Behandlung/Verwertung von Restabfällen aus dem Gebiet des ZRM Referenznummer der Bekanntmachung: ZRM_RM_2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Amt Wachsenburg/ OT Rehestädt
NUTS-Code: DEG0F Ilm-Kreis
Postleitzahl: 99334
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.zrm-arnstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Behandlung/Verwertung von Restabfällen aus dem Gebiet des ZRM
Transport und Behandlung/Verwertung der im Gebiet des Zweckverbandes Restabfallbehandlung Mittelthüringen (ZRM) anfallenden Restabfälle (gemischte Siedlungsabfälle und sonstige ungefährliche Abfälle)
Transport und Behandlung/Verwertung von Restabfällen aus dem Ilm-Kreis (Umladestation Wolfsberg)
Verbandsgebiet des ZRM
- Abholung/Übernahme der an der Umladestation Wolfsberg angelieferten Restabfälle (gemischte Siedlungsabfälle und sonstige ungefährliche Abfälle)
- Transport der Abfälle zur vorgesehenen Behandlungs-/Verwertungsanlage
- Verwertung/Behandlung der Abfälle
- Entsorgung/Vermarktung der bei der Behandlung/Verwertung anfallenden Outputfraktionen (Behandlungsreste, Wertstoffe usw.)
Der Vertrag verlängert sich unter folgenden Bedingungen:
- Verlängerungsoption 1: bis zum 31.12.2030 (2 Jahre)
(im Fall der Nichtkündigung durch den Auftraggeber)
- Verlängerungsoption 2: bis zum 31.12.2031 (1 Jahr)
(im Fall der Nichtkündigung durch den Auftraggeber)
- Verlängerungsoption 3: bis zum 31.12.2032 (1 Jahr)
(im Fall der Nichtkündigung durch den Auftraggeber)
Soweit sich die vom Bieter für die Abfallbehandlung/-verwertung vorgesehene Anlage an einem Standort befindet, bei welchem eine Direktanlieferung der Abfälle mit Abfallsammelfahrzeugen logistisch sinnvoll ist, kann der Auftraggeber nach der Grundlaufzeit (optional) verlangen, dass die zu behandelnden/verwertenden Abfälle durch die beauftragten Sammelunternehmen direkt an die Behandlungs-/Verwertungsanlage angeliefert werden.
Transport und Behandlung/Verwertung von Restabfällen aus dem Landkreis Sömmerda (Umladestation Michelshöhe)
Verbandsgebiet des ZRM
- Abholung/Übernahme der an der Umladestation Michelshöhe angelieferten Restabfälle (gemischte Siedlungsabfälle und sonstige ungefährliche Abfälle)
- Transport der Abfälle zur vorgesehenen Behandlungs-/Verwertungsanlage
- Verwertung/Behandlung der Abfälle
- Entsorgung/Vermarktung der bei der Behandlung/Verwertung anfallenden Outputfraktionen (Behandlungsreste, Wertstoffe usw.)
Der Vertrag verlängert sich unter folgenden Bedingungen:
- Verlängerungsoption 1: bis zum 31.12.2030 (2 Jahre)
(im Fall der Nichtkündigung durch den Auftraggeber)
- Verlängerungsoption 2: bis zum 31.12.2031 (1 Jahr)
(im Fall der Nichtkündigung durch den Auftraggeber)
- Verlängerungsoption 3: bis zum 31.12.2032 (1 Jahr)
(im Fall der Nichtkündigung durch den Auftraggeber)
Soweit sich die vom Bieter für die Abfallbehandlung/-verwertung vorgesehene Anlage an einem Standort befindet, bei welchem eine Direktanlieferung der Abfälle mit Abfallsammelfahrzeugen logistisch sinnvoll ist, kann der Auftraggeber nach der Grundlaufzeit (optional) verlangen, dass die zu behandelnden/verwertenden Abfälle durch die beauftragten Sammelunternehmen direkt an die Behandlungs-/Verwertungsanlage angeliefert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird.
Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
2) Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
- Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister,
- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576.
3) Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft,
- die Führungszeugnisse aller Geschäftsführer (falls kein Geschäftsführer bestellt, aller Inhaber),
- die Gewerbeanmeldung sowie die Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer,
- den Handelsregisterauszug (bei GmbH & Co. KG auch von der GmbH (Komplementär)).
1) Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
- Eigenerklärung über Umsatzangaben für die Jahre 2020, 2021 und 2022 - ggf. vorläufig (Angabe des Gesamtumsatzes und Umsatzes im Bereich der ausgeschrieben Leistungen, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung)
2) Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen:
- der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht und
- die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2020, 2021 und 2022 (ggf. vorläufig) in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form.
1) Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
a) Eigenerklärung über mindestens eine Referenz für die Behandlung/Verwertung von gemischten Siedlungsabfällen (ASN 20 03 01) für die vorgesehene(n) Anlage(n) aus den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe
b) Eigenerklärung über das Vorliegen einer gültigen EfB-Zertifizierung für folgende Tätigkeiten, Abfallarten und Standorte:
- Befördern von gemischten Siedlungsabfällen (ASN 20 03 01) für das Transportunternehmen*
- Behandeln von gemischten Siedlungsabfällen (ASN 20 03 01) für die vorgesehene Behandlungs-/Verwertungsanlage**
* Sofern das für die Transporte vorgesehene Unternehmen nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, liegt dafür ersatzweise eine Transportgenehmigung für die genannten Abfallarten vor.
** Sofern der Standort der vorgesehenen Behandlungs-/Verwertungsanlage nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, liegt dafür ersatzweise eine Genehmigung bzw. ein Genehmigungsantrag vor, dem keine offensichtlichen, nicht behebbaren Mängel für die Erteilung einer Genehmigung anhaften. Vom Bieter ist jedoch sicherzustellen, dass die geforderte Zertifizierung für den zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht zertifizierten Standort bis zum Leistungsbeginn erteilt sind und vorliegen.
c) Eigenerklärung über technische Ausstattung der Behandlungs-/Verwertungsanlage(n), deren Verfügbarkeit und Kapazitäten sowie der Einhaltung der Emissionswerte
2) Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen:
- Benennung der Referenzen
- EfB-Zertifikat(e)
- Genehmigung(en) bzw. Genehmigungsantrag für die Behandlungs-/Verwertungsanlage(n)
- Genehmigungsbescheid der Behandlungs-/Verwertungsanlage(n)
- Umweltbericht (bzw. eine vergleichbare Unterlage) über den Betrieb der Anlage(n) für die Jahre 2020 bis 2022
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Abschluss einer Betriebs- und einer Umwelthaftpflichtversicherung
mit Deckungssummen pro Schadensfall in jeweils folgender Höhe:
- für Vermögensschäden: 1,0 Mio. EUR
- für Personen- und Sachschäden: 2,5 Mio. EUR.
Die Haftpflichtversicherungen sind dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen und für die Dauer der Laufzeit des Vertrages aufrecht zu erhalten.
(2) Stellung einer Sicherheit i. S. von § 18 VOL/B für die vertragsgemäße Ausführung aller Leistungen einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz sowie auf die Erstattung von Überzahlungen.
(3) Der Auftragnehmer ist gemäß § 10 ThürVgG verpflichtet,
- seinen Arbeitnehmern das jeweils gesetzliche Mindestentgelt zu entrichten
- bei der Auftragsdurchführung seinen Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zuzahlen.
(4) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die ILO-Kernarbeitsnormen nach den Vorgaben des § 11 ThürVgG zu beachten und einzuhalten.
(5) Der Bestbieter ist gemäß § 12a ThürVgG im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung verpflichtet, die Erklärungen und Nachweise ((3) und (4)) nach Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist vorzulegen.
(6) Sämtliche für den Transport von Abfällen im Leistungszeitraum eingesetzte Fahrzeuge (einschließlich der Reservefahrzeuge) müssen mindestens über eine Abgasreinigung gemäß Euro-6-Norm verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJ6S5F
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Unternehmen können die Verletzung von Vergabevorschriften im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer geltend machen.
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland