3 Achser Lkw - Lieferung Referenznummer der Bekanntmachung: OVL 408/23-90
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.erfurt.de/ef/de/leben/beruf/ausschreibungen/index.html
Abschnitt II: Gegenstand
3 Achser Lkw - Lieferung
Lieferung 3-Achser LKW mit Hochdruckspül- und Saugdruck-Tankwagen mit Wasserrückgewinnung für Amt 90 Entwässerungsbetrieb, Abteilung Kanalnetz
Erfurter Entwässerungsbetrieb, Zum Riedfeld 26, 99090 Erfurt
3-Achser LKW mit Hochdruckspül- und Saugdruck-Tankwagen mit Wasserrückgewinnung:
Dieser LKW mit Hochdruckspül- und Saugdruck-Tankwagen mit Wasserrückgewinnung soll in der Abteilung Kanalnetz des Erfurter Entwässerungsbetriebes genutzt werden, speziell wird er im Meisterbereich Kanalbetrieb zum Einsatz kommen. Das Aufgabengebiet des Nutzfahrzeuges umfasst die Reinigung von Abwasserkanälen unterschiedlichen Durchmessers mittels Hochdruckspülverfahren bei gleichzeitigem Saugbetrieb im Schacht. Die Ausstattung mit einem Wasserrückgewinnungssystem, um mit dem abgesaugten Abwasser weitere Kanalreinigung ausführen zu können, ist für den Erfurter Entwässerungsbetrieb zwingendes Kriterium aufgrund des weitläufigem Einsatzgebietes im gesamten Stadtraum sowie in Dörfern im Erfurter Umland. Darüber hinaus wird das Hochdruckspülfahrzeug genutzt, um im Rahmen von Havarie-Einsätzen der Abteilung Kanalnetz Verstopfungen in Kanälen im Stadtgebiet zu beseitigen. Weiterhin zählen zu den Einsätzen des Saugdruck-Tankwagens die Absaugung und Reinigung von Pumpenvorlagen zahlreicher Pumpwerke im Einzugsgebiet des Erfurter Entwässerungsbetriebes.
Folgende technische Mindestanforderungen am Fahrzeug sind notwendig:
- Wasserrückgewinnungstechnologie
- 1-Behältersystem mit verstellbarer Trennwand zur Einteilung des Behälters in Wasser- und Schlammkammer
- Vakuumpumpe mit mindestens 2.400m³/h Förderleistung
- Hochdruckpumpe mit mindestens 340Liter/Minute Förderleistung bei mindestens 200bar Druck
- Digitale Hochdruckanzeige
- Schlauchspeicherkassette zur Aufnahme eines Saugschlauches DN 125
- Saugschlauchausleger stufenlos teleskopierbar mit mindestens 4.000mm Arbeitsbereich ab Drehpunkt Haspel
- Kanalspülschlauch DN 25 mindestens 240 Meter
- Kanalspülschlauch DN 13 mindestens 60 Meter
- Düsendisplay 1 Zoll für Wasserrecyclingsystem gemäß Leistungsverzeichnis
- Wasseraufbereitung mit Kombination aus Filtern, Sedimentation und Zyklonfiltern
- CAN-BUS-Steuerung
- Funkfernsteuerung inklusive
- Aufbau auf 3-Achs-Fahrgestell mit Nachlauflenkachse, Technisches Gesamtgewicht: 28.000 Kilogramm
- Zentralschmierblock und geschlossene Aluminium Gerätekästen
- Fahrzeugabnahme nach §13 EG
- Folienwarnmarkierung nach DIN 30710
- Fahrzeuglackierung in RAL 2011
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Die folgenden Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
- Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufsregister
- Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt und auf Verlangen wird dieser vorgelegt
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB bzw. das ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde
- Eigenerklärung, dass in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB
- Eigenerklärung, dass sie Mitglied einer Berufsgenossenschaft sind
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ auch für diese abzugeben.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung von Leistungen“ liegt der Ausschreibungsunterlage bei.
Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen.
Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, die entsprechenden Bescheinigungen mit dem Angebot vorlegen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Die folgenden Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
- Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
- Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ auch für diese abzugeben.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung von Leistungen“ liegt der Ausschreibungsunterlage bei.
Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen.
Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, die entsprechenden Bescheinigungen mit dem Angebot vorlegen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Die folgenden Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
- Erklärung, dass in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden
- Erklärung, dass für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“auch für diese abzugeben.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung von Leistungen“ liegt der Ausschreibungsunterlage bei.
Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen.
Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, die entsprechenden Bescheinigungen mit dem Angebot vorlegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]9
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht (1)abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.erfurt.de/ef/de/leben/beruf/ausschreibungen/index.html