Beschaffung eines STED Mikroskops
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07745
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mpg.de
Adresse des Beschafferprofils: www.ice.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines STED Mikroskops
Beschaffung von einem konfokalem Mikroskop / Punkt-Scanning - System für die hochauflösende Visualisierung von mehr als 5 Kanälen in einer Probe (multiplexing)
Beschaffung von einem konfokalem Mikroskop / Punkt-Scanning - System für die hochauflösende Visualisierung von mehr als 5 Kanälen in einer Probe (multiplexing)
Abschnitt IV: Verfahren
- Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt
Das beschaftte Sustem erlaubt die Untersuchung der Gewebe- und (sub)zellulären Lokalisierung von Mikroben, Symbionten, codierende Gene, Wirts- und Symbiontentranskripte, Proteinen und Metaboliten im Rahmen unserer Forschungsaufträge durch In-situ-Hybridisierung und Histochemie - Ansätze.
Die Kombination dieser Techniken ermöglicht die Beschriftung und erkennt eine hohe Anzahl von Zielen parallel und erfordert daher eine hohe Anzahl und breites Spektrum verwendbarer Farbstoffe. Diese Flexibilität wird realisiert durch Kombination aus einer durchstimmbaren Weißlicht-Laserquelle und Fluoreszenz.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung eines STED Mikroskops
Ort: Wetzlar
NUTS-Code: DE722 Lahn-Dill-Kreis
Postleitzahl: 35578
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr.4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt
wird (§ 134 Abs.2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder auf elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs.2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).