Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: Ilm-Kreis 2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnstadt
NUTS-Code: DEG0F Ilm-Kreis
Postleitzahl: 99310
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.aik.ilm-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen
Ausgeschriebene Leistungen:
- Verwertung von Altpapier
- Verwertung von Sperrmüll
- Einsammlung, Transport und Verwertung/Beseitigung von Sonderabfall
- Einsammlung, Transport und Verwertung von Alttextilien
Verwertung von Altpapier
Ilm-Kreis
Die Leistung umfasst:
- die Übernahme der im Rahmen der kommunalen Sammlung erfassten Gesamtmengen an Papier, Pappe und Kartonagen (kurz: PPK) an einer bzw. zwei durch den Auftragnehmer zu stellenden Übernahmestelle(n),
- die Verwertung des kommunalen Anteils an PPK sowie des Anteils an lizenzierten Verkaufsverpackungen (sofern keine physische Übergabe an die Systeme erfolgt), einschließlich des ggf. erforderlichen Transports zur Verwertungsanlage,
- die Bereitstellung des Anteils an lizenzierten Verkaufsverpackungen, welcher an die Systeme physisch übergeben wird (sofern dies jeweils vorgesehen ist), zum Abtransport
Der Vertrag verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2027 bzw. bis zum 31.12.2028), wenn er nicht mit einer Frist von 12 Monaten zum jeweiligen Vertragsende durch den Auftraggeber gekündigt wird.
Verwertung von Sperrmüll
Ilm-Kreis
Die Leistung umfasst:
- Übernahme der im Rahmen der Einsammlung (Abrufsammlung) und Annahme (Selbstanlieferung) erfassten Gesamtmenge an Sperrmüll an einer oder zwei durch den Auftragnehmer zu stellenden Übernahmestelle(n).
- Abholung der Mengen aus Selbstanlieferungen von der Müllumladestation Wolfsberg durch den Auftragnehmer, sofern sich die Übernahmestelle des Auftragnehmers weiter als 15 km von der Müllumladestation Wolfsberg entfernt ist.
- Sortierung und Verwertung des Sperrmülls, einschl. Entsorgung/ Vermarktung der Outputfraktionen.
Bereitstellung
Der Vertrag verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2027 bzw. bis zum 31.12.2028), wenn er nicht mit einer Frist von 12 Monaten zum jeweiligen Vertragsende durch den Auftraggeber gekündigt wird.
Einsammlung, Transport und Verwertung/Beseitigung von Sonderabfällen
Ilm-Kreis
Die Leistung umfasst:
- die mobile Sammlung von Sonderabfallkleinmengen an den durch den Auftraggeber festgelegten Sammelpunkten im gesamten Entsorgungsgebiet,
- die bedarfsgerechte Ausstattung der stationären Annahmestelle an der Müllumladestation Wolfsberg mit den notwendigen Behältern und die bedarfsweise Abholung der befüllten Behälter,
- der Transport der Sonderabfallkleinmengen zu geeigneten Zwischenlagern/ Entsorgungsanlagen (Verwertungs-/ Beseitigungsanlagen) und
- die Verwertung/ Beseitigung der Sonderabfallkleinmengen
Der Vertrag verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2027 bzw. bis zum 31.12.2028), wenn er nicht mit einer Frist von 12 Monaten zum jeweiligen Vertragsende durch den Auftraggeber gekündigt wird.
Sammlung, Transport und Verwertung von Alttextilien
Ilm-Kreis
Die Leistung umfasst:
- die Gestellung von Depotcontainern zu Erfassung von Alttextilien auf den Entsorgungsanlagen,
- die Leerung der Depotcontainer und der Transport der Alttextilien zur Verwertungsanlage sowie
- die Verwertung der Alttextilien.
Der Vertrag verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2027 bzw. bis zum 31.12.2028), wenn er nicht mit einer Frist von 12 Monaten zum jeweiligen Vertragsende durch den Auftraggeber gekündigt wird.
Der Auftraggeber behält sich vor, die gestellten Depotcontainer zum Vertragsende zu übernehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
- Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister.
- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576
2) Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft,
- die Führungszeugnisse aller Geschäftsführer (falls kein Geschäftsführer bestellt, aller Inhaber),
- die Gewerbeanmeldung sowie die Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.
- den Handelsregisterauszug (bei GmbH & Co. KG auch von der GmbH (Komplementär)).
1) Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
- Eigenerklärung über Umsatzangaben für die Jahre 2020, 2021 und 2022 - ggf. vorläufig (Angabe des Gesamtumsatzes und Umsatzes im Bereich der ausgeschrieben Leistungen, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung)
2) Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen:
- der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht und
- die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2020, 2021 und 2022 (ggf. vorläufig) in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form.
1) Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
a) Eigenerklärung über Referenzen aus den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe gemäß Auftragsunterlagen
b) Eigenerklärung über Zertifizierungen gemäß Auftragsunterlagen
2) Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen:
- das Zertifikat/die Zertifikate (Lose 1 bis 4),
- die Genehmigung(en) - auch für bereits zertifizierte Standorte - bzw. der Genehmigungsantrag (Lose 1 bis 3)
- ein Nutzungsnachweis für die vorgesehene Sortieranlage (Los 4)
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Abschluss einer Betriebs- und einer Umwelthaftpflichtversicherung
mit Deckungssummen pro Schadensfall in jeweils folgender Höhe:
- für Vermögensschäden: 1,0 Mio. EUR
- für Personen- und Sachschäden: 2,5 Mio. EUR.
Die Haftpflichtversicherungen sind dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen und für die Dauer der Laufzeit des Vertrages aufrecht zu erhalten.
(2) Stellung einer Sicherheit i. S. von § 18 VOL/B für die vertragsgemäße Ausführung aller Leistungen einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz sowie auf die Erstattung von Überzahlungen.
(3) Der Auftragnehmer ist gemäß § 10 ThürVgG verpflichtet,
- seinen Arbeitnehmern das jeweils gesetzliche Mindestentgelt zu entrichten
- bei der Auftragsdurchführung seinen Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zuzahlen.
(4) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die ILO-Kernarbeitsnormen nach den Vorgaben des § 11 ThürVgG zu beachten und einzuhalten.
(5) Der Bestbieter ist gemäß § 12a ThürVgG im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung verpflichtet, die Erklärungen und Nachweise ((3) und (4)) nach Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist vorzulegen.
(6) Sämtliche für die Einsammlung und den Transport von Abfällen im Leistungszeitraum eingesetzte Fahrzeuge (einschließlich der Reservefahrzeuge) müssen mindestens über eine Abgasreinigung gemäß Euro-6-Norm verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Unternehmen können die Verletzung von Vergabevorschriften im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer geltend machen.
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland