Druck- und Multifunktionsgeräte Referenznummer der Bekanntmachung: LKWND-2023-05
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: St. Wendel
NUTS-Code: DEC06 St. Wendel
Postleitzahl: 66606
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-st-wendel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Druck- und Multifunktionsgeräte
Lierferung und Installtion von Druck-und Multifunktionsgeräten inkl. Full-Service und Support für 60 Monate
66606 St. Wendel
Anmietung von Druck- und Multifunktionssystemen für die Schulen im Landkreis St. Wendel
Lieferleistung: Hardwarekomponenten
Dienstleistung: Installation einschl. Full-Service, Support und Wartung einschl. Lieferung von Verbrauchsmaterial (Papier ausgenommen) für 60 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist durch Eintragung in Präqualifikationsverzeichnis oder vorläufig entweder durch die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" gem. Formblatt L 124 (oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt L 124 geforderten Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt L 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in der deutschen Sprache beizufügen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist durch Eintragung in Präqualifikationsverzeichnis oder vorläufig entweder durch die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" gem. Formblatt L 124 (oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt L 124 geforderten Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt L 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in der deutschen Sprache beizufügen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist durch Eintragung in Präqualifikationsverzeichnis oder vorläufig entweder durch die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" gem. Formblatt L 124 (oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt L 124 geforderten Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt L 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in der deutschen Sprache beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist zulässig, sofern er spätestens am 15. Kalendertag nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingeht. (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Auf die weiteren Fristen gemäß § 134 Abs. 1 und 2 GWB, § 135 Abs. 2 GWB sowie § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB wird hingewiesen.