Projektmanagement und Prozessanalyse zur Einrichtung einer Plattform digitales Thüringer Gesundheitsamt (Plattform eGesundheitsamt) Referenznummer der Bekanntmachung: 46-2417-1/2022

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Thüringer Landesverwaltungsamt, Abteilungsgruppe Arbeits- und Wirtschaftsförderung, Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tmasgff.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Projektmanagement und Prozessanalyse zur Einrichtung einer Plattform digitales Thüringer Gesundheitsamt (Plattform eGesundheitsamt)

Referenznummer der Bekanntmachung: 46-2417-1/2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Vorhaben, in Thüringen eine digitale Plattform für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Plattform eGesundheitsamt) einzurichten, soll durch ein hiermit zu beauftragendes, externes Projekt- bzw. Programmmanagement durchgeführt werden. Kernaufgaben des Projektmanagements sind eine Prozessanalyse+ im ÖGD mit einer ausgereiften Software durchzuführen, die Beauftragung von Softwareunternehmen zur Realisierung der Plattform mit Startseite sowie von bereits identifizierten Modulen und weiteren, durch das Projektmanagement noch zu identifizierenden Einsatzmöglichkeiten, zu organisieren, und alle Projektbeteiligten zu koordinieren. Außerdem soll das Projektmanagement die Zusammenführung der unterschiedlichen Module in der Plattform eGesundheitsamt und die Ankopplung bestehender ÖGD-Anwendungen sicherstellen sowie den Auftraggeber bei der Implementierung der Plattform und der einzelnen Module in den 25 ÖGD-Einrichtungen unterstützen. Besondere Bedeutung kommen der IT-Sicherheit, dem Datenschutz, der Anwenderfreundlichkeit und der Verfahrensoptimierung zu.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 2 296 680.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79421000 Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig ein starker, moderner und bürgerzentrierter Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD) für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung ist, aber auch vor welchen Herausforderungen der ÖGD in Deutschland im Bereich der technischen und prozessualen Modernisierung steht.

Eine Reifegradanalyse in den 22 Thüringer Gesundheitsämtern auf der Basis des vom Bundesministerium der Gesundheit bereitgestellten ÖGD-Reifegradmodells ergab im Jahr 2022 eine stark entwicklungsfähige digitale Reife. In fast allen acht Reifegraddimensionen erreichten die Gesundheitsämter die unteren Stufen.

Des Weiteren sind mit der EU-Verordnung für ein Single Digitale Gateway, dem Onlinezugangsgesetz und dem Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Governmentgesetz) gesetzliche Regelungen umzusetzen, die auch den ÖGD betreffen.

Schließlich bildet ein moderner ÖGD mit zeitgemäßen Arbeitsbedingungen und Services einen wichtigen Standortfaktor.

Deshalb plant das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) zum einen eine landesweit nutzbare, modulare, interoperable digitale ÖGD-Plattform (Gateway) für den Thüringer ÖGD, die für standardisierte Zusatzanwendungen ebenso offen ist wie für die Kommunikation und Zusammenarbeit sowie den Datenaustausch zwischen den Thüringer Gesundheitsämtern und Bürgern, Einrichtungen, anderen Ämtern, Unternehmen und sonstigen Dritten sowie der ÖGD-Einrichtungen untereinander (Plattform eGesundheitsamt) geeignet. Zum anderen soll diese technische Modernisierung durch eine Prozessanalyse mit einer Prozessoptimierung und -standardisierung in den ÖGD-Einrichtungen verknüpft werden. Durch die Plattform soll die Rolle des ÖGD als Akteur im Gesundheitsschutz und der Gesundheitsförderung aufgewertet, die Aufgabenerledigung der verschiedenen ÖGD-Einrichtungen optimiert und das Bild eines modernen öffentlichen Gesundheitsdienstes mit Bürgernähe in der öffentlichen Wahrnehmung geschärft werden.

Die Plattform soll sowohl ein Arbeitsmittel für die Thüringer ÖGD-Einrichtungen auf allen Ebenen sein, als auch die Bürger:innenzentrierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes stärken. Der Begriff Bürger:innen wird hierbei weit ausgelegt und auf alle Stakeholder des ÖGD bezogen (z.B. Schulen, Kindertagesstätten, Krankhäuser und Ärzte, andere Behörden, Badegewässerbetreiber, Suchthilfe, Gesundheitsförderung, Eltern uvm.). Um dies zu erreichen, sollen für den ÖGD Fachmodule an die Plattform angekoppelt und für die Stakeholder Services, wie Informationen, Beratungen, Kommunikation und Verfahren zur Wahrnehmung von Onlineverwaltungsleistungen angeboten werden.

Die Plattform eGesundheitsamt soll modular entwickelt werden, d. h., dass Module schrittweise zur Umsetzung kommen sollen. Die Plattform eGesundheitsamt soll die Nutzenden aus dem ÖGD außerdem befähigen, selbst Anwendungsfälle einzurichten.

