zwei Raman-Mikroskopie-Systeme Referenznummer der Bekanntmachung: EU-OV/2023-65
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07743
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-jena.de/
Abschnitt II: Gegenstand
zwei Raman-Mikroskopie-Systeme
Die Friedrich-Schiller-Universität Jena beabsichtigt zwei Raman-Mikroskopie-Systeme anzuschaffen. Die Geräte sollen eine „quantitative Mikrobiologie“ mit einem hohen Probendurchsatz auf Basis der Raman-Spektroskopie ermöglichen und für den Einsatz in dezentralen Umgebungen geeignet sein. Es sollen orts- und zeitaufgelöste Aufnahmen von Raman-Spektren von komplexen biologischen Proben (z.B. Bakterien, Zellen, Gewebe) möglich sein. Es wird dabei weiterhin Wert auf eine schnelle Bildgebung mit höchster Empfindlichkeit gelegt. Mit Hilfe von statistischen Methoden und maschinenlernenden Algo-rithmen wird eine automatisierte Analyse erreicht werden. Die Anwendungen reichen dabei von Untersuchungen an Gewebe, Zellverbänden bis auf ein Einzelzellniveau. Im Fokus stehen Anwendungen der mikrobiellen Diagnostik direkt durch die Charakterisierung der Wirtsantwort bzw. der Etablierung von Raman-basierten Assays für die Bestimmung von Antibiotikaresistenzen. Darüber hinaus sollen die Geräte zur Charakterisierung niedermolekularer Substanzen eingesetzt werden. Die Kompaktheit der Geräte soll es erlauben, praxisnahe Untersuchungen im klinischen Umfeld (u.a. Validierungs- und Pilotstudien) durchzuführen. Die Geräte müssen für den Einsatz unter S2-Bedingungen (Biologische Sicherheit: Infektionsschutz und Gentechnik) geeignet sein.
Leibniz-Institut für Photonische Technologien e.V. (Leibniz-IPHT), Albert-Einstein-Straße 9, 07745 Jena.
Die Friedrich-Schiller-Universität Jena beabsichtigt zwei Raman-Mikroskopie-Systeme anzuschaffen. Die Geräte sollen eine „quantitative Mikrobiologie“ mit einem hohen Probendurchsatz auf Basis der Raman-Spektroskopie ermöglichen und für den Einsatz in dezentralen Umgebungen geeignet sein. Es sollen orts- und zeitaufgelöste Aufnahmen von Raman-Spektren von komplexen biologischen Proben (z.B. Bakterien, Zellen, Gewebe) möglich sein. Es wird dabei weiterhin Wert auf eine schnelle Bildgebung mit höchster Empfindlichkeit gelegt. Mit Hilfe von statistischen Methoden und maschinenlernenden Algorithmen wird eine automatisierte Analyse erreicht werden. Die Anwendungen reichen dabei von Untersuchungen an Gewebe, Zellverbänden bis auf ein Einzelzellniveau. Im Fokus stehen Anwendungen der mikrobiellen Diagnostik direkt durch die Charakterisierung der Wirtsantwort bzw. der Etablierung von Raman-basierten Assays für die Bestimmung von Antibiotikaresistenzen. Darüber hinaus sollen die Geräte zur Charakterisierung niedermolekularer Substanzen eingesetzt werden. Die Kompaktheit der Geräte soll es erlauben, praxisnahe Untersuchungen im klinischen Umfeld (u.a. Validierungs- und Pilotstudien) durchzuführen. Die Geräte müssen für den Einsatz unter S2-Bedingungen (Biologische Sicherheit: Infektionsschutz und Gentechnik) geeignet sein. Weiteres siehe Anlage 2
Az.1050-R5.5-3144/144-4-17423/2023
Als Budget steht ein maximaler Betrag in Höhe von 452.200,00 Euro brutto zur
Verfügung. Die Vergabestelle behält sich vor Angebote über diesem Wert von der
Wertung auszuschließen. Liegen alle Angebote über diesem Betrag ist die
Vergabestelle berechtigt die Ausschreibung aufzuheben. Die Lieferung inkl.
Installation & Einweisung hat bis spätestens zum 30.09.2023 fix zu erfolgen, da
andernfalls die für den Vertrag vorgesehenen Fördermittel nicht rechtzeitig
abgerufen werden können und verfallen. Schlussrechnung ist bis spätestens
05.10.2023 zu stellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
o Unternehmensdarstellung
- Allgemeine Unternehmensdarstellung
- Firmenname, Rechtsform, Umsatzsteuerident-Nr.
- Anschrift (Hauptsitz/Niederlassungen/Sitz der Niederlassung, die den
Auftraggeber betreuen würde)
- Telefon-/Faxnummer und E-Mailadresse
- Organisationsstruktur des Unternehmens, Geschäftsfelder/-zweige
- Leistungsspektrum, Gründungsdatum, Unternehmenshistorie etc.
o Einen aktuellen (nicht älter als 6 Monate) Nachweis der Eintragung in das
Handelsregister oder ein vergleichbares Register nach Maßgabe der
Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist
o Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen
gemäß § 123 GWB (Anlage 5)
o Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen
gemäß § 124 GWB (Anlage 6)
o Angaben zu den Umsätzen der letzte drei Jahre (ersatzweise Geschäftsberichte
der letzten drei Jahre).
o Bescheinigung/Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung
einschließlich der Angabe der Deckungssummen.
o Nachweis von mindestens 3 Referenzen in vergleichbarer Art und
Größenordnung in den vergangenen 3 Jahren mit Kontaktdaten des
Auftraggebers (die Referenzen dürfen nicht das Recht des Auftragsgebers
ausschließen oder einschränken weitere Informationen bei den Auftraggebern
einzuholen)
o Eigenerklärung zum Ausschreibungsverfahren (Anlage 4.1)
o Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in
der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8.
April 2022 (Anlage 4.2)
o Auf Anforderung sind vom Best-Bieter die folgenden Erklärungen und
Nachweise vorzulegen
- Verpflichtung zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12
Abs. 2 ThürVgG) (Anlage 7)
- Verpflichtungen nach § 12 und § 15 ThürVgG - Nachunternehmereinsatz; § 17
ThürVgG - Kontrollen; § 18 ThürVgG - Sanktionen (Anlage 8)
- Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2
ThürVgG) (Anlage 9)
Wenn zutreffend:
- Verpflichtung des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und
Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG) (Anlage 10)
- Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der
ILOKernarbeitsnormen
(§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG) (Anlage 11)
Abschnitt IV: Verfahren
siehe 1.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren unterliegt dem ThürVgG. Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss internationaler Vereinbarungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Rügen der Bieter, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im
Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos (schriftlich oder E-Mail) an die
Vergabestelle zu richten. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, wird mit
Eingang des entsprechenden Antwortschreibens der Vergabestelle, eine Frist von
15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der
Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer einreichen
kann.