Lieferung von 1 Linienomnibus in Niederflurbauweise mit 12m Fahrzeuglänge gemäß seperater Beschreibung Referenznummer der Bekanntmachung: Bus2023

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Städtische Nahverkehrsgesellschaft mbH Suhl/Zella-Mehlis
Postanschrift: Am Bahndamm 1
Ort: Suhl
NUTS-Code: DEG04 Suhl, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 98527
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Sven Fournes
E-Mail:
Telefon: +49 368139430
Fax: +49 3681394339
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sngonline.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/2749336/zustellweg-auswaehlen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von 1 Linienomnibus in Niederflurbauweise mit 12m Fahrzeuglänge gemäß seperater Beschreibung

Referenznummer der Bekanntmachung: Bus2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34121400 Niederflurbusse
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Lieferung von 1 Linienomnibus in Niederflurbauweise ca.12m Fahrzeuglänge gemäß seperater Beschreibung

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34121400 Niederflurbusse
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG04 Suhl, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Suhl, DE

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von 1 Linienomnibus in Niederflurbauweise ca.12m Fahrzeuglänge gemäß seperater Beschreibung

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/09/2023
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Änderung konstruktiver Komponenten des Fahrzeugs gegenüber der Fahrzeug-beschreibung unter Beibehaltung der Niederflurigkeit des Fahrzeugs über die gesamte Länge, der

EURO-6-Norm sowie der konstruktiven Gestaltung eines vorzugsweise liegenden Motors und der Einhaltung

der den Verdingungsunterlagen beigefügten "Mindeststandards für barrierefreie Busse"

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Mindeststandards für barrierefreie Linienbusse ( siehe Checkliste V2.1 des Instituts Verkehr und Raum der Fachhochschule Erfurt) sind einzuhalten.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

-Aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Gewerbeordnung bzw. ausländische Bieter eine gleichwertige Bescheinigung (maximal 3 Monate alt)

- Aktueller Handelsregistereintrag

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

-Verpflichtungen des Nachunternehmers zur Tariftreue,Mindestentgelt und Entgeldgleichheit(§§ 10, 12 Abs.2 ThürVgG)

-Verplichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§11 und 12 Abs.2 ThürVgV)

-Verplichtung nach: §12 und §15 ThürVgG-Nachunternehmereinsatz, §17 ThürVgG-Kontrollen, §18 TürVgG-Sanktionen

-Ergänzende Vertragsbedingungen zur Verpflichtungen des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs.2 ThürVgG)

- Ergänzende Vertragsunterlagen zur Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs.2 ThürVgG)

-Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes – nicht älter als 1 Jahr)

-Nachweise der ordnungsgemäßen Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung und Berufsgenossenschaft. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers in deutscher Sprache vorzulegen

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Die Mindeststandards für barrierefreie Linienbusse ( siehe Checkliste V2.1 des Instituts Verkehr und Raum der Fachhochschule Erfurt) sind einzuhalten.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

-Nachweis der Bauartzulassung gemäß der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen der BRD

-Nachweis über Instandsetzungskapazität im Umkreis von 60 km zum Auftraggeber (Niederlassung, Vertragswerkstatt)

-Eigenständige Erklärung des Bieters, daß der Fahrerarbeitsplatz der VDV-Richtlinie entspricht

-Angaben über Absatz (Stückzahl) vergleichbarer Fahrzeuge (Mindestanforderung jährl. 100 St.) der letzten 2 Jahre gesamt und darunter mit Stückzahlangabe und Kundenbenennung im Freistaat Thüringen (Referenzliste)

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Die Mindeststandards für barrierefreie Linienbusse ( siehe Checkliste V2.1 des Instituts Verkehr und Raum der Fachhochschule Erfurt) sind einzuhalten.

III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Jeglicher Geschäftsverkehr, mündlich oder schriftlich, sind in deutscher Sprache zu führen.

III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:

III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

30 Tage nach Lieferung

III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Jeglicher Geschäftsverkehr, mündlich oder schriftlich, sind in deutscher Sprache zu führen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/06/2023
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 19/06/2023
Ortszeit: 11:05
Ort:

Am Bahndamm 1,98527 Suhl

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Leiter der Submission und Stellvertreter

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Jeglicher Geschäftsverkehr, mündlich oder schriftlich, sind in deutscher Sprache zu führen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer im Thüringer Landesamt
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 36157100
Fax: +49 361573321190
Internet-Adresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/index.aspx
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (3)Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1.gegen § 134 verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1.der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2.der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3.der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/05/2023

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