Die Plattform eGesundheitsamt soll den anderen Ländern auf Basis freier Lizenzen mit bevorzugt offengelegtem Quellcode zur Nachnutzung zur Verfügung gestellt werden können (analog dem sog. Einer-für-Alle-Prinzip (EfA) des Onlinezugangsgesetzes, kurz OZG). Die anderen Länder entscheiden selbst, ob sie die Plattform eGesundheitsamt nachnutzen und wenn ja, welche Module sie verwenden.

Ziel ist es, die ersten Ausschreibungen zur Programmierung der Plattform eGesundheitsamt und erster Module Anfang des III. Quartals 2023 zu veröffentlichen, so dass im II. Quartal des Jahres 2024 die Plattform eGesundheitsamt und erste Module nutzbar werden.

Das Vorhaben, in Thüringen eine Plattform eGesundheitsamt einzurichten sowie eine Prozessanalyse und -standardisierung im Thüringer ÖGD vorzunehmen, soll durch ein hiermit zu beauftragendes, externes Projektmanagement durchgeführt werden.

Kernaufgabe des Projekt- bzw. Programmmanagements ist es zunächst, die Prozesse in den Landes-ÖGD-Einrichtungen sowie den Gesundheitsämtern aufzunehmen und zu dokumentieren. Es soll ein Anforderungsverzeichnis erstellt werden, welches hinsichtlich von zuvor definierten Kriterien zu Nützlichkeit, Notwendigkeit und Umsetzbarkeit untersucht werden muss. Daraus sollen Standardprozesse, auch hinsichtlich Digitalisierung und Automatisierung, mit deren Schnittstellen entwickelt und die Verantwortlichen in die Handhabung dieser Prozesse eingearbeitet werden.

Weitere Aufgabe ist es, die Beauftragung von Softwareunternehmen zur Realisierung von bereits identifizierten Leistungen und weiteren, durch das Projektmanagement noch zu identifizierenden Einsatzmöglichkeiten eines Gateways zu organisieren.

Das Projektmanagement soll die Umsetzung der Programmierleistungen dieser Module begleiten und den Auftraggeber bei der Abnahme, der Implementierung in den 25 Thüringer ÖGD-Einrichtungen (z.B. Schulungen) und dem Betrieb der im Rahmen dieses Projekts erteilten Aufträge unterstützen. Dazu zählt auch die Zusammenführung der neuen und vorhandenen Module in der Plattform eGesundheitsamt. Besondere Bedeutung kommen bei dem Projekt der Datensicherheit und dem Datenschutz sowie der Anwenderfreundlichkeit und der Verfahrensoptimierung bei.

Außerdem soll das Projektmanagement die Aufgaben einer zentralen Kompetenzstelle als Anlaufpunkt für die Gesundheitsämter und beiden Landesbehörden des ÖGD sowie die Koordination zwischen den Stakeholdern übernehmen und die bestehende High level Digitalisierungsstrategie für den Thüringer ÖGD zu einer Rahmendigitalisierungsstrategie für die einzelnen ÖGD-Einrichtungen nach dem ÖGD-Reifegradmodell weiterentwickeln.

Nicht Gegenstand des Projektmanagements ist die Software-Entwicklung für die Plattform und deren Module.

Das Projektmanagement umfasst die folgenden Tätigkeiten, die in Abstimmung mit dem Auftraggeber durchzuführen sind:

- Detaillierte Konzeption und Durchführung des Projekts zur Entwicklung und Einführung einer Plattform eGesundheitsamt (Planung des Gesamtprojektes wie auch die Vorbereitung und Begleitung der durch den Auftraggeber erfolgenden (ggfs. modularen) externen Beauftragung der Programmierung und fachliche Empfehlung bzgl. der Annahme dieser externen Beauftragungen)

- Durchführung einer allumfassenden Analyse der Arbeitsabläufe und Prozesse in den verschiedenen Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Thüringen mittels einer ausgereiften Software

- Erstellung und Überwachung von Ablauf-, Termin- und Kostenplänen für das Gesamtprojekt und die jeweiligen Teilprojekte/Arbeitspakete

- Erstellung von aufeinander abgestimmten Ablauf-, Termin- und Rolloutplan zur Umsetzung der Module einer Plattform eGesundheitsamt

- Definition von Meilensteinen und Arbeitspaketen sowie die kontinuierliche Bewertung des tatsächlich erreichten Projekt-Zustands (z. B. Soll-/Ist- Abgleich, Meilensteinauswertung) und im Falle von Abweichungen Ableitung und Umsetzung von Maßnahmen zur Erreichung der Projektziele, ggf. im Abstimmung mit den zu beauftragenden Softwareentwicklern

- Kontinuierliches Risikomanagement, d. h. Identifikation und Dokumentation von Projektrisiken, Ableitung von Maßnahmen, Umsetzung der Maßnahmen, Eskalation von Problemfällen

- Anforderungsmanagement, d. h. auch das Bewerten und das Umsetzen von Änderungsanforderungen

