Elektroanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: HWK 4-015
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hwk-saarland.de
Abschnitt II: Gegenstand
Elektroanlagen
2x 630 kVA Transformatoren
MS-Anlage
NSHV
Sicherheitsstromversorgung ca. 40 kVA
20 Unterverteiler
2.400 m Kabelrinne und Trasse
55.000 m Installationsleitung
2.400 Leuchten
Sprechanlage mit 3 Türstationen
40.000m Datenkabel
Saarbrücken
"Zukunftsprojekt der Handwerkskammer des Saarlandes, Saarbrücken" - Elektroanlagen
Stark- und Schwachstromanlagen beinhaltet im Wesentlichen:
- 2x 630 kVA Transformatoren
- 1x MS-Anlage
- 1x NSHV
- 1x Sicherheitsstromversorgung ca. 40 kVA 180min
- Ca. 90 m Stromschienen
- Ca. 170m² Doppelboden
- Ca. 20 Unterverteiler
- Ca. 2.400 m Kabelrinne und Trasse
- Ca. 55.000 m Installationsleitung
- Ca. 400 Unterflurdosen
- Ca. 2.400 Leuchten
- Ca. 640 Sicherheitsleuchten und Piktogramme
- Sprechanlage mit 3 Türstationen
- SAA mit ca. 490 Lautsprechern
- SAT-Anlage
- BMA mit ca. 460 Meldern
- Einbruchmeldeanlage für das Erdgeschoss
- Videoanlage mit ca. 10 Kameras
- Zutrittskontrollanlagen mit ca. 10 Onlinelesern und ca. 230 Offline-Zylindern
- Ca. 17 EDV-Verteiler
- Ca. 500 m LWL-Kabel
- Ca. 40.000m Datenkabel
- Gefahrenmanagementanlage
- MSR-Verkabelung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Formblatt Eigenerklärung
Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen gemäß STTG ist mit dem Angebot einzureichen. Die maßgeblichen Entgeldtarife sind unter http://www.tarifregister.saarland.de abrufbar.
Haftpflichtversicherung 5 Mio. €
Auf Verlangen werden nachgefordert:
Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben
Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
Freistellungsbescheinigung nach $ 48b Einkommensteuergeselz
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
s.o. III.1.2)
s.o. III.1.2)
Nachweis einer Haftpflichtversicherung -
Deckungssumme pro Schadensfall
5 Mio. €
Abschnitt IV: Verfahren
GESSNER RAe PartGmbBNeumarkt 1566117 Saarbrücken
Nur elektronisch ohne Anwesenheit von Bietern.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote können ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform eingereicht werden.
Auch die gesamte Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/3339.htm
Auf folgende Rechtsvorschrift nach GWB wird hingewiesen:
§ 160
Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags.