2027 wird optional vergeben.
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Darüber hinaus werden weitere Leistungen, welche auf Anforderung des AG zu leisten sind, optional gegen
Nachweis vergeben. Diese Leistungen wurden als Personalaufwand ausgeschrieben, im Leistungsverzeichnis
waren hierfür Preise für Personalkosten in Stunden- oder auch Tageseinheiten aufzuführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Seismische Überwachung des Bergwerkes Neustaßfurt VI/VII
Ort: Sondershausen
NUTS-Code: DEG0A Kyffhäuserkreis
Postleitzahl: 99706
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der unter V.2.4 angegebene Gesamtwert des Auftrags beinhaltet den optionalen Leistungszeitraum 07/2024 bis 12/2027.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
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§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sondershausen
Postleitzahl: 99706
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]