Entwicklung, Implementation, Ausbau, Wartung und Pflege einer Thüringer Familien-App Referenznummer der Bekanntmachung: 1060-25-6581/231
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99096
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tmasgff.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung, Implementation, Ausbau, Wartung und Pflege einer Thüringer Familien-App
Es wird ein Dienstleister gesucht, der die Entwicklung, die Implementation, den Ausbau, die Wartung und die Pflege einer Thüringer Familien-App gemäß den Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung umsetzt.
Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie plant den Abschluss eines Vertrages zur Entwicklung, Implementation, Ausbau, Wartung und Pflege einer Thüringer Familien-App.
Gegenstand des Auftrages ist die Umsetzung einer betriebs- und funktionsfähigen Familien-App, die regionalspezifische Angebote, Informationen und Unterstützungsleistungen für Familien bündelt, sowie der laufende Betrieb, die Wartung und die Weiterentwicklung der App.
Zum 01.05.2025 ist eine Version 1.0 der Familien-App mit dem in der Leistungsbeschreibung ausgewiesenen Leistungsumfang zu erstellen. Zum 31.12.2025 ist die in der Leistungsbeschreibung definierte Ausbaustufe der App zu realisieren. Hinsichtlich der funktionalen Anforderungen an die App sowie der technischen Anforderungen an das System wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder eine vergleichbare Eintragung einzureichen (jeweils nicht älter als 6 Wochen bezogen auf die Absendung der Bekanntmachung an die EU).
Mit dem Angebot ist zu erklären, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften vorliegen, sind nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung des Absehens vom Ausschluss nach § 123 Abs. 5 GWB, eine Entscheidung über fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. eine Prüfung der Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWG zu ermöglichen.
Bieter müssen ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen sein. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung.
Gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ist es verboten, öffentliche Aufträge an die darin definierten Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben. Mit dem Angebot ist daher zu erklären, ob die am Auftrag beteiligten Personen zu dem ausgeschlossenen Personenkreis gehören.
Die Erklärungen und Nachweise nach III.1.1 bis III.1.3 sind vom Bieter, im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Von Nachunternehmen sowie Drittunternehmen im Rahmen der Eignungsleihe sind Erklärungen und Nachweise nach III. 1.1 vorzulegen.
Erklärungen und Nachweise nach III.1.1 bis III.1.3 können alternativ durch den Nachweis einer gültigen Präqualifizierung oder -vorläufig- durch Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) erbracht werden, sofern diese die aufgestellten Anforderungen erfüllen. Erklärungen und Nachweise nach III.1.1 bis III.1.3 sind im pdf-Format oder in einem allgemein üblichen Format einzureichen.
Bieter müssen im letzten Geschäftsjahr mehr als 15 Vollzeitbeschäftigte (mind. 37 h/Woche) beschäftigt haben. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder Eignungsleihe müssen die zusammen bietenden Unternehmen im letzten Geschäftsjahr insgesamt mehr als 15 Vollzeitbeschäftigte (mind. 37 h/Woche) beschäftigt haben. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung.
Bieter müssen im letzten Geschäftsjahr einen Umsatz von mehr als 0,3 Mio EUR netto erwirtschaft haben. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder Eignungsleihe müssen die zusammen bietenden Unternehmen im letzten Geschäftsjahr einen Umsatz von insgesamt mehr als 0,3 Mio EUR netto erwirtschaft haben. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung.
Mit dem Angebot ist eine allgemeine Bankauskunft (nicht älter als 01.01.2023) über die wirtschaftliche Situation und/oder das Zahlungsverhalten des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Mit dem Angebot ist ein Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung vorzulegen, die auch Vermögensschäden umfasst.
Mit dem Angebot ist eine Darstellung des allgemeinen Leistungsspektrums des Bieters (maximal 4 DIN A4 Seiten) vorzulegen.
Mit dem Angebot sind die Erfahrungen und Fachkenntnisse des Bieters anhand von Referenzen darzustellen. Es soll eine ausführliche Darstellung über die Durchführung vergleichbarer Leistungen in den Jahren 2016 bis 2022 erfolgen. Die entsprechenden Darstellungen müssen eine hinreichend ausführliche Beschreibung des Auftragsinhaltes und des zeitlichen Auftragsumfanges (Laufzeit des Projektes) enthalten. Anzugeben sind zudem Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse der Ansprechperson beim jeweiligen Auftraggeber. Im Rahmen der Referenzen müssen nachgewiesen werden: vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen in der Entwicklung von Apps und den hierfür erforderlichen technischen Leistungen (Datenerfassung, Audit, Schnittstellenmanagement etc.); vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen bei der Wartung, Service und Updates von Apps; Erfahrungen im Bereich des agilen Projektmanagements; Erfahrungen in der Umsetzung von zielgruppenspezifischen Konzeptionen von Apps; Erfahrungen in der Beratung und Begleitung von öffentlichen Auftraggebern; Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit multiprofessionellen Gremien; Erfahrungen in der Planung, Organisation und Durchführung von
Netzwerkveranstaltungen und Workshops; Kenntnisse der Strukturen der regionalen und überregionalen Thüringer Familienförderung.
Mit dem Angebot ist eine Darstellung der Erfahrungen und Qualifikationen der Beschäftigten des Bieters vorzulegen. Es muss eine Darstellung der Kernkompetenzen aller für das Projekt Thüringer Familien-App vorgesehenen Beschäftigten des Bieters erfolgen. Das für die Umsetzung des Auftrags vorgesehene Kernteam ist namentlich vorzustellen, deren einschlägige Qualifikationen, Kenntnisse und Erfahrungen sind darzustellen.
Mit dem Angebot sind die durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahlen des Bieters in den Jahren 2020 bis 2022 darzustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Weimar
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Ist der öffentliche Auftraggeber der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist und hat er deswegen eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, so tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB nicht ein, wenn der Vertrag nach dem Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.