Rahmenvereinbarung Flockungshilfsmittel 2023-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: OVL 339/23-90
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.erfurt.de/ef/de/leben/beruf/ausschreibungen/index.html
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Flockungshilfsmittel 2023-2025
Lieferung von Flockungshilfsmittel (Mindestabnahmemenge 150 t ; Höchstmenge 250 t) im Leistungszeitraum Oktober 2023 bis September 2025.
Lieferung von Flockungshilfsmittel (Mindestabnahmemenge 150 t ; Höchstmenge 250 t) im Leistungszeitraum Oktober 2023 bis September 2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV vorzulegen.
:
Die folgenden Unterlagen sind einzureichen:
- Bescheinigung über die Eintragung in das Berufsregister (falls die Verpflichtung zur Eintragung besteht)
:
Beim Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ sowie die unternehmensbezogenen Unterlagen auch für diese abzugeben.
:
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung von Leistungen“ liegt der Ausschreibungsunterlage bei.
:
Präqualifizierte Unternehmen haben den Eintrag in einem entsprechenden amtlichen Verzeichnis nachzuweisen bzw. dass sie über eine Zertifizierung verfügen, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht.
:
Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, die entsprechenden Bescheinigungen mit dem Angebot vorlegen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV vorzulegen.
:
Die folgenden Unterlagen sind einzureichen:
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
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Beim Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ sowie die unternehmensbezogenen Unterlagen auch für diese abzugeben.
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Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung von Leistungen“ liegt der Ausschreibungsunterlage bei.
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Präqualifizierte Unternehmen haben den Eintrag in einem entsprechenden amtlichen Verzeichnis nachzuweisen bzw. dass sie über eine Zertifizierung verfügen, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht.
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Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, die entsprechenden Bescheinigungen mit dem Angebot vorlegen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV vorzulegen.
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Die folgenden Unterlagen sind einzureichen:
- Liste mit drei Referenzen aus den letzten drei Jahren mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum
- Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte und Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen
:
Beim Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ sowie die unternehmensbezogenen Unterlagen auch für diese abzugeben.
:
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung von Leistungen“ liegt der Ausschreibungsunterlage bei.
:
Präqualifizierte Unternehmen haben den Eintrag in einem entsprechenden amtlichen Verzeichnis nachzuweisen bzw. dass sie über eine Zertifizierung verfügen, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht.
:
Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, die entsprechenden Bescheinigungen mit dem Angebot vorlegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.erfurt.de/ef/de/leben/beruf/ausschreibungen/index.html