Beschaffung von Netzwerktechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 2524-1/2023-2/23
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99096
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.thueringer-landtag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Netzwerktechnik
Es sollen verschiedene aktive Netzwerkkomponenten nebst Lizenzen und Support vom Hersteller Cisco Systems geliefert werden.
Erfurt - Löbervorstadt
Es sollen verschiedene aktive Netzwerkkomponenten nebst Lizenzen und Support vom Hersteller Cisco Systems geliefert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
3.6.1.1 Berufsgenossenschaft
Bitte machen Sie Angaben zu Mitgliedschaft Ihres Unternehmens in der Berufsgenossenschaft zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist. Nutzen Sie bitte hierzu den Vordruck „Eigenerklärung Eignung 32“.
Ausländische Bieter beachten bitte Folgendes:
Für die Ausführung der Leistungen muss der Betrieb der Auftragnehmerin bei der zuständigen, deutschen Berufsgenossenschaft angemeldet sein. Sofern aufgrund internationaler Vereinbarungen eine Befreiung von dieser Verpflichtung besteht, ist dies durch eine Bescheinigung der deutschen Berufsgenossenschaft zu belegen (Befreiungsnachweis). Der Befreiungsnachweis ist in diesem Fall dem Angebot beizufügen.
3.6.1.2 Berufs- oder Handelsregister
Bitte machen Sie Angaben zu Eintragung in einem Berufs- Handelsregister. Nutzen Sie bitte hierzu den Vordruck „Eigenerklärung Eignung 32“.
3.6.2.1 Umsatz
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre an. Der Umsatz muss mindestens 1 Mio EUR netto pro Jahr betragen. Verwenden Sie hierfür bitte den Vordruck „Eigenerklärung Eignung 32“.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Angaben nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe der Vergabestelle mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Die Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Vergabestelle rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
3.6.3.1 Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte mindestens 3 geeignete Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Nutzen Sie bitte hierfür den Vordruck „Eigenerklärung Eignung 32“.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
Wert des Auftrages,
Zeitraum der Leistungserbringung,
Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung, gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
Als geeignet werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
Der Referenzauftrag ist hinsichtlich der zu erbringenden Leistung vergleichbar mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand. Vergleichbarkeit liegt vor, wenn alle wesentlichen Aspekte des Ausschreibungsgegenstandes (Lieferung von Switchen) enthalten sind.
Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Vergabestelle, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Die Vergabestelle behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe der Vergabestelle mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Die Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahmefrist oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber bzw. Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bsp. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Es wird ausschließlich fabrikneue Originalware akzeptiert. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber bei Lieferung hierüber einen Echtheitsnachweis zu erbringen (Bestätigung durch den zuständigen Hersteller-Accountmanager). Grauware, Reimporte sowie gebrauchte Systemelemente werden aus Gewährleistungs- und Wartungsgründen nicht akzeptiert. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei Lieferung einen Nachweis der Beschaffung über die offiziellen und zertifizierten Distributionskanäle des Herstellers zu verlangen.
Abschnitt IV: Verfahren
Nur Vertreter des Auftraggebers.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform unter www.evergabe-online.de durchgeführt.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Ihrer Auffassung Unklarheiten, weisen Sie die Vergabestelle bitte unverzüglich darauf hin. Für die Kommunikation ist ausschließlich die e-Vergabe-Plattform unter www.evergabe-online.de zu nutzen.
Eine anderweitige Abgabe von Teilnahmeanträgen oder Angeboten (auch per E-Mail oder Post) ist grundsätzlich nicht zulässig und führt zum Ausschluss des Angebots, es sei denn das Angebot geht noch innerhalb der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform ein.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99403
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder Angebotsabgabe (IV.2.2) gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).