Denkmalgerechte Herrichtung Stadtschloss Weimar | Los 083 Restaurierung Holz 01 Referenznummer der Bekanntmachung: B22.20352
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: B22.20352
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.klassik-stiftung.de
Abschnitt II: Gegenstand
Denkmalgerechte Herrichtung Stadtschloss Weimar | Los 083 Restaurierung Holz 01
Die Maßnahmen im Los 083 - Restaurierung Holz 01 - umfassen u.a. die denkmalgerechte Bearbeitung von gegliederten Parkettböden mit Eichenfriesen (um 1800), gefassten Wandvertäfelungen, gefassten Lambris und Türen aus Nadelholz (um 1800), Wand- und Deckenvertäfelungen aus Eichenholz mit transparenten Naturharzüberzügen (um 1900), den Nachbau von historischen Türblättern:
- Holzrestauratorische Arbeiten, manuelle Reduzierung von transparenten Wachsüberzügen, Oberflächenbehandlung von Parkettfußböden mit weitgehend ölfreien Hartwachsen im eingebauten Zustand in 4 Räumen,
- Holzrestauratorische Arbeiten an gefassten Lambris, Wandvertäfelungen und Türen vor Ort im eingebauten Zustand,
- Reinigung, Regenerierung und Neuaufbringen von transparenten Überzügen aus Naturharzlacken auf historischen Wandvertäfelungen,
- Nachbau historischer Rahmenfüllungstüren.
Stadtschloss Weimar
Burgplatz 4
99423 Weimar
Die Maßnahmen im Los 083 - Restaurierung Holz 01 - umfassen u.a. die denkmalgerechte Bearbeitung von gegliederten Parkettböden mit Eichenfriesen (um 1800), gefassten Wandvertäfelungen, gefassten Lambris und Türen aus Nadelholz (um 1800), Wand- und Deckenvertäfelungen aus Eichenholz mit transparenten Naturharzüberzügen (um 1900), den Nachbau von historischen Türblättern:
Holzrestauratorische Arbeiten, manuelle Reduzierung von transparenten Wachsüberzügen, Oberflächenbehandlung von Parkettfußböden mit weitgehend ölfreien Hartwachsen im eingebauten Zustand in 4 Räumen,
- Holzrestauratorische Arbeiten an gefassten Lambris, Wandvertäfelungen und Türen vor Ort im eingebauten Zustand,
- Reinigung, Regenerierung und Neuaufbringen von transparenten Überzügen aus Naturharzlacken auf historischen Wandvertäfelungen,
- Nachbau historischer Rahmenfüllungstüren.
Grobmengen:
270 m2 Fußbodenfläche,
125 m² Lambrisfläche
30 m² Wand- und Deckenvertäfelungen mit transparenten Überzügen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Denkmalgerechte Herrichtung Stadtschloss Weimar | Los 083 Restaurierung Holz 01
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.1) Es werden folgende Erklärungen für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 6e EU VOB/A
verlangt:
- dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt,
- dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, bzw. ob ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Es wird gemäß 6e EU VOB EU VOB/A der Nachweis verlangt, dass das Unternehmen seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
VI.3.2) Nachweisführung zur Eignung:
Die Eignung kann durch Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis nachgewiesen oder durch Eigenerklärung gem. FBl. 124 vorläufig nachgewiesen werden. Das FBl.124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist Bestandteil der Verdingungsunterlagen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis der Eignung eingereicht werden.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die im FBl. 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Gelangt das Angebot eines präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl hat das Unternehmen zusätzlich die konkret auftragsbezogenen Bescheinigungen zum Umsatz und zu den Referenzen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen, soweit die Prüfung der Vergabestelle ergibt, dass die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Unterlagen die beschriebenen Anforderungen qualitativ und/ oder quantitativ nicht oder nicht ausreichend belegen. Durch ausländische Unternehmen sind gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen.
Stützt sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. FBl. 124 oder der EEE auch für diese Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gem. § 6d EU Abs. 1 VOB/A in Anspruch genommen, so muss gem. § 6d EU Abs. 3 VOB/A die Nachweisführung entsprechend der in III.1.1.1), III.1.2.1) und III.1.3.1) geforderten Nachweise auch für diese Unternehmen erfolgen.
Gemäß § 6e EU Abs. 1 Satz 5 VOB/A hat der Bieter die Möglichkeit andere Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch genommen hat, einmal zu ersetzen. Gleiches gilt auch bei Vorlage von Ausschlussgründen gem. § 6e EU Abs. 1 bis 5 VOB/A.
VI.3.3) Sonstiges:
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Heimatlandes vorzulegen.
VI.3.4) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Die Vergabe- und ergänzenden Unterlagen können über den unter I.3) stehenden Link heruntergeladen werden. Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen gem. § 12a EU VOB/A endet am
01.02.2023 / 10.00 Uhr.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§160 GWB).