Ladeinfrastruktur für Omnibusse Referenznummer der Bekanntmachung: Ladeinfrastruktur 2023
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Völklingen
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66333
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ladeinfrastruktur für Omnibusse
Die Ladeinfrastruktur für Omnibusse soll bei den Völklinger Verkehrsbetrieben um 15 weitere Ladepunkte erweitert werden
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Völklinger Verkehrsbetriebe GmbH (kurz: VVB) ist Mitglied im saarländischen Verkehrsverbund und mit über 80 Mitarbeitenden sowie über 35 Bussen das kleinste kommunale Nahverkehrsunternehmen des Saarlandes.
Die VVB beschafft für die Jahre 2024 und 2025 insgesamt 15 weitere batterieelektrische Busse ( 12 Solobusse, 2 Gelenkbusse und ein Kleinbus).
Für die Sicherstellung des Betriebsablaufs werden hierzu 15 weitere Ladepunkte benötigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.