Entsorgung von Klärschlämmen aus dem Verbandsgebiet des WAZV Apfelstädt-Ohra Referenznummer der Bekanntmachung: P23-003
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ohrdruf
NUTS-Code: DEG0C Gotha
Postleitzahl: 99885
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wazv-ao.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01277
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.picon-ingenieur.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgung von Klärschlämmen aus dem Verbandsgebiet des WAZV Apfelstädt-Ohra
Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Übernahme, die Entwässerung (ggf.), der Transport und die Entsorgung von Klärschlamm aus dem Verbandsgebiet des WAZV Apfelstädt-Ohra über einen Zeitraum von fünf Jahren, beginnend am 01.01.2024, mit Verlängerungsoption.
Ohrdruf, DE
Übernahme, Entwässerung (ggf.), Transport und Entsorgung von Klärschlamm aus der Behandlung von kommunalem Abwasser.
Option der Verlängerung um weitere drei Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung des Bieters und jedes weiteren Mitglieds einer eventuellen Bietergemeinschaft:
1. auf Formular der Vergabestelle über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124, 125 GWB.
2. auf Formular der Vergabestelle über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister; Nachweisführung durch Vorlage einer Registerbescheinigung bleibt vorbehalten.
Eigenerklärung des Bieters und jedes weiteren Mitglieds einer eventuellen Bietergemeinschaft sowie vom eventuellen Eignungsverleiher:
1. über den allgemeinen Jahresumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags.
2. über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung im Zeitpunkt der Angebotsabgabe. Nachweisführung durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherers in Kopie erforderlich.
zu 2. Die Deckungssumme muss je Versicherungsfall mindestens 2.000.000 EUR für Personenschäden und 2.000.000 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) betragen.
Eigenerklärung des Bieters und jedes weiteren Mitglieds einer eventuellen Bietergemeinschaft sowie vom eventuellen Eignungsverleiher:
1. über Unternehmensreferenzen zu wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, welche mit der zu vergebenden Leistung hinsichtlich der Abfallart und den Leistungen, die durch den Bieter bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft selbst im Rahmen der Vertragserfüllung durchgeführt werden (Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten, Beseitigen und/oder Handeln und Makeln), vergleichbar sind.
2. über Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
3. über die Unterbeauftragung von Leistungen.
zu 1.: Mind. je 2 Referenzen/Nachweise über Leistungen zur Entsorgung von entwässertem Klärschlamm (24 - 30 % TS) und von Naßschlamm (2 - 4 % TS) in gleicher Größenordnung in den letzten 3 Jahren mit folgenden Angaben:
Name Auftraggeber; Ansprechpartner; Leistungszeitraum; entsorgte Jahresmenge; Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer etc.); Art der ausgeführten Leistung;
Hinweis: Der Bieter hat dafür Sorge zu tragen, dass nur solche Referenzen vorgelegt werden, die den einschlägigen Datenschutzbestimmungen genügen (der Bieter gibt Angaben Dritter weiter). Die übermittelten Daten werden beim WAZV Apfelstädt-Ohra gespeichert.
zu 2.: Nachweis des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft über seine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz durch Vorlage einer Kopie des zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Zertifikats. Der Nachweis ist zu erbringen für:
- die in der Leistungsbeschreibung benannten Abfallarten,
- alle Tätigkeiten, die durch den Bieter bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft selbst gemäß Entsorgungskonzept im Rahmen der Vertragserfüllung durchgeführt werden sowie
- alle Standorte, die durch den Bieter bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft selbst gemäß Entsorgungskonzept im Rahmen der Vertragserfüllung genutzt werden.
Ausländische Bieter haben ein gleichwertiges Entsorgungsfachbetriebszertifikat vorzulegen, aus welchem die zertifizierte Tätigkeit des Betriebes, insbesondere bezogen auf seine Standorte, Anlagen und Abfallarten zu entnehmen ist.
1) Der Nachweis einer Mindestdeckung einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit jeweils 2 000 000 EUR für Personenschäden und 2 000 000 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) für die Laufzeit des Vertrages, im Falle von Arbeitsgemeinschaften für jedes Mitglied, ist mit Beginn der Leistungen vorzulegen. Die Haftung für Umweltschäden darf nicht ausgeschlossen oder – ausgenommen in Bezug auf die o.g. Mindestdeckungssumme – beschränkt sein. Die Versicherung ist bis zum Ablauf des Vertrages aufrechtzuerhalten.
2) Der Auftragnehmer verfügt über den gesamten Leistungszeitraum über eine gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG für die von ihm in Bezug auf diesen Auftrag durchzuführenden Entsorgungsleistungen, insbesondere hinsichtlich der hierfür erforderlichen Tätigkeiten, Anlagen und Abfallart.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Der Zugang zu den Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal https://www.evergabe.de/. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich über das Vergabeportal möglich. Für die Angebotsabgabe muss sich der Interessent auf dem Vergabeportal anmelden. Die Kommunikation (z.B. Nachforderung von Unterlagen, Änderungen der Vergabeunterlage durch die Vergabestelle) erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal. Eine schriftliche Angebotsabgabe ist nicht möglich! „Unterschriften“ werden grundsätzlich durch die elektronische Identifizierung des Bieters über das Vergabeportal ersetzt.
2) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen, soweit durch den Zusammenschluss der Wettbewerb nicht beeinträchtigt wird.
3) Der öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter bzw. Eignungsverleiher anhand der nach § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 GWB und schließt gegebenenfalls Bewerber oder Bieter vom Vergabeverfahren aus. Für den Nachweis verlangt der Auftraggeber nach § 48 Abs. 1 VgV eine vorformulierte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124, 125 GWB (sog. "Negativerklärung").
4) Soll die Ausführung eines Teils des Auftrags über die Erbringung von Dienstleistungen einem Nachunternehmer übertragen werden, so ist bereits bei Abgabe des Angebots ein Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen vorzulegen und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu dem von dieser bestimmten Zeitpunkt diese Nachunternehmen auch zu benennen und die auf den Nachunternehmer lautenden Nachweise und Erklärungen vorzulegen. Dies sind jedenfalls aktuelle Nachweise über die Eignung von Nachunternehmen (Eigenerklärung) sowie die Erklärungen nach §§ 10, 12 ThürVgG (Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit ) und §§ 11, 12 Abs. 2 ThürVgG (ILO-Kernarbeitsnormen) auf den Formularen der Vergabestelle.
5) Soweit für Zwecke der Abgabe Eigenerklärungen gefordert sind, behält sich der Auftraggeber vor, sich den Inhalt der Erklärung gesondert nachweisen zu lassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]