Lieferung von Natrium-Bi-Carbonat für die TVS Referenznummer der Bekanntmachung: 0037-2023-TVS
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pößneck
NUTS-Code: DEG0I Saalfeld-Rudolstadt
Postleitzahl: 07381
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zaso-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Natrium-Bi-Carbonat für die TVS
Lieferung von Natrium-Bi-Carbonat für die TVS
Lieferadresse:
Thermische Verwertungsanlage Schwarza (TVS)
Eigenbetrieb des ZASO
Fritz-Bolland-Straße 2
07407 Rudolstadt
Die Lieferung umfasst ca. 1 200 t/a in 48 Liefereinheiten zu je ca. 25 t. Die
Lieferung erfolgt ca. wöchentlich in Silofahrzeugen, die Befüllung und der
Transport sind Bestandteil des Auftrages. Der Vertrag beginnt zum 1. Juni 2023
und gilt bis zum 31. Mai 2024, optional bis zum 31. Mai 2025 wenn er nicht von
einer der Vertragsparteien zum 31. Dezember 2023 gekündigt wird.
Der Vertrag beginnt zum 1. Juni 2023 und gilt bis zum 31. Mai 2024, optional bis
zum 31. Mai 2025 wenn er nicht von einer der Vertragsparteien zum 31.
Dezember 2023 gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Die Eigenerklärungen zu Eignung gemäß Formular 1 und 2 zum Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen. Mit Ausfüllen der Formulare gibt das Unternehmen an,
ob auf seinen Fall die in §§ 123 oder 124 GWB genannte Ausschlussgründe
zutreffen.
- Abweichend ist ein Präqualifizierungsnachweis zulässig, der die Fachkunde
und Leistungsfähigkeit im Sinne der Vergabe- und Vertragsordnungen vorab
nachweist. Reichen Sie dazu das entsprechende Zertifikat ein.
- Abweichend ist die Einheitliche Europäische Eigenerklärung zulässig.
- Die ergänzenden Vertragsbedingungen zur Beachtung der ILOKernarbeitsnormen
gemäß §§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG, .
- Die ergänzenden Vertragsbedingungen zur Mindestentgelt, Tariftreue und Entgeltgleichheit
gemäß §§ 20 und 12 Abs. 2 ThürVgG, .
- Die ergänzenden Vertragsbedingungen zu §§ 12, 15, 17 und 18 ThürVgG,.
- Für Sach- und Vermögensschäden und für Personenschäden ist eine
Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5
Mio. € je Schadensereignis) beizulegen, beachten Sie dazu auch die Angaben der
Besonderen Vertragsbedingungen.
Die einzureichenden Unterlagen werden in den Vergabeunterlagen genannt.
Die einzureichenden Unterlagen werden in den Vergabeunterlagen genannt.
Die einzureichenden Unterlagen werden in den Vergabeunterlagen genannt.
Abschnitt IV: Verfahren
siehe I.1.
nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des §
160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tagenach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine
Rüge) wird hingewiesen.
Das Nachprüfungsverfahren ist unter den Voraussetzungen der Paragraphen 107
und 108 GWB zulässig und setzt einen schriftlichen Antrag eines Bieters an die
Vergabekammer voraus: der Nachprüfungsantrag ist nach Paragraph 108 Absatz
1 Satz 1 GWB unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern des Antragstellers, zu
begründen.
Im Falle einer Beanstandung finden § 19 Abs. 2 und 3 ThürVgG Anwendung.
Für Kostenfolgen des Nachprüfungsverfahrens gilt § 19 (5) ThürVgG.