HA 35 Eichsfeld Fast LTA Silent Cubes
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Niederorschel
NUTS-Code: DEG06 Eichsfeld
Postleitzahl: 37355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://eichsfeld-klinikum.de/
Abschnitt II: Gegenstand
HA 35 Eichsfeld Fast LTA Silent Cubes
Das Eichsfeld Klinikum gGmbH in Niederorschel beabsichtigt eine Erweiterung der vorhandenen FAST LTA Langzeitspeicher-Lösung Silent Cubes der FAST LTA GmbH, Rüdesheimer Str. 11, 80686 München.
Sitz der Auftraggeberin
Bei der Erweiterung der vorhandenen Lösung handelt es sich um folgende Module/Leistungen:
- 96/64 TB Silent Cube DS (64TB netto)
- 32 GB RAM Upgrade der Head Unit
- Installationsdienstleistung pauschal
- Wartungsvertrag 5 Jahre
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Das Eichsfeld Klinikum setzt bereits die Langzeitspeicher-Lösung Silent Cubes der FAST LTA GmbH für die hochsichere Langzeitsicherung von unveränderlichen digitalen Daten ein. Silent Cube ist ein zertifizierter Datenspeicher mit WORM-Versiegelung zur revisionssicheren und DSGVO-konformen Archivierung. Er bietet bis zu 32 TB Nettokapazität und kann durch Hinzufügen weiterer Silent Cubes bis zu Petabytes erweitern. Die Hardware-WORM-Versiegelung verhindert Manipulation und unbeabsichtigtes Löschen geschriebener Daten. Die Neubeschaffung eines anderen Systems würde dazu führen, dass bereits getätigte Investitionen in die vorhandene Langzeitspeicher-Lösung von FAST LTA hinfällig werden könnten. Darüber hinaus bedeutet eine Neubeschahffung eines alternativen System doppelten Aufwand im Hinblick des Betriebs (Doppelte Wartung und doppelte Mitarbeiterausbildung) und damit einhergehend eine erhöhte Fehleranfälligkeit, da die Mitarbeiter doppelte Informationen verarbeiten müssen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
HA 35 Eichfeld Fast LTA CUBES
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8716980
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.fast-lta.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV) sowie der Tag des Vertragsschlusses können zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung nicht verbindlich veröffentlicht werden. Aus technischen Gründen werden die entsprechend angegebenen Platzhalter verwendet (s. Ziffern II.1.7, II.2.5, V.2.1, V.2.4). Da das System einen Nullwert nicht akzeptiert, wurde 1 eingetragen. Hinsichtlich des Datums in Ziffer V.2.1 kann kein in der Zukunft liegendes Datum eingetragen werden. Der Vertrag wird dennoch frühestens zehn Kalendertage nach dem Tag der Absendung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5), § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB, abgeschlossen. Ansonsten wird auf die Rechtsbehelfsbelehrung in Ziffer VI.4.3 verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 160 GWB Fassung 2016 gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt
unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist
gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/