Architektenleistungen (Objektplanung), inkl. Freianlagenplanung, für die Sanierung und Modernisierung des Campingplatzes Losheim am See
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Losheim am See
NUTS-Code: DEC02 Merzig-Wadern
Postleitzahl: 66679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.agsta.de
Abschnitt II: Gegenstand
Architektenleistungen (Objektplanung), inkl. Freianlagenplanung, für die Sanierung und Modernisierung des Campingplatzes Losheim am See
Der Eigenbetrieb für Touristik, Freizeit und Kultur der Gemeinde Losheim am See beabsichtigt eine grundlegende Sanierung und Modernisierung des Campingplatzes Losheim am See.
Folgend dem Tourismus Masterplan des Eigenbetriebs Touristik, Freizeit und Kultur der Gemeinde Losheim am See soll der ca. 10 ha umfassende Campingplatz Losheim umfassend saniert und erneuert werden.
Diese Maßnahme wird eine starke Verbesserung des Erscheinungsbildes des Campingplatzes, welcher ein wichtiger Baustein der touristischen Infrastruktur der Gemeinde Losheim am See und der Region darstellt. Somit wird auch die minimal angestrebte Klassifizierung mit 4 Sternen wiederhergestellt und eine ökologische Neuausrichtung gestärkt.
Dazu wurde bereits ein städtebauliches Gesamtkonzept entwickelt, welches die Grundlage für die weiteren daraus abgeleiteten Einzelprojekte ist.
Besonders hervorzuheben ist die Sanierung des Empfangsgebäudes, sowie der 5 Sanitärhäuser verteilt auf den gesamten Platz. Auch die damit zusammenhängende veraltete Infrastruktur ist zu untersuchen und entsprechend zu erneuern, ebenso wie das bestehende Öko-Dorf.
Die Neuorientierung soll auf insgesamt 500 Stellplätze für Wohnmobile und Camper-Fahrzeuge ausgelegt werden.
Zusätzlich kommen die Bereiche Öko-Dorf, Glamping-Bereich, große Zeltwiese, Tiny-Häuser, Tree Tops und Wellnester.
Für die Neukonzeption ist gemäß BVCD/DTV eine Klassifizierung von 4 Sterne bis 4+ Sterne angestrebt.
Die Objektplanung und Freianlagenplanung stehen bei diesem Projekt in engem Zusammenhang und bedingen sich gegenseitig. Daher soll der Auftrag für die beiden ineinandergreifenden Gewerke im Rahmen einer Ausschreibung vergeben werden.
Die jetzt auszuschreibenden Planungsleistungen beziehen sich auf folgende Gebäude (siehe Anlage - "Lageplan"):
- Empfangsgebäude mit Einliegerwohnung und Restaurant (Nr. 1)
- Mittleres Sanitärgebäude (Nr. 2)
- Sanitärgebäude (Nr. 5).
Hinsichtlich des Zeitplans ist davon auszugehen, dass unmittelbar nach Auftragsvergabe mit den Planungsarbeiten begonnen werden soll. Die gesamte Umsetzung der Maßnahmen soll bis Ende 2024 erfolgen.
Zum Stausee 210,
66679 Losheim am See,
(siehe Anlage - "Lageplan").
Benötigt werden die Architektenleistungen (Objektplanung) gemäß § 33-37 HOAI sowie die Planungsleistungen der Freianlagenplanung gemäß § 38-40 HOAI für die Sanierung und Modernisierung des Campingplatzes Losheim am See. Der vorliegende Auftrag umfasst die Grundleistungen der vorgenannten Objektplanungsleistungen/Planungsleistungen der folgenden Leistungsphasen:
Lph 1: Grundlagenermittlung,
Lph 2: Vorplanung,
Lph 3: Entwurfsplanung,
Lph 4: Genehmigungsplanung.
Folgende Leistungen werden optional vergeben:
Lph 5: Ausführungsplanung,
Lph 6: Vorbereitung der Vergabe,
Lph 7: Mitwirkung bei der Vergabe,
Lph 8: Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation.
