Beratung zum Aufbau und Implementierung einer CISPA-Academy Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_37
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66123
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://cispa..de
Adresse des Beschafferprofils: https://cispa.de/de/about/procurement
Abschnitt II: Gegenstand
Beratung zum Aufbau und Implementierung einer CISPA-Academy
Das CISPA beabsichtigt die Vergabe der Dienstleistung zur Beratung zum Aufbau und zur Implementierung einer CISPA-Academy.
CISPA - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH Stuhlsatzenhaus 5 66123 Saarbrücken CISPA Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH
Standort Hannover
Lange Laube 6 (3. Stock)
30159 Hannover
Das CISPA beabsichtigt die Vergabe der Dienstleistung zur Beratung zum Aufbau und zur Implementierung einer CISPA-Academy.
Die Gesamtleistung ist in drei aufeinander aufbauende Leistungspakete gegliedert.
Leistungspaket 1: Marktanalyse (Angebot versus Nachfrage)
Optional - Leistungspaket 2: Konkretisierung der Implementierung (Projektplan)
Optional - Leistungspaket 3: Begleitung der Implementierung (Interimsmanagement)
Sofern im Rahmen des Konzeptentwurfs aus Leistungspaket 1 die Dienstleistung vollständig und vertragsgemäß erbracht wird und eine Marktposition des CISPA belastbar herausgestellt wird, kann der Auftraggeber die Option ziehen, Leistungspaket 2 zu beauftragen. Die Option wird innerhalb von 14 Tagen nach vollständig und vertragsgemäß erbrachter Dienstleistung des Leistungspaketes 1 gezogen.
Sofern im Rahmen des Projektplans aus Leistungspaket 2 die Dienstleistung vollständig und vertragsgemäß erbracht wird, kann der Auftraggeber die Option ziehen, Leistungspaket 3 zu beauftragen. Die Option wird innerhalb von 14 Tagen nach vollständig und vertragsgemäß erbrachter Dienstleistung des Leistungspaketes 2 gezogen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Solitaire Advisory GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.solitaireadvisory.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHKY1DKU7NRF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spä-testens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://cispa..de