Stiftung DOM - Abbruch Schadstoffsanierung Referenznummer der Bekanntmachung: DOM-01.084
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07745
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutsches-optisches-museum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stiftung DOM - Abbruch Schadstoffsanierung
Die Neukonzeptionierung des Deutschen Optischen Museums in Jena (D.O.M.) beinhaltet neben der Sanierung des Bestandes
inkl. neuer Ausstellungsgestaltung auch den Bau eines neuen Eingangsgebäudes.
Bei der zu beauftragenden Leistung handelt es sich um die nicht konstruktiven Abrissarbeiten im Bestandsgebäude, die
Beseitigung schadstoffbelasteter Materialien unter Berücksichtigung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und dessen
regelkonforme Entsorgung. Zu den Abbrucharbeiten gehören neben nachträglich gesetzten Trockenbauwänden, tlw.
auch Wandverkleidungen, Bodenbeläge, Einrichtungsgegenstände, Elektroleitungen und Sanitäranlagen. Zudem soll
großflächig der Putz an Decken- und Wandflächen abgeschlagen werden.
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Grobmengen:
- 1 Stk Baugüteraufzug einschließlich 12 Wochen Vorhaltung
- 650 m² GK Wände abbrechen
- 1.300 m² GK und /OWA-Abhangdecken abbrechen
- 2.600 m² Mineralwolledämmung abbrechen
- 2.300 m² Teppich und PVC Belag verklebt ausbauen
- 5.500 m² Tapete Wand / Decke entfernen
- 6.020 m² Putzffläche Wand/Decke abschlagen
Stiftung Deutsches Optische Museum Carl-Zeiss-Platz 12 bis 14 07743 Jena ---
Die Leistungen beinhalten u.a. den nicht-konstruktiven Abbruch, die Entkernung sowie den konstruktiven Abbruch der bestehenden baulichen Anlagen Wohn- und Küchengebäude unter Berücksichtigung eines Rückbaukonzeptes sowie den konstruktiven Abbruch von Teilen eines unirdischen Fernwärmekanals. Weiterhin beinhalten die Leistungen die Beseitigung schadstoffbelasteter Materialien unter Berücksichtigung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und dessen regelkonforme Entsorgung.
EFRE-Mittel
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 "Eigenerklärungen zur Eignung" oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Im Formblatt 124"Eigenerklärung zur Eignung" werden folgende Angaben verlangt:
- Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes.
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerberin Frage stellt.
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" steht unter dem in I.3) genannten Zugang uneingeschränkt und vollständig zur Verfügung.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Einen Nachweis aus dem Wettbewerbsregister wird der AG ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro (zzgl. MwSt.) für den Bieter anfordern, dessen Angebot den Zuschlag erhalten soll.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 "Eigenerklärungen zur Eignung" oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124"Eigenerklärung zur Eignung" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Im Formblatt 124"Eigenerklärung zur Eignung" werden folgende Angaben verlangt:
- Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteilsbei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen in EUR.
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" steht unter dem in I.3) genannten Zugang uneingeschränkt und vollständig zur Verfügung.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Siehe III.1.2)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 "Eigenerklärungen zur Eignung" oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124"Eigenerklärung zur Eignung" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Im Formblatt 124"Eigenerklärung zur Eignung" werden folgende Angaben verlangt:
- Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteilsbei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen in EUR.
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" steht unter dem in I.3) genannten Zugang uneingeschränkt und vollständig zur Verfügung.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
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Zulassungsvoraussetzungen:
- Nachweis der Sachkunde nach DGUV101-004
- Zulassung als Fachbetrieb für Abbruch- und Sanierungsarbeiten nach GefStoffV
- Nachweis der Mitarbeiterzahl - mindestens 10 Mitarbeiter im eigenen Betrieb
Siehe III.1.3)
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 % der Brutto-Auftragssumme (ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250 000 EUR ohne Umsatzsteuer beträgt.
Für Mängelansprüche ist eine Sicherheit in Höhe von 3 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme), in Form von Bürgschaft bzw. Einbehalt zu leisten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bestbieter (gemäß Thüringer Vergabegesetz Thür VgG § 12A) innerhalb einer Frist von 5 Werktagen folgende Erklärungen im Sinne dieses Gesetzes über die Vergabeplattform ausgefüllt vorzulegen:
1) Verpflichtung zu Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§11 und 12 Abs. 2 ThürVgG);
2) Verpflichtungen nach (§12 und § 15 ThürVgG-NU-einsatz/§17 ThürVgG - Kontrollen/§ 18ThürVgG - Sanktionen);
3) Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§10 und 12 Abs. 2 ThürVgG).
Sofern der Bestbieter Nachunternehmerleistungen mit dem Angebot benennt, fordert die Vergabestelle folgende Nachweise und Erklärungen innerhalb der genannten Frist in Bezug auf die Nachunternehmen:
1) Verpflichtung des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG),
2) Verpflichtung des Nachunternehmers zu Beachtung der ILO-Kernarbeitsnorm (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG).
Für den Fall, dass die nach dem ThürVgG verpflichtenden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der benannten Frist vorgelegt werden, muss das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y3E6ZJ0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]