Lieferung eines Abfallsammelfahrzeuges Referenznummer der Bekanntmachung: SHW L 05/2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nordhausen
NUTS-Code: DEG07 Nordhausen
Postleitzahl: 99734
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadtwerke-nordhausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Abfallsammelfahrzeuges
Lieferung eines Abfallsammelfahrzeuges bestehend:
. aus einem 3-Achs-Fahrgestell und
. einem Kommunalaufbau mit Abfallbehälterentleerungsvorrichtung für Abfallbehälter der Größen 60 l, 120 l, 240 l und 1100 l nach EN840/1, 840/2, 840/3 für die Sammlung von Rest- und Bioabfall
Los 1: 3-Achs-Fahrgestell
D-99734 Nordhausen, Robert-Blum-Straße 1, Betriebshof
Lieferung eines 3-Achs-Fahrgestells für ein Abfallsammelfahrzeug zum Aufbau von einem ca. 20 cbm Drehtrommelaufbau zur Sammlung von Rest- und Bioabfall
Los 2: Kommunalaufbau mit Abfallbehälterentleerungsvorrichtung
D-99734 Nordhausen, Robert-Blum-Straße 1, Betriebshof
Lieferung und Montage eines Kommunalaufbaus mit
Abfallbehälterentleerungsvorrichtung für Abfallbehälter der Größen 60 l, 120 l,
240 l und 1100 l nach EN840/1, 840/2, 840/3 für die Sammlung von Rest- und
Bioabfall
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Liegt mit Angebotsabgabe kein detailliertes Angebot mit Produktspezifikationen vor,
wird das Angebot ausgeschlossen.
Eine Nachforderung diesbezüglich erfolgt nicht (gemäß § 56 VgV).
Die Kommunikation und die Angebotsunterlagen werden nur in deutscher Sprache
akzeptiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Fax: [gelöscht]9
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §
97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung
der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkannbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag
auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.