Rekonstruktion Naumburger Straße, Jena
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07745
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-jena.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rekonstruktion Naumburger Straße, Jena
Rekonstruktion Naumburger Straße, Jena
Los 01 - Gleis- und Straßenbau, Technische Ausrüstung
Los 02 - Fahrleitungserneuerung Altenburger Straße bis Löbstedt
Gleis- und Straßenbau, Technische Ausrüstung
Naumburger Straße
07743 Jena
Die Jenaer Nahverkehr GmbH beabsichtigt den Gleiswechsel sowie die nördlich angrenzenden Gleise zu rekonstruieren. Die Bauausführung soll im Jahr 2023 stattfinden.
Das Bauvorhaben umfasst fünf Abschnitte:
1. den Gleiswechsel
2. das Streckengleis, Teil 1
3. das Streckengleis, Teil 2
4. die Haltestelle «Stifterstraße» und
5. die Technische Ausrüstung
Mit der vorliegenden Leistungsbeschreibung werden die Gleis- und Straßenbauarbeiten sowie die Erneuerung der Kabelanlagen ausgeschrieben. Die Lieferungen der Schienen und Weichen werden vom Jenaer Nahverkehr in einer separaten Lieferausschreibung beschrieben und vergeben. Somit werden die Schienen und Weichen dem Gleis- und Straßenbauunternehmen beigestellt.
Die Gleisbau- und Straßenbauarbeiten umfassen insgesamt die Verlegung bzw. Herstellung:
• zwei Weichen (W16 und W 17) EW 60R1-50-1:10-R,
• ca. 975 m Querschwellengleisen mit Hartholzschwellen,
• ca. 315 m Querschwellengleisen mit Stahlbetonschwellen,
• die Verlängerung und Anpassung der Haltestelle «Stifterstraße»,
• ca. 5000 m Bahnstrom- und Niederspannungskabel.
Im Zusammenhang mit der Rekonstruktion der Gleisanlagen in der Spurweite 1.000 mm wird auf der gesamten Länge das Verlegeplanum nachverdichtet und bei Bedarf verbessert. Die vorhandenen Planumsschutzschichten bzw. Frostschutzschichten bleiben im Bestand erhalten und werden nur bei Bedarf verbessert. Die vorhandenen Gleiseinfassungen aus Betonborden werden entsprechend der definierten Abschnitte ausgebaut und an das neue Lichtraumprofil in der Lage und Höhe angepasst.
Der Abschnitt des Gleiswechsels erhält neben den beiden neuen Weichen W16 und W17 ein Querschwellengleis aus Hartholzschwellen mit Rillenschienen 60R1 sowie einen Übergang von Rillenschienen 60R1 auf Vignolschienen 49E1. Dieser wird durch werkseitig gefertigte Übergangsschienen hergestellt.
Das Streckengleis, Teil 1 ist als Querschwellengleis mit Hartholzschwellen mit einem Regelab-stand von a = 750 mm herzustellen. Vorgesehen ist es dabei, die Gleise in den Bereichen mit Ra-dien über R = 200 m mit Vignolschienen 49E1 auszuführen. Die Bereiche mit Übergangsbögen und Bögen mit Radien R < 200 m sind mit Rillenschienen 55R1 herzustellen. Die Übergänge von rillenlosen Schienenprofilen auf Rillenschienen können vor Ort hergestellt werden. Die Übergangslänge beträgt dabei mindestens 700 mm. Im Bereich der Feuerwehrüberfahrt «Stifterstraße» sind Spannbetonschwellen mit einem Regelabstand von a = 600 mm zu verlegen.
Im Streckengleis, Teil 2 sind ebenfalls Querschwellengleise vorgesehen. Die Bereiche mit Radien R > 200 m sind mit Vignolschienen 49E1 auf Querschwellen aus Hartholz und einem Regelab-stand a = 750 mm auszuführen. Der Bereich mit Radien R < 200 m ist als Querschellengleis mit Rillenschienen 60R1 auf Spannbetonschwellen und einem Regelabstand a = 750 mm auszuführen. Der Übergang vom rillenlosen Schienenprofil auf Rillenschienen erfolgt mit werkseitig gefertigten Übergangsschienen. In diesem Fall befindet sich der Wechsel in der Geraden und ist mit vor-gefertigten Übergangsschienen (L = 7.500 m) herzustellen. Im Bereich der Überfahrt zum GUW13 sind Spannbetonschwellen mit einem Regelabstand von a = 600 mm zu verlegen.
