Komplexsanierung Gymnasium Ernestinum Gotha, Bergallee 8, 99867 Gotha, Außenanlagen, Los 01 Regenwasserkananlisation Referenznummer der Bekanntmachung: LRAGTH-2023-03-24/0043
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gotha
NUTS-Code: DEG0C Gotha
Postleitzahl: 99867
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-gotha.de
Abschnitt II: Gegenstand
Komplexsanierung Gymnasium Ernestinum Gotha, Bergallee 8, 99867 Gotha, Außenanlagen, Los 01 Regenwasserkananlisation
Los 01 Regenwasserkanalisation/Trassenführung Elektro
Staatliches Gymnasium Ernestinum Gotha Bergallee 8 99867 Gotha
Neuerrichtung einer Einleitungsstelle zur Einleitung von Regenwasser in den 3-Kronen-Graben; ca. 70 m Regenwasserkanal sowie 2 Schächte incl. Erdaushub und Wiederverfüllung; Wasserhaltungsarbeiten; ca. 40 m2 Böschungs- und Sohlensicherung; ca. 12 m Herdmauern; ca. 60 m Mehrfachrohr 4-fach mit Kabelschutzrohr sowie Kabelschacht incl. Erdaushub und Wiederverfüllung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der IHK.
Der Nachweis der Eignung kann durch den Eintrag in die Liste für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen können zum vorläufigen Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" vorlegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Bescheinigungen der zuständigen Stellen während der Vergabephase umgehend, innerhalb von 5 Werktagen zu erbringen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind alle geforderten Nachweise auch von diesen einzureichen.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Verpflichtung zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§10, 12 Abs.2 ThürVgG;
Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnorm (§§11 und 12 Abs.2 ThürVgG;
Verpflichtung nach §12 und §15 ThürVgG, §17 ThürVgG und §18 ThürVgG;
Eigenerklärung zur Anwendung der Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen-Anlage zum BMWK Rundschreiben vom 14.04.2022
Nach dem Thüringer Vergabegesetz ist der Bestbieter verpflichtet die o.g. Verpflichtungserklärungen innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die entsprechenden Verpflichtungserklärungen ebenfalls in der v.g. Frist vorzulegen.
Weiterhin sind vorzulegen:
-Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tariflichen Sozialkasse,
-Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
-Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
-Eigenerklärung über Insolvenzverfahren/Liquidation
-Erklärung Gesamtumsatz für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
-Referenzen mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben
Der Nachweis der Eignung kann durch den Eintrag in die Liste für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen können zum vorläufigen Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" vorlegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Bescheinigungen der zuständigen Stellen während der Vergabephase umgehend, innerhalb von 5 Werktagen zu erbringen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind alle geforderten Nachweise auch von diesen zu erbringen.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
Angaben der technischen Fachkräfte;
Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung;
Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenen technischen Leitungspersonal;
Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrages verfügt
Abschnitt IV: Verfahren
Landratsamt Gotha, Zentrale Vergabestelle, 18.-März-Straße, 99867 Gotha 50
nur Vertreter des Bauherren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.dtvp.de abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen an der Vergabeunterlage, Nachsendungen, Bieteranfragen, Antwortschreiben u. ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung aktiv unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig und eigenverantwortlich die erforderlichen Informationen oder Änderungen an der Vergabeunterlage zu verschaffen.
Die Kommunikation erfolgt über die Vergabeplattform.
Die Angebote sind in Textform gemäß § 126 b BGB einzureichen (mit Angabe der Identität des Erklärenden-vollständiger Name bzw. bei juristischen Personen neben Firmenname und Rechtsform auch der Name der Person, die das Angebot einreicht.
Im Rahmen der Besonderen Vertragsbedingungen (siehe Formblatt 214 der Ausschreibung)wird für die Ausführung der Leistungen für die Trassenführung Elektro eine Einzelfrist zur Ausführung bis zum 20.07.2023 gefordert.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4BYWTEQUUX7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
"entsprechend der Regelungen in §160 GWB"
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
- Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Email oder Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat: der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gotha
Postleitzahl: 99867
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.landkreis-gotha.de