Fachanwendung Personalwesen
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarlouis
NUTS-Code: DEC04 Saarlouis
Postleitzahl: 66740
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]01
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-saarlouis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachanwendung Personalwesen
Beschaffung einer für den öffentlichen Dienst integrierten Softwarelösung für den Bereich Personalwesen
Gegenstand des Vertrages ist das Upgrade des bestehenden Programms P&I LOGA auf die P&I LOGA HR Plattform, als eine integrierte Softwarelösung, welche als Software as a Service (SaaS) sämtliche Prozesse des Personalwesens in einer homogenen Fachanwendung abdeckt.
Dies beinhaltet die Überlassung der jeweils aktuellen Softwareprodukte des Auftragnehmers (P&I Software) sowie deren Pflege und Wartung.
- Personalabrechnung ÖD
- Zeitwirtschaft
- Stellenplan
- Organisationsmanagement
- Kostenplanung/Personalkostenhochrechnung
- Personalentwicklung
- Abrechnungsanalysen
- Reisekosten
- Bewerbermanagement
- elektronische Personalakte
- eLearning
- Scout (Auswertungsgenerator)
- Intelligente Produktion (tägliche vollständige automatisches Abrechnungssimulation)
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Es handelt es sich gem. § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV um eine zusätzliche Leistung des ursprünglichen Auftragnehmers P&I Loga HR, die zu einer teilweisen Erneuerung bereits erbrachter Leistungen bestimmt ist. Ein Verfahrenswechsel zu einem anderen Personalabrechnungsverfahren würde für den Landkreis Saarlouis zu erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten führen. Für die Migration der Daten ist die Personal- und Zeitressource im Bereich der Personalabteilung und der IT-Abteilung, welche für eine reibungslose und fehlerfreie Systemumstellung zuständig wäre, nicht vorhanden. Ein Wechsel des Unternehmens als Ergebnis eines offenen Verfahrens würde dazu führen, dass ein komplett neues Verfahren mit neuer Hard- und Software beschafft werden müsste, da die jetzige Umgebung komplett auf P&I LOGA angepasst ist. Dies führt zwangsläufig zu technischen Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung, da keine technische Plattform für die Implementierung verfügbar ist und Fachwissen für den Betrieb erst wieder mühevoll aufgebaut werden muss.
Zudem wäre ein mehrmonatiger Parallelbetrieb des im Einsatz befindlichen, prozessual und funktional für den Landkreis Saarlouis stark individualisierten Personalabrechnungsverfahrens und dem neu einzuführenden Verfahren erforderlich. Dabei müssten alle Stammdaten der Abrechnungsfälle, alle Abrechnungen der letzten 6 Monate, sowie die Schnittstellen der Payroll zu Finanzamt, Renten- und Sozialversicherungsträgern manuell neu erfasst und weitergeleitet werden. Daran anschließend wären parallele Abrechnungsabläufe auf beiden Systemen erforderlich, um die Ergebnisse abzugleichen. Eine Nutzung historischer Daten wäre dann nicht mehr möglich. Dies ist wirtschaftlich und technisch nicht verhältnismäßig umsetzbar. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, dass eine vollständige Datenübernahme ohne Datenverlust erfolgen kann. Dies ist mit dem Upgrade der Software des ursprünglichen Auftragnehmers möglich.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65205
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
Der Auftraggeber ist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verpflichtet, vor dem Zuschlag eine Wartefrist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, einzuhalten, bevor er den Vertrag abschließt.
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland