Kauf eines Forstspezial-Schleppers für die Rückung und Manipulation von Holz Referenznummer der Bekanntmachung: 8012-D-400-2023-0005
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99085
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.thueringenforst.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kauf eines Forstspezial-Schleppers für die Rückung und Manipulation von Holz
Kauf eines Forstspezialschleppers
Die Auslieferung hat direkt an die nachstehende Dienststelle des Auftraggebers zu erfolgen:
Forstamt Schmalkalden - Verkehrssicherungsgruppe
Am Markt 4
98597 Breitungen
ThüringenForst - AöR beabsichtigt den Kauf eines fabrikneuen Forstspezialschleppers für das Vorliefern, Rücken und seilunterstützte Fällen von Holz im Rahmen von Verkehrssicherungsarbeiten in unzugänglichen und engen Bereichen. Die Auslieferung an den Auftraggeber soll zum frühestmöglichen Zeitpunkt, muss jedoch spätestens 14 Monate nach der Zuschlagserteilung erfolgt sein.
Die Bieter können - teils mit Auswirkung auf die Angebotswertung - bestimmte, als "optional" gekennzeichnete Ausstattungsmerkmale (z. B.: "Klimaautomatik") anbieten. Die Festlegung, ob und welche optionalen Ausstatungsmerkmale in Anspruch genommen werden, erfolgt mit der Zuschlagserteilung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kauf eines Forstspezial-Schleppers für die Rückung und Manipulation von Holz
Ort: Neu-Kupfer
NUTS-Code: DE119 Hohenlohekreis
Postleitzahl: 74635
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Frist für Bieterfragen:03.03.2023, 9:00 Uhr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.