Beschaffung Tafelanlagen Digitalpakt Teil 4
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greiz
NUTS-Code: DEG0L Greiz
Postleitzahl: 07973
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-greiz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung Tafelanlagen Digitalpakt Teil 4
In den Jahren 2019 - 2024 errichtet der LK Greiz die IT- Infrastruktur in seinen Schulen. Hierbei wird eine Regelinstallation für den Lehrerarbeitsplatz und die Präsentationstechnik hergestellt. Schrittweise werden dann in den Schulen die Tafelsysteme getauscht und die Präsentationstechnik installiert.
Auf Grund der räumlichen Trennung und der langen Bauzeit, werden die Systeme an verschiedenen Standorten und zu unterschiedlichen Zeiten eingebaut.
Nicht alle gelieferten Tafelsysteme erhalten zeitgleich die aktive Präsentationstechnik. Der nachträgliche Anbau dieser muss ohne Umbaumaßnahmen an den Tafeln möglich sein. Für einen späteren Tausch der aktiven Technik muss an der Rückseite der Tafel ein flexibles Befestigungssystem, verstellbar in alle 3 Bewegungsrichtungen, montiert werden. Mit einem geeignetem Trägerrahmen sollen kraftübertragende Einflüsse auf die Tafeloberfläche vermieden werden.
Landratsamt Greiz
Beschaffung von Tafelanlagen,
beinhaltet:
37 x Beamer,
43 x Tafeln mit Halterungen,
diverses Montagematerial
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Kopie des Nachweises der Eintragung im Berufs- und Handelsregister
- Eigenerklärung zum Ausschluss der Tatbestände des §§ 123, 124 GWB
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden (§ 122 Abs. 3 GWB)
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage des Wettbewerbsregisters (§6 Wettbewerbsregistergesetz) vornehmen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, über die gemäß den Vergabeunterlagen bereits zusammen mit dem Angebot einzureichenden Erklärungen und Nachweise weitere Erklärungen und Nachweise (z.B. eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes) abzufordern, die vom Bieter innerhalb einer angemessenen Frist vorzulegen bzw. einzureichen sind. Das Recht fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Erklärungen und Nachweise nachzufordern, bezieht sich nur auf unternehmensbezogene Erklärungen und Nachweise (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Angaben). Für alle sonstigen gemäß den Vergabeunterlagen einzureichenden leistungsbezogenen Erklärungen und Nachweisen gilt, dass diese zusammen mit dem Angebot einzureichen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Pkt. 1-3 GWB).
Ort: Greiz
Postleitzahl: 07973
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.landkreis-greiz.de