Es erfolgt eine optional stufenweise Beauftragung ab Leistungsphase 5. Seitens des Auftragnehmers besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. einer Gesamtbeauftragung. Für die genannte Maßnahme ist ein Lageplan vorhanden, welcher den Bietern auf subreport zur Verfügung gestellt werden.
Sonstige zu vergebende Leistungen sind nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung und werden gesondert vergeben. Parallel zur vorliegenden Ausschreibung werden 3 weitere Leistungen europaweit ausgeschrieben:
1. Tragwerksplanung gemäß § 49-52 HOAI, inkl. Erstellung ENEV-Nachweis,
2. Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß § 53-56 HOAI der Anlagengruppen 1-3 (HLKS),
3. Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß § 53-56 HOAI der Anlagengruppen 4-6 (ELT).
Es ist zulässig, dass Bieter für mehrere dieser Leistungen ein Angebot abgeben. Die Abgabe mehrerer Angebote im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung für den zu vergebenden Auftrag „Architektenleistungen (Objektplanung)"/"Freianlagenplanung" ist nicht zulässig und kann zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn dem Bieter, der Bietergemeinschaft oder den betroffenen konkurrierenden Mitgliedsunternehmen der Nachweis, dass die fraglichen Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt.
Die Kosten der Gesamtmaßnahme werden mit 2.400.000 EUR netto (KG 200-700 gem. DIN 276, inkl. Planungs-/Baunebenkosten) angesetzt (siehe auch II.1.5). Die Kosten der KG 300 + 400 teilen sich wie folgt auf (geschätzt, gerundet):
- Empfangsgebäude: ca. 1.200.000 EUR netto.
- Mittleres Sanitärgebäude (Nr. 2): ca. 700.000 EUR netto.
- Sanitärgebäude (Nr. 5): ca. 300.000 EUR netto.
- Freianlagenplanung: ca. 200.000 EUR netto (KG 500).
Stufenweise Vergabe, siehe II.2.4) Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen bzw. einer Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Homburg/Saar
NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
Postleitzahl: 66424
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.rogmann-ingenieure.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen.
2. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
3. Zur Angebotserstellung sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Vergabeunterlagen zu verwenden.
4. Wichtig: Seit dem 18.10.18 besteht die Pflicht zur eVergabe. Die Kommunikation und die Abgabe der Angebotsunterlagen erfolgt gem. § 53 (1) VgV ausschließlich elektronisch über subreport. Die zum Download bereitgestellten Unterlagen sind auf www.subreport.de frei verfügbar. Um regelmäßig über Informationen/Rückfragen in Kenntnis gesetzt zu werden und für die Abgabe der Angebote, ist eine Registrierung erforderlich. Diese ist für die Bieter kostenfrei. Angebote, die nicht über subreport, sondern per E-Mail, schriftlich auf dem
Postweg oder persönlich eingehen, werden ausgeschlossen. Es wird empfohlen, sich rechtzeitig mit den technischen Anforderungen des Vergabeportals auseinanderzusetzen.
5. Datenschutzklausel: Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
6. Das Angebot ist entsprechend der beigefügten Vorlage (Formblatt Honorarangebot) auszuarbeiten. Die anrechenbaren Kosten sind dem zur Verfügung gestellten Formblatt zu entnehmen. Der Auftraggeber geht derzeit davon aus, dass die Objektplanungsleistungen in Honorarzone III und die Planungsleistungen der Freianlagenplanung in Honorarzone III einzuordnen sind. Sollte ggf. eine davon abweichende Honorarzone vorgesehen werden, ist darauf mit entsprechender Begründung hinzuweisen. Im Honorarangebot mit anzugeben sind der Umbauzuschlag, die Nebenkosten sowie die Stundensätze. Die Stundensätze gehen nicht in die Bewertung mit ein.
7. Ortsbesichtigung: Es wird den Bietern empfohlen, das Grundstück vor der Angebotsabgabe zu besichtigen. Die Geltendmachung von Ansprüchen, die sich aus fehlender Ortskenntnis ergeben, wird seitens des Auftraggebers abgelehnt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.