Erwerb eines wassergekühlten, bipolaren Netzteils zur Aufrüstung des vorhandenen Elektromagneten Referenznummer der Bekanntmachung: VG_TAB_2023_Smart Composites_Bipolares Netzteil
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07745
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erwerb eines wassergekühlten, bipolaren Netzteils zur Aufrüstung des vorhandenen Elektromagneten
Das Leistungsverzeichnis umfasst die Anschaffung eines wassergekühlten, bipolaren Netzteils zur Aufrüstung des vorhandenen Elektromagneten GMW 3474-140.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
i. Technische Ausführung des bipolaren Netzteils Das Netzteil muss folgende technischen Spezifikationen mindestens erfüllen:• bipolar, 4-Quadrant• Strombereich: ≥ ±140A • Steuerspannung: ≥ ±80V• max. Lastwiderstand: ≥0.54Ω• Min. Lastwiderstand: ≤0.44Ω• Lastinduktionsbereich: 0-0.5H • Langzeitstabilität (über 8h): gleich bzw. besser ±5ppm• Lastregelung: (±10% Widerstandsänderung) gleich bzw. besser ±5ppm• Temperaturkoeffizient: gleich bzw. besser 5ppm/°C• Schnittstelle: RS232• Softwaretreiber: LabVIEW, Phyton ii. Technische Ausführung des Umlaufkühlers• Kälteleistung bei 20°C: ≥1,7kW• Pumpleistung Durchflussrate: ≥ 30l/min• Pumpleistung Förderdruck: 0,5 …3 bar• Höhe: <70cm Lieferumfang:• Netzteil• Umlaufkühler• Software-Treiber• Netzanschlusskabel• Anschlusskabel E-Magnet• Schulung Die Anforderungen an die einzelnen Prozessparamater sind zwingend dem Leistungsverzeichnis inklusive der Anlage "Vergabebedingungen" zu entnehmen.
FTI-Richtlinie - Förderkennzeichen: 2022 WIN 0048 "Wirtschaftsnahe Infrastruktur"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bat KERRIA
NUTS-Code: FR France
Postleitzahl: 91140
Land: Frankreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.