In der Haltestelle «Stifterstraße» sind die vorhandenen Bahnsteige auf die neuen Regellichtweiten der Jenaer Nahverkehr GmbH anzupassen. Im Einzelnen heißt das, dass die Bahnsteigkante einen größeren Abstand zur Gleisachse, eine höhere Einstiegshöhe erhält und dass die Bahnsteigkante verlängert wird. Als Forderung des Betreibers sind Bahnsteigkanten BSK 12 als Winkelelement mit werkseitig eingebauter Ankerschiene 28/15 zur Befestigung eines Gummiprofils zu verwenden. Die Gleisquerungen sind als Querungsstelle mit differenzierter Bordhöhe auszuführen. Dafür sind entsprechende Sonderborde zu verwenden.
Wegen der Veränderungen an den Bahnsteigkanten, der zugehörigen Rampenelementen und der neu gestalteten Gleisquerungen sind verschiedene Anpassungen im Fahrbahn- und Gehbahnbereich auszuführen.
Fahrleitungserneuerung Altenburger Straße bis Löbstedt
07743 Jena
Erneuerung und Verstärkung einer nachgespannten 750-V-Stadtbahn-Fahrleitungsanlage im Streckenbereich Jena nördlicher Fahrleitungsabschnitt 1 im Zuge des BV Gleiserneuerung der Naumburger Straße.
LOS 2: Naumburger Straße zwischen den Haltestellen Altenburger Straße und Löbstedt, straßenbündig als Hochkette an Seitenmasten mit Mehrgleisausleger und Querfeldern. Die Fahrleitungsanlage wird durchgehend mit einem Valthermo-Fahrdraht 120 mm² (oder gleichwertiges Material) versehen und das Tragseil mit Cu 120 ausgeführt. Die neuen Querfelder werden mit einem Querschnitt von min. Bz II 50 mm² aufgebaut. Die Maste werden als 8-Kant-Stahlmaste ausgeführt. Die Maste sind mittels Stahl-Bohrrohren zu gründen.
Zur Erneuerung der Fahrleitungsanlage sind folgende Leistungen zu erbringen:
Herstellen von Bohrrohrgründungen, Setzen von Stahlmasten, Aufbau von Auslegern, Querfeldern, und Kurvenauszügen inkl. Seilgleitern und Fahrdrahthaltern, Verlegen von Kettenwerksfahrleitung und Einfachfahrleitung, Anbindung der erneuerten Fahrleitungsanlage an den Bestand, Wiederherstellung eines des Anschlusses einer bestehenden Einspeisung.
Der Auftragsumfang beinhaltet die Lieferung von Masten, Stahl-Bohrgründungen und allen Anbauteilen. Weiterhin gehören dazu die Montage aller notwendigen Anlagenteile sowie die funktionstüchtige Inbetriebsetzung der fertiggestellten Fahrleitungsanlage.
Im Bauzeitraum werden an gleicher Stelle Gleise und Weichen erneuert. Die Gleismittenachsen werden angepasst, darüber hinaus wird die Haltestelle Stifterstraße neu gebaut. Es ist daher damit zu rechnen, dass gleichzeitig andere Firmen im Baubereich tätig sind (Gleisbau, Haltestellen, Weichenanlagen, Signaltechnik), was zu erhöhtem Koordinierungsaufwand, Behinderungen und anderweitigen Mehraufwendungen führen könnte, die jedoch nicht gesondert vergütet werden. Die Arbeitskoordinierung obliegt dem Auftragnehmer unter Rücksprache mit der Gleisbaufirma und des Auftraggebers. Ein gemeinsamer bzw. ein mit der Gleisbaufirma abzustimmender Bauzeitenplan ist zu erstellen und dem Auftraggeber 14 Tage nach Auftragsvergabe zur Prüfung vorzulegen. Die Vorgaben der Gleisbaufirma sind maßgebend für die Bauzeitenplanung des AN.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auszug aus dem Handelsregister oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bieters (gegebenenfalls in Kopie). Der Auszug darf nicht älter als 12 Monate gerechnet ab dem Tag der Absendung der Bekanntmachung dieses Verfahrens sein.
Eigenerklärung des Bieters, dass:
• über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,
• sich sein/ihr Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
• er seine/sie ihre Verpflichtung(en) zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat/haben,
• keine rechtskräftige Feststellung über berufliche Verfehlungen besteht
• er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss zur Folge hat,
• er/sie im Auftragsfall die Haftpflichtversicherung für die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung stellt/stellen,
• der von ihm/ihnen vorgelegte Auszug/Auszüge aus dem Handelsregister (ggfls. in Kopie) jeweils den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt/wiedergeben.
• nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellt
• sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind
- die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
- Berufshaftpflichtversicherung für
Personenschäden: min. 5.000.000 €
Sach- und Sonstige Schäden: min. 3.000.000 €
Werden die geforderten Deckungssummen nicht erreicht, so ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass
- die Deckungssummen im Auftragsfall angepasst werden oder
- im Auftragsfall eine objektbezogene Versicherung abgeschlossen wird.
Die Bescheinigung darf nicht älter als 12 Monate gerechnet ab dem Tag der Absendung der Bekanntmachung dieses Verfahren sein. Eine Nichterfüllung oder Nichtvorliegen der Erklärung führt zur Nichtberücksichtigung im weiteren Verfahren.
Los 01:
Vorlage des Eintrages in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) für die Leistungsbereiche "412_01 Gleisbauarbeiten" und "411_04 Pflasterdecken, Plattenbeläge und Einfassungen" oder Vorlage von zwei geeigneten Referenzen für den Leistungsbereich Gleisanlagen über früher ausgeführte Bauaufträge in Form einer Liste oder einer Referenzbescheinigung. Eine geeignete / vergleichbare Referenz liegt vor, wenn jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
Gleisanlagen: Ausführung Neubau oder Umbau von Gleisanlagen im öffentlichen Personennahverkehr, Leistungen mit VOB-Abnahme innerhalb der letzten 7 Jahre erbracht (VOB-Abnahme nach dem 01.01.2015), Angabe Auftraggeber, Name und Telefonnummer, Angabe Projektbeschreibung, Angabe erbrachte Leistungen im Referenzprojekt, Bausumme ohne Gleismaterial von mindestens 400.000 € (netto)
Los 02:
1. Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, dass er /sie die technische Leistungsfähigkeit besitzt, ein System anzubieten, das den Ausschreibungsunterlagen entspricht.
2. Angabe von min. 1 bis max. 5 realisierten Referenzprojekten (Unternehmensreferenzen und Referenzen der vorgesehenen Projektmitarbeiter) aus den letzten 10 abgeschlossenen Geschäftsjahren für den Bau von Fahrleitungsanlagen die in Bezug auf Art, Umfang und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Inhalt der Referenzen:
• Auftraggeber und Ansprechpartner mit Adresse und Telefonnummer
• Vorlage eines Referenzschreibens – soweit vorhanden
• Lage des Bahnsystems und Besonderheiten (Angaben zum Umfeld und zur Strecke / Betriebshof)
3. Angabe der Gesamtanzahl der ausgeführten Leistungen aus den letzten 10 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind
4. Eigenerklärung des Bieters – bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft – über die Anzahl der Mitarbeiter, die mit Planung und Bau von bahnstromtechnischen und personenschutztechnischen Anlagen beschäftigt sind.
5. Im Falle von Unterbeauftragung: Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaften zur Ausführung von Nachunternehmerleistungen und Bezeichnung der Leistungen, die an Unterauftragnehmer vergeben werden soll. Eine Benennung der Nachunternehmer muss mit dem Angebot erfolgen.
Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft
Abschnitt IV: Verfahren
Digitale Öffnung über die Vergabeplattform Futura SRM.
Keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]54
Fax: +49 361 / 57332-1059
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/
Der AG weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt hat, diesen gegenüber des AG innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der AG gerügt hat,
3. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber des AG gerügt hat,
4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weiteres ergibt sich aus § 160 GWB.