- Kontinuierliches Projektumfeld- / Stakeholder-Management (Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von (regelmäßigen) Besprechungen, Beratungen und Workshops, z. B. Vorbereitung und Durchführung regelmäßiger Austauschformate zur Einholung von Rückmeldungen interessierter Thüringer ÖGD-Einrichtungen und Vertretern weiterer Länder, Zusammenfassung und Bewertung der Ergebnisse, inkl. Erstellung der Protokolle; Diskussion und Entscheidungsvorbereitung zu fachlichen und organisatorischen Fragen mit Projektbezug; Beratung zu organisatorischen Fachfragen und technische Beratung im Kontext der Umsetzung; fachliche und technische Beratungsleistungen)

- Unterstützung des Auftraggebers beim Entwurf von Medien-Statements

- Sicherstellung der Einhaltung von allen Datenschutz- und Datensicherheitsvorgaben inkl. erforderlicher Dokumente; Für die erforderlichen juristischen Ausarbeitungen kann eine weitere Auftragserteilung erfolgen.

- Initiieren, Konzipieren und Unterstützung bei der Beauftragung von Schulungsmaßnahmen und dem 1st Level-Support für den ersten Zeitraum der Implementierung

- Orientierung der Supportprozesse angelehnt an ITIL (Anwendungs- und Nutzerbetreuung)

- Berichtspflichten des Auftragnehmers (zu Auftragsbeginn soll ein mindestens ganztägiger Projekt Kick-Off beim Auftraggeber am Dienstort Erfurt durchgeführt werden. Jeder Meilenstein ist gesondert durch den Auftraggeber in einer Videokonferenz abzunehmen. Der Auftragnehmer hat dazu einen Zwischenbericht im Powerpoint-Format vorzulegen. Es soll mindestens alle drei Monate ein Zwischenbericht vorgelegt und präsentiert werden. Die vom Auftraggeber vorgegebenen Meilensteine sind in die zu definierende Meilensteinplanung des Auftragnehmers zu integrieren. Zudem hat der Auftragnehmer zum Auftragende einen Abschlussbericht (Word- bzw. PDF-Format) zu erstellen (max. 30 Seiten), der durch den Auftragnehmer außerdem im Powerpoint-Format zusammengefasst (max. 30 Folien) und in einer Videokonferenz vorgestellt werden muss.)

- Qualitätssicherung (Der Auftraggeber erwartet, dass der Auftragnehmer eine loyale, produkt-neutrale, qualitativ hochwertige Beratungsleistung für die Erreichung der Ziele erbringt. Der Auftragnehmer hat die zu erbringenden Leistungen nach geltenden Prozessstandards durchzuführen und zu dokumentieren. Der Auftragnehmer wendet ein eigenes Qualitätsmanagement an.)

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistungsspektrum / Gewichtung: 5.5
Qualitätskriterium - Name: Vorgehen für das ausgeschriebene Vorhaben und die Methodik, die dabei zum Einsatz kommen soll / Gewichtung: 11
Qualitätskriterium - Name: Art und Inhalt der geplanten Projektdokumentation / Gewichtung: 2.75
Qualitätskriterium - Name: Gewährleistung der Unterstützung des AG / Gewichtung: 2.75
Qualitätskriterium - Name: Identifikaton und Dokumentation von Projektrisiken / Gewichtung: 2.75
Qualitätskriterium - Name: Projektrisiken bei der Plattform für ein digitales Gesundheitsamt und Risikominimierung / Gewichtung: 2.75
Qualitätskriterium - Name: Besonderheiten bei IT-Projekten / Gewichtung: 2.75
Qualitätskriterium - Name: Erstellung von Protokollen (Methoden, Werkzeuge etc.) / Gewichtung: 2.75
Qualitätskriterium - Name: Erstellung von fachlichen Konzeptionen (Methoden, Werkzeuge etc.) / Gewichtung: 2.75
Qualitätskriterium - Name: Vorgehen bei der Begleitung von Vergabeverfahren / Gewichtung: 2.75
Qualitätskriterium - Name: Qualifikation des auftragsausführenden Personals / Gewichtung: 16.5
Preis - Gewichtung: 45
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Vertrag kann durch den Auftraggeber einmalig um bis zu zwei Monate bis zum 30.11.2024 verlängert werden.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit Erteilung des Zuschlags. Bei dem o. g. Vertragsbeginn handelt es sich lediglich um einen möglichen Termin.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 248-714417
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 46-2417-1/2022
Bezeichnung des Auftrags:

Projektmanagement und Prozessanalyse zur Einrichtung einer Plattform digitales Thüringer Gesundheitsamt (Plattform eGesundheitsamt)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
21/03/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 7
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: ]init[ Aktiengesellschaft für digitale Kommunikation
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 2 296 680.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer des Freistaates Thüringen
Ort: Weimar
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Der Antrag ist unzulässig, soweit:

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Ist der öffentliche Auftraggeber der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist und hat er deswegen eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, so tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB nicht ein, wenn der Vertrag nach dem Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/03/2023

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