Reststoffentsorgung des Zweckverbands JenaWasser
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07745
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-jena.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reststoffentsorgung des Zweckverbands JenaWasser
Reststoffentsorgung von Kläranlagen des Zweckverbands JenaWasser
Ost-Gebiet
Jena
Jährlich fallen aus der Behandlung von kommunalem Abwasser in den Kläranlagen (KA) des Zweck-verbandes JenaWasser (ZV) Reststoffe an. Dabei handelt es sich um nicht gefährliche Abfälle aus der kommunalen Abwasserbehandlung als Sieb- und Rechenrückstände (Abfallschlüssel 190801) bzw. Sandfangrückstände (Abfallschlüssel 190802).
Insgesamt fallen ca. 715 t Reststoffe mit folgenden Anteilen an:
• ca. 210 Tonnen Sandfangrückstände (Sandfanggut)
• ca. 505 Tonnen Sieb- und Rechenrückstände (Fein- und Grobrechengut, Grobstoffe).
Es besteht die Option zur Verlängerung des Vertrages um 1 Jahr.
West-Gebiet
Jena
Jährlich fallen aus der Behandlung von kommunalem Abwasser in den Kläranlagen (KA) des Zweck-verbandes JenaWasser (ZV) Reststoffe an. Dabei handelt es sich um nicht gefährliche Abfälle aus der kommunalen Abwasserbehandlung als Sieb- und Rechenrückstände (Abfallschlüssel 190801) bzw. Sandfangrückstände (Abfallschlüssel 190802).
Insgesamt fallen ca. 715 t Reststoffe mit folgenden Anteilen an:
• ca. 210 Tonnen Sandfangrückstände (Sandfanggut)
• ca. 505 Tonnen Sieb- und Rechenrückstände (Fein- und Grobrechengut, Grobstoffe).
Es besteht die Option zur Verlängerung des Vertrages um 1 Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Öffentliche Aufträge werden an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben. Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Unternehmensdarstellung als Eigenerklärung (Name, Anschrift, Rechtsform, Büroinhaber bzw. bei juristischen Personen bevollmächtigter Vertreter, Gründungsdatum, Leistungsspektrum, Niederlassungen, Position, Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
2. Erklärung nach § 44 VgV Absatz 1 über Eintragung in einem Berufs- und/oder Handelsregister.
3. Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gem. § 123 GWB, also über das Nichtvorliegen von Verurteilungen im Sinne von § 123 Abs. 1 bis 3 GWB sowie Erklärung zum Nachkommen der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse
- Über das beigestellte Formblatt: Zahlung von Mindestlohn
- Über das beigestellte Formblatt: Eigenerklärung Ausschlussgründe nach STGB (§§ 89c, 129, 261, 263, 264, 299, 108e, 333, 334, 335a, 232, 233)
4. Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB gemäß beigefügtem Formblatt „Eigenerklärung fakultative Ausschlussgründe“
Ein Bewerber kann sich der Fähigkeit von anderen Unternehmen (hierzu zählen auch freie Mitarbeiter) bedienen, ungeachtet der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Für den Fall der sog. Eignungsleihe gem. § 47 VgV ist eine Verpflichtungserklärung gem. § 47 VgV Absatz 1 des anderen Unternehmens dem Teilnahmeantrag beizufügen.
- Hierzu ist das beigestellte Formblatt 236 zwingend für Nachunternehmer abzugeben.
Zudem hat das andere Unternehmen die vorgenannten Erklärungen abzugeben. Das gilt auch für Nachunternehmer, auf deren Fähigkeiten der Bewerber sich berufen will, und für Bewerbergemeinschaften. Alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft müssen also alle vorgenannten Erklärungen abgeben.
- Bei einer Bietergemeinschaft ist zwingend das beigestellte Formblatt 234 auszufüllen.
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren über das gestellte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind
- die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
- Nachweis einer Betriebs- und einer Umwelthaftpflichtversicherung mit integrierter Gewässerschädenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme, die die aus den zu erbringenden Leistungen ergebenden Risiken abdeckt (gemäß §6 EfbV)
- Die Bescheinigung darf nicht älter als 12 Monate gerechnet ab dem Tag der Absendung der Bekanntmachung dieses Verfahren sein. Eine Nichterfüllung oder Nichtvorliegen der Erklärung führt zur Nichtberücksichtigung im weiteren Verfahren.
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Erklärung über geeignete Referenzen
- Angabe der technischen Fachkräfte und der technischen Stellen gem. § 46 Absatz 3 Nr. 2 VgV, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
- Erklärung gem. § 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
- Angabe gem. § 46 Absatz 3 Nr. 10 VgV, welche Teile des Auftrags der Bewerber unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
- Nachweis der Zulassung der Abfallbehandlungsanlage
- Nachweis Einsammel- und Transportgenehmigung für die zu transp. Stoffe
- Nachweis Qualitätssicherung (Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb)
Abschnitt IV: Verfahren
Digitale Öffnung über die Vergabeplattform Futura SRM.
Keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]54
Fax: +49 361 / 57332-1059
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/
Der AG weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt hat, diesen gegenüber des AG innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der AG gerügt hat,
3. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber des AG gerügt hat,
4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weiteres ergibt sich aus § 160 